nun mal im Klartext die Aufgabe 18:
"Das Unternehmen..."
a) "... ist im Handelsregister eingetragen"
gilt definitiv für beide, auch die OHG muss ins Handelsregister, vorfür gibts sonst Spalte A und B?
Finde den Paragraphen grad nicht, aber bei der IHK gibt es das Merkblatt für Handelsregistereinträge und da steht das u.a. drauf.
Also Antwort 3
"... muss mindestens von 2 Personen gegründet werden"
gilt nur für OHG, die GmbH kann auch nur einer allein gründen.
Also Antwort 2
c) "... kann nur von einer Person gegründet werden"
OHG fällt weg, sieher . Und natürlich kann die GmbH auch von mehreren gegründet werden, so dass sie auch rausfällt. Das ist eine typische "wer lesen kann..." Frage.
Also Antwort 4
d) "... muss laut Gesetz eine Firma führen"
Denke, bei der GmbH ist der Sachverhalt indiskutabel. Logischerweise braucht sie eine Firma.
Definition Firma nach Wiki:
Eine Firma (von lat: firmare, beglaubigen, befestigen), Abk. "Fa.", ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann. Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt (andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen). Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform beinhalten.
Was die OHG angeht, folgender Gesetzestext, §19 HGB Absatz 1 Punkt 2:
(1) Die Firma muß, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, enthalten:
[...]
2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene
Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser
Bezeichnung;
[...]
Also Antwort 3.
Noch Fragen?