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allesweg

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  1. Ansichtssache. Sicher ist nur: Du hast somit alle bisherige Abonnenten deines alten Threads abgeklemmt. Welche Parameter sollen denn woher kommen? Geht's um die Erhebung? Oder die Sammlung erhobener Parameter? Weiterhin redundante Phasen.
  2. 36 garantierte Urlaubstage sind kein Vertrauensurlaub und die Stunden so zu erfassen, dass es rechtskonform ist, kommentiere ich nicht weiter.
  3. Geht es jetzt um die Überwachung von IT-Komponenten? Oder sollen spezielle (physikalische) Sensoren ersetzt werden? Oder soll eine spezielle AllInOne-Aplliance mit überwacht werden? Die bestehende Monitoringlösung nennst du auch noch - und dass diese angebunden werden soll. Das ist ähnlich übersichtlich wie die Verkehrsführung A3/B8/B496 mit der Parallelfahrbahn!
  4. Lange Wartezeiten oder gar Ghosting sind kein Alleinstellungsmerkmal des öD.
  5. Du sprichst mir also in deinem Edit den gesunden Menschenverstand ab? Danke, auf dem Niveau unterhalte ich mich nicht weiter.
  6. ich mach's ganz einfach: ich arbeite nur bei Firmen, welche schriftlich Zeiterfassung, Wochenarbeitszeit und Urlaubstage vereibaren. Damit sind beide Vertragsparteien auf der rechtssicheren Seite.
  7. Das ist lediglich die Interpretation der Gesetze und des darauf basierenden Urteils durch ein Ministerium. Und diese ignoriert offenbar den von mir zitierten Abschnitt.
  8. Quelle ist die ausgelegte Primärquelle https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/
  9. Warum muss die Tabelle mit allen Namen allen zugänglich sein? Und warum soll DAS DS-konform sein?
  10. Ich habe gelernt, dass man begründen muss, warum man Daten erfasst - nicht umgekehrt.
  11. Woraus leitest du diese ab? Sobald ein MA den gesetzlichen Mindesturlaub wahrgenommen hat, braucht er keinen weiteren Tag Urlaub erfassen. Also klar zum Vorteil des AG/ zu Lasten des AN.
  12. Gibt es auch jemanden, der dir das schriftlich gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber schriftlich bestätigen würde? So, dass es ein Unternehmen auch akzeptiert? Aktueller Arbeitgeber? Anerkanntes Prüfungsinstitut? Entgeltgruppe E 10, Stufe 4 im Bereich VKA also vermutlich. Frisch ausgelernte Fachinformatiker sind eher im Bereich von 40.000 €, je nach Region auch weniger. Schau dich mal im Gehaltsthread um!
  13. welche Steuerung darf denn bitte bei unlimitiertem Urlaub folgen? Da muss der Arbeitgeber doch nur nachweisen, dass die Mindestanforderungen des BUrlG eingehalten wurden. Für die Erfassung/Speicherung weiterer Daten sehe ich keine hinreichende Begründung.
  14. Ich meine ein echtes Studium an einer FH/TH/Uni whatever, welches mit einem Bachelor abgeschlossen wird. Kein wenige Monate dauernder Bildungsunternehmens-Lehrgang zum Systemadmin. 3000€ Monatsnetto? Je nach Steuerklasse und Kinderanzahl, aber generell irgendwo zwischen "dauert lange, bis du da hin kommst" bis "sehr schwierig". Gehälter kann man nur als Jahresgesamtbrutto sinnvoll vergleichen.
  15. Dass du ggf. als Neueinstigerin erst einmal im Bereich von E9 im öD landen würdest ist dir bewusst? FernSCHULEN? Der Großteil der dortigen Teilnahmebescheinigungen ist die Bits nicht wert, auf denen sie gespeichert sind. Mein Rat: entweder eine weitere (auf zwei Jahre verkürzte duale) Ausbildung oder ein echtes (berufsbegleitendes) Studium.
  16. Das kann eigentlich nur ein Kleinunternehmen (ohne Betriebsrat, nur ein Entscheider) machen.
  17. Je nach Ziel und potentiellem Arbeitgeber. Bei manchen Arbeitgebern reicht abweichend zur Stellenausschreibung bereits das Interesse, andere wollen belegbare Berufserfahrung wofür deine Freizeittätigkeit irrelevant wäre. Mein bevorzugter weg wäre: Firmen suchen, bei welchen der Wissensstand aussreicht, um als Junioradmin in einem Adminteam anzufangen!
  18. Wie wichtig ist dir diese Stelle? Welche Alternativen hast du? Von "Bewerbungsprozess nicht weiter aktiv voran treiben" bis "telefonisch freundlich nachfragen, bis wann mit einer Antwort zu rechnen ist".
  19. Ich würde mir alte Aufträge mit Fristen geben lassen und mit dem Mitarbeiter unter 4 Augen sprechen wollen, ob die Frist realistisch war, wie die tägliche Arbeitszeiten sind, wie viel Jahresurlaub er in den letzten 3 Jahren genommen hat, warum mein Vorgänger trotz dieser tollen Bedingungen gegangen ist, ... Und wenn das passt und es dann noch ein deutlich 6-stelliges Gehalt gäbe, würde ich evtl. unterschreiben. Meine bisherige Erfahrung ist, dass bei allem außer Stechuhr der MA im Nachteil ist.
  20. Fallen externe E-Mails unter die Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren für Geschäftsbriefe? Und sobald sie Rechnungen enthalten sogar 10 Jahre da steuerrelevant?
  21. Wenn ein Mitarbeiter im Bösen gegangen ist und davon weiß, dass dringend benötigte Unterlagen nur durch Behegen einer datenschutzrechltich mindestens bedenklichen Handlung erreichbar sind, würde ich ihm hier keine offene Flanke bieten!
  22. Eigenentwicklung? Wenn du Entwickler bist: PDF-Export-Feature einbauen. Da mittlerweile print2pdf Standard ist, reicht auch ein Druckdialog.
  23. Es gibt nur schwarz oder weiß? Wer die harten, unangenehmen Tätigkeiten ausschließlich von Azubis ausführen lässt, sollte es nicht Ausbildung nennen.
  24. Ich würde mir die Features der - uns unbekannten - Anwendung anschauen, deren Bestandteil dieses Berichtsfenster ist. Um welche Anwendung handelt es sich denn?

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