1. verlangen nicht, aber darum bitten. Wenn du der Bitte nicht nachkommst, kann der mögliche AG das Zeugnis nicht bewerten. Nicht vorhandene Zeugnisse sind fast noch schlechter wie ein schlechtes Zeugnis, da in einem Zeugnis nichts Nachteiliges stehen darf. Nichts Positives ist somit das Negative...
2. Je nach Lust, Laune, Wetterlage, Sternenkonstellation, ... usw.
3. Wozu braucht man bei einem (theoretisch auch mündlich abschließbaren) Arbeitsverhältnis noch ein Arbeitszeugnis für einen Zeitpunkt davor?
4. siehe 2.