Blöder Wecker
Also ich sitz hier noch mit offenem Fenster, genieße die frische Luft :cool:
Und kratzen muss ich nich, weil entweder fährt die Tram oder nich :hells:
Dann weise die Lehrer darauf hin und frage, ob und wie sie euch darauf vorbereiten. Ja, mal wieder der U-Form Verlag, der an den Prüfungen das Urheberrecht hat.
Dann musst du die Präsentation in einen Film umwandeln, eine standardkonforme Video-DVD mit Menü erstellen und diese brennen. Die Option über Autostart und html gibt es so nicht.
Ich bin mal so frei: Die Musterlösungen des U-Form-Verlages unterliegen dem Urheberrecht, da der Urheber (U-Form) es so will. Falls eine andere Person (wie die IHK-Prüfer oder sonstige Referenten in deinem Posting) darauf verzichten, ist dies deren Sache.
Ich finde keine entsprechende Quelle, nur §15 BBiG wie von hades bereits zitiert.
Da none23 über 18 ist, greift das JArbSchG nicht mehr, worin die Beschäftigung nach Berufsschulunterricht in bestimmten Fällen ausgeschlossen wird.
Wie kann man zwischen 7:45 und 14:30 acht volle Zeitstunden reinen Unterricht unterbringen? Sind es acht Schulstunden mit jeweils 45 Minuten, so sind wir hier bei sechs Zeitstunden. Deine tägliche betriebliche Arbeitszeit beträgt 7,5 Stunden. Somit fehlen an einem Schultag noch 1,5 Arbeitsstunden, welche ein Chef verlangen kann.