it4future es gibt so etwas wie Vorschriften. Wenn eine IHK die Vorschrift herausgibt 10-12 Seiten + Anhang und jemand gibt 13 ab, ist das ein Formfehler und kann mit 0 Punkten gewertet werden.
Och hawk, wir schaffen es doch meistens, uns selbst zu moderieren.[edit: der böse-worte-filter zählt nich]
Dolle Wurst, mein Auftrag erstreckt sich nicht nur über das neue System sondern soll wohl von allen Systemen eingebunden werden. Soo viele Betatester nur für mich :floet:
Das hängt von der Fachrichtung den Vorkenntnissen dem Ausbildungsbetrieb dem eigenen Lerntempo der Berufsschule (bzw. ob überhaupt BS) ...ab. Allgemeingültig kann das niemand sagen.
Mir wären 10 DAUs lieber wie die Schulung zu dem Termin, an dem mich meine Freundin besuchen wollte. Dazu mal wieder das Konzept total überarbeitet bekommen, ein Treffen heute geplatzt und irgendwie warte ich nur noch drauf, dass mich hier die Umstrukturierung trifft
Schau mal auf Uli's Prüfungspage - Projektdokumentation
Seite 1 = erste Textseite, möglichst an die Seitenzahlen halten.
Es gibt IHKen, die bei Verfehlen der Seitenzahl die Projektdokumentation aufgrund eines Formfehlers abwerten.
Wenn es keine Alternative gibt, außer diesen riesen Anhang, dann ist es leider so.
Aber wenn bereits in der Fallstudie die Entscheidungen über die QoS-Mechanismen gefallen sind, was war dann noch deine Entscheidung?
Wieso muss bei deinem Teilprojekt die komplette Fallstudie mit hinein? Was mit VoIP hast du denn gemacht? Und was befindet sich bitte auf den Seiten 1-3?
Welche IHK bist du? Wie lauten deren Vorgaben?
Generell würde ich sagen: Das Verhältnis Dokument zu Anlagen ist hier falsch. Anlagen erläutern das geschriebene nur weiter, aber wenn wesentlich mehr Erläuterung wie Text nötig ist, was ist dann im Text?