... und der Chef kommt auf die Idee, über ein Übernahmeangebot nachzudenken
@Soldiar: nein, kein Arbeitszeugnis am Ende der Ausbildung - ein Ausbildungszeugnis.
Und schon Erfolg mit dem Roman gehabt? Ein unter Zeitdruck stehender Personaler kann so lange Schreiben nicht durchlesen. Entweder er überfliegt es und trifft zufällig interessante Punkte oder es wandert in den Rundordner.
Ich sage nur: KISS
Kein möchte, könnte, würde ...
"Meine aufgeschlossene und freundliche Art " - könnte ein Personaler im Zeugnisdeutsch als "zu offen gegenüber dem präferierten Geschlecht" lesen.
Da kann man keine allgemeingültige Liste machen.
Der eine gibt der Laufzeit 80%, der nächste 10%. Beim integrierten Kompressionsalgorythmus ähnlich, dazu noch die möglichen Medien, ...
Und dann kommt noch einer, der ein weiteres Kriterum hat, das sonst keinen interessiert...
Mit einer ordentlichen Quellenangabe sollte das normalerweise ok sein. Gelegentlich bieten Hersteller ihre Produktfotos auch explizit an, versehen mit den Verwendungshinweisen.
"Gut" ist im Arbeitszeugnis die 3 - "stets sehr gut" ist erst die 1.
Kurze, abgehackte Sätze. Das liest sich nicht gut. Dadurch entsteht ein schlechtes Gefühl. Unterschwellig wird die Bewertung dadurch schlechter.
Teamarbeit ist unterschwellig heruntergewertet ("eine selbständige Arbeitsweise" wird explizit erwähnt!)
"Das Arbeitsverhältnis wurde aus wirtschaftlichen Gründen beendet." - Ah ok. Und warum traf es ausgerechnet dich? Auf der Sozialverträglichkeitsskala verloren oder wegen der Leistung?
Ich kann diesem Zeugnis maximal eine 3- geben.
Moin zusammen.
So, aus 3 Laptops mit externem 21''er und 3 StandPCs mit 21''er in einem 3-Mann-Büro können jetzt bald 2 PCs raus. Nach hartem Kampf gegen den IT-Dienstleister, das Legitimationswesen und die Kooperationsbereitschaft mancher Kolllegen. Dann gönn ich mir heut abend auf unserer Party erst mal n Bierchen drauf. Und damit ist schon so gut wie WE.
Der E-Mail-Disclaimer "Wenn ich zu blöd war, es an den richtigen Empfänger zu schicken, bitte Gedächtnis löschen" ist rechtlich irrelevant. Vgl. >Disclaimer-Thread<
Ja.
Somit kann ein potentieller AG auch entsprechend planen. Wann willst du das sonst bekanntgeben? In den Vertragsverhandlungen, wenn du einen Jahresvertrag vor dir hast? Dann brauchst du dich wohl nach der Ausbildung bei diesem Betrieb nicht mehr bewerben...
Es sollte keinen stören. Aber ganz sicher kann dir das nur die für dich zuständige IHK sagen.
Wer unterschreibt denn die Berichtshefte aus der Zeit der ersten Firma?