Ich sehe hier kein Werkstück, welches in einen unveränderlichen Zustand gebracht werden soll.
Als Beispiel nehme ich einmal eine Hecke, welche als Einfriedung dienen soll. Per Werkvertrag kann die Pflanzung definierter Setzlinge alle x Meter erfolgen. Wenn jemand einen Werkvertrag über "Einfriedung per Hecke über 5 Jahre" anbietet, verpflichtet er sich, dass diese Pflanzen weder erfrieren noch vertrocknen, keinen Fraßschädlingen zum Opfer fallen, keine Vandalen Pflanzen ausreißen, ...