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allesweg

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  1. Je nach Sprache, Codeformatter, sprechenden Variablennamen, ... @alex123321 es gibt keine bundeseinheitliche Regel. Manche IHK ist mit Auszügen zufrieden, andere fordern den vollständigen Quelltext.
  2. Und das ist warum zwingend die Aufgabe des Azubis, wofür ihm Überstunden angeordnet werden dürften?
  3. Ach für Überstunden braucht er keine Qualifikationen? 🤔
  4. Wenn eine Person schnellstmöglich produktiv eingesetzt werden soll und dies sogar möglich ist, stellt sich mir die Frage, wieso die Ausbildungszeit nicht verkürzt wird und die vollwertige Arbeitskraft auch voll bezahlt wird?
  5. dann ist es doch egal, wie wenig man dir bezahlt?
  6. Moment mal. Ihr bietet passwortpflichtige Produkte an und du sollst ein Tool stricken, welches explizit das Windowspasswort prüft, aber in eure Produkte einbindbar sein soll? Und das API macht es auch noch sicherer?
  7. Wenn ein Ausbildungsbetrieb einem Azubi eine Schulung für mehrere Tausende Euro bezahlt, und dann lieber eine Person vom freien Markt für 40% mehr einstellt, welche sie dann auf eine Schulung für mehrere Tausende Euro schicken muss, dann will dieser Betrieb das offenbar so 🤷‍♂️ ohne unabhängige Zeugen wertlos, wie du gemerkt hast. die damalige Zwischenprüfung ist nicht vergleichbar mit dem heutigen ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung.
  8. Spannendes Konstrukt. Variante 1: Azubi beantragt Verlängerung der Ausbildung nach §21(3) BBiG, wodurch das Ausbildungsende sich um ~6 Monate verschiebt und somit wieder §12(1) greifen könnte (je nach zu erwartendem Prüfungstermin) und der Vertrag ist nichtig. Variante 2: Ausbildung endet gemäß §21(1) BBiG zum vertraglich vereinbarten Datum und somit gilt der Arbeitsvertrag für beide Seiten.
  9. Der Einsatz eines Microsoft-Tools ist in einer Microsoft-Architektur aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen, da es ein Fremd-Tool ist, aber eine Eigenentwicklung des Azubis ist sicherer? Spannende Einstellung. Was sagt der Datenschutz-Prüfer @charmanta?
  10. Das ist doch perfekt! Die 10 verbleibenden Jahre das hohe Nischengehalt mitnehmen und im Anschluss je nach Laune als hochbezahlter Freelancer noch die Rente aufbessern! Umgedreht ist schwieriger. Aber die Nische Mainframe z.B. stirbt ja seit 1980 nächstes Jahr aus....
  11. Bieten Ausbildungsbetriebe so schlechte Übernahme-Konditionen oder weshalb scheuen die den Markt-Vergleich?
  12. Jein. Ein Ausbildungsbetrieb darf ein Übernahmeangebot jederzeit unterbreiten. Nur Verpflichtungen des Azubis zur Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende dürfen frühestens 6 Monate vor Ausbildungsende vereinbart werden. Wenn der Betrieb SO drauf ist, duckt man sich besser weg und überlebt die letzten Monate bis Ausbildungsende und bewirbt sich schnellstmöglich weg - am besten noch innerhalb der Ausbildung.
  13. Wenn ein Betrieb bei einem befristeten Vertragsverhältnis auf die Anforderung eines Zeugnisses verstimmt reagiert, hatte es meines Erachtens nie ernsthaftes Interesse, das Beschäftigungsverhältnis auf Augenhöhe weiterzuführen.
  14. Die Dauer des Bewerbungsprozesses ist höchst individuell, aber zwischen 3 und 6 Monate sind üblich, entsprechend solltest du dich bald bewerben. Auch welche Unterlagen ein Unternehmen will, ist sehr unterschiedlich. Bei einem Azubi vor der Abschlussprüfung würde ich folgendes erwarten: höchstes allgemeinbildendes Schulzeugnis, alle Berufsschul-Jahreszeugnisse und ggf. letztes Halbjahreszeugnis und ein vorläufiges Ausbildungszeugnis. Falls schon relevante Zertifikate vorliegen, sind diese natürlich auch beizulegen.
  15. Danke, aber durch diese Überheblichkeit versuchst du mich abzuwerten, wodurch du dich - mal wieder - als Diskussionspartner für mich disqualifizierst.
  16. Dann bevorzugen dein Arbeitgeber und seine Kunden offensichtlichst Praxiserfahrung und eine Zertifizierung würde nur Kosten sowie ausfallende Einnahmen verursachen.
  17. Wie sieht es bei deinen direkten Kollegen aus? Dürfen die direkt als Junior auf SAP-Zertifizierungsschulungen? Wann zertifiziert dein AG seine Mitarbeiter? Welchen Vorteil würde deine Zertifizierung deinem Arbeitgeber bringen? Reicht dafür das Zertifikat oder wäre Praxiserfahrung besser? Ist Praxiserfahrung vorteilhaft oder gar Voraussetzung für die Zertifizierung?
  18. Ich nicht. Wer auf einen Schlag 20% Personal einsparen kann, hat vermutlich zu lange zu viele ausscheidende Personen ohne Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs ersetzt.
  19. Nein. Dir übrigens auch nicht. Ich konkretisiere, um jegliches Mißverständnis zu vermeiden: Wieso nimmt man als Teilnehmer an einer Umschulungsmaßnahme bei einem Bildungsträger bei, wenn man Informationen hat, dass dieser konkrete Bildungsträger-Standort nie gemeldete Mängel behoben hat?
  20. Schriftlich? Wenn das bekannt ist, frage ich mich, wieso man dann mit diesem Kostenträger und diesem Bildungsträger eine Umschulung wahrnimmt.
  21. Ohne Obergrenze? Einfach 20% deines frei gewählten Beitrages. Unwahrscheinlich. Für 50k? Dann bitte aber noch Reisezeit=Freizeit, Weiterbildungen ebenfalls. Kosten des angeordneten Umzugs gehen zu Lasten des AN. Muss ich Threads raus suchen, in welchem es um Aufkündigung lediglich mündlich zugesagter Konditionen geht? Also weder HO noch mobiles Arbeiten schriftlich fixert und rein rechtlich wäre 100% Anwesenheitspflicht möglich. Wohl eher kein fester Arbeitsort und bis zu 100% beim Kunden...
  22. 20% des Jahresbruttos, also aktuell 8k, welche direkt ohne Abzüge in die bAV gingen? Für's RheinMainGebiet m.E. noch akzeptabel. Bzgl. Accenture: wie viel Reisetätigkeit ist bei welcher Stelle gefordert? Generell: HomeOffice/mobiles Arbeiten? Bzw. Pendel-Entfernung?
  23. was? Das ganze klingt nach einem gewachsenen Unternehmen, welches keinerlei IT-Risikobewusstsein hat. Lass mich raten: ein Geschäftsführer, der nie mit größeren IT-Abteilungen in Kontakt kam?
  24. Dafür, dass du das Produkt anbieten willst, kennst du dich erstaunlich schlecht in der Materie aus.
  25. Das Entgelttransparenzgesetz ist so eingegrenzt, dass es genug Wege herum gibt: Es bezieht sich auf Entgeltunterschiede explizit nur aufgrund des Geschlechts "bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit" Mindestarbeitgebergröße 200 Angestellte bei Tarif identische Eingruppierung Mindestgröße der Vergleichsgruppe 6 Personen keine regionale Unterschiede

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