Die Handreichung hat gerade einmal 23 Seiten - davon je eine Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und leer Das 70-Stunden-Maximum steht zwei Mal darin Es steht auch in der Ausbildungsordnung Du scheinst vor Längerem erkannt zu haben, dass du dich auf deinen Berufsschulunterricht nicht verlassen kannst Du hast versäumt, die Reaktion der Kammer zeitnah zu bearbeiten Und eine Kammer setzt die Termine nur dann so knapp, wenn man den Antrag sowieso kurz vor dem großen Ende der Einreichungsfrist abgibt.
Dein Antrag ist genehmigt, also mach das Beste daraus. Meckern über das, was war, hilft nicht...