In dieser Richtung hat hier niemand gemeckert.
Die einzige Beratungspflicht, die man in diesem Fall erfüllen könnte, wäre die Bestätigung in ein, zwei Sätzen, warum der Kunde (in diesem Fall ja ein interner "Kunde") die richtige Entscheidung getroffen hat. Aber deshalb den Fragesteller wegen fehlender K-N-A anzugehen...
Ich dachte, das ist hier im Forum die normale Verhaltensweise, sobald einem der Antrag nicht passt:
Wie gut, dass bei meiner IHK als kaufmännischer Anteil für FIs im Abschlussprojekt eine Kostenbetrachtung des Projektes reicht; alles andere wäre in den meisten Fällen wohl auch ziemlich praxisfern und änderungswürdig. Könnte mir jemand mal die Information geben, in welcher "Verordnung" die zu Anfangs geforderten kaufmänischen Anteile erwähnt sind?