Erstens du wurdest nicht gekündigt, das Ausbildungsverhältnis endet - siehe §21(2) BBiG
Zweitens fällt der Zustand dem Ausbildungsbetrieb recht früh auf.
Drittens hast du einen zweiten, unbefristeten Vertrag, falls du nach Erstens weiterarbeitest, §24 BBiG
Viertens was will dein Ausbildungsbetrieb denn machen, falls du nicht hilfst? Dein Ausbildungszeugnis entsprechend schreiben? Das wird von jedem Arbeitsgericht kassiert... Ausstehende Ausbildungsvergütung nicht auszahlen? Nicht viel besser...
Fünftens und am wichtigsten: prüfe, ob du im Falle eines Arbeitsrechtsstreit eine entsprechende Rechtsschutsversicherung hast.