Aberaber in Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung steht doch
Also dass der Händler dem Sklaven so viel auszahlen müsse, wie der Käufer seinen eigenen Leuten?!
Aberaber Reisezeit vom Sklavenhändler aus zum Abnehmer ist doch Arbeitszeit?!
Kaum bist du eingearbeitet, musst du weiterziehen. Du siehst viel - aus dem Fenster eines Autos, Zuges, Flugzeuges... und viel Schlimmes, was die Internen nicht repariert bekommen (wollen und es auf Extern abwälzen).