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juergen12776

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  1. Hallo an alle, das Problem sind unter anderem verschiedene Aussagen von der IHK. Im speziellen Fall München wurde mir zugesichert, dass man handschriftlich alles reinschreiben darf was man will. Man darf nur das Buch in seiner Beschaffenheit (keine zusätzlichen Blätter usw.) verändern. Das alles soll angeblich auch in dem Brief, den man ca. 1 Woche vor der Prüfung bekommt, stehen. Schriftlich wollte mir diese Aussagen leider niemand geben, wurde immer auf den Brief vertröstet. Ich hoffe nur, dass das ganze nicht für manche eine böse Überraschung nach sich zieht. Es gibt ja auch schon eine Neuauflage des Tabellenbuchs. Unsere Dozenten meinten, einfach das neue Buch zulegen, in das alte kann man reinschreiben was man will (dadurch lernt man ja auch eine Menge) und am besten beide Bücher mit zur Prüfung mitnehmen. Hier kann man sich dann immer noch entscheiden was man macht. Es darf allerdings nur eines auf dem Tisch liegen. Wünsche allen am 04. Mai viel Glück. Ciao Jürgen

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