Der Ausbilder ist sich offensichtlich im Klaren, dass er unrechtliches macht, sonst würde er es nicht vor der Hotelleitung verheimlichen. Der Azubi darf nicht stempeln, weil es im Gesetz steht - aber "heimlich" schuften soll er dennoch.
Monatsbrutto ist irrellevant. 2500*12=30000 bei 40h/Woche feste Arbeitszeiten gegen 2000*14=28000 38h/Woche Gleitzeit - Wer steht besser da? Nur mal so als Denkansatz...
1. html != Programmiersprache
2. http://forum.fachinformatiker.de/announcement.php?f=21 (Extrakt: Jahresbrutto, sonstige Leistungen)
3. Cisco hat viele Zertifikate
4. ich halte es für obere Grenze - wenn überhaupt
5. Viel Erfolg bei der Prüfung
In einem Betrieb mit Stechuhr habe ich außerhalb der gestochenen Zeit Pause. Arbeite ich dennoch, habe ich keinen Versicherungsschtz.
Die Arbeitszeit kann maximal durch Tarif oder Betriebsvereinbarung noch ausgedehnt werden.
Diese Vorlagen sind teils IHK- / firmenabhängig --> nicht wirklich soo sinnvoll.
Einfach mal bei der zuständigen IHK auf der Page nachschaun, viele haben eine Vorlage oder ein Beispiel online.
psyko zu welchem Zweck betreibst du diese Umfrage? Und welchen Beruf erlernst du?
Ich entwickle hier als FI/AE an der Automatisierung der Briefschreibung mit, die dahinterliegende Statistik, Frontend, Archivierung, ... und da kommt mir einiges über den Weg von Mainframe-Assembler über Delphi bis Java habe ich mit vielen Sprachen mindestens Berührungspunkte.
Sandrin ja stimmt - das ist einer der wichtigsten Punkte!
@Sonderregelungen: Tarifvertrag ist auch noch möglich. Aber einfach mal den Gesetzestext als pdf anschaun, ausdrucken, durchmarkern... dazu noch den relevanten Tarifvertrag + Betriebsvereinbarungen. Dafür empfehle ich allerdings mindestens ne 2-Liter-Kanne Espresso
@Versicherung: Aufenthalt außerhalb der Arbeitszeit und nicht auf dem Arbeitsweg = Freizeit. Dein Privatversicherer hat da wenig mit zu tun. Das läuft über die Berufsgenossenschaft.
schröcklich, wir sind hier im Off-Topic :mod:
Hast du nen Testrechner mal da? Also "normale" Install ohne nen PDF-Macher. Darauf testen, dann "deinen" PDF-Macher drauf, wieder testen, "deren" PDF-Macher und wieder testen *Großpackung Kekse mit dazustell*
Joe: Gastgewerbe abends länger, aber vor 0600 nur in Bäckerei, Konditorei und Landwirtschaft zzgl behördlich abgesegneter Sonderregelungen (§14)
edit: dark: 8 Std, Ausnahme 8,5. 10 für Erwachsene
*druid nen Kalender reich*
01.09.2005 + 3 Monate:
September, Oktober, November - Probezeit
Ende: 01.12.2005
Eine Bitte: Berechne ab sofort all meine Urlaubsenden - aber lass die Finger von meinem Renteneintritt :bimei
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/index.html
Es greifen wohl §§8, 14, 21, 58.
Die Probezeit sollte er soweit möglich noch abwarten. Aber ich würde raten, sich mit Unterstützung der Kammer an den nächsthöheren Vorgesetzen zu wenden.
Win-Install auf ner extra Platte? Haste nich ne Knoppix dafür da? Geht glaub ich schneller Einfach ne FAT-Platte dazu hängen oder brennen (falls möglich)
FACHinformatiker bleibt dennoch die Bezeichung eines Ausbildungsberufes. Wenn jetzt eine Studiengemeinschaft einen Kurs anbietet, der mit der IHK-Prüfung endet, wird es immer noch kein Studiengang
Die auf der Page gegebenen Informationen sind für ein Urteil über den Kurs viel zu mager. Keine Angaben über Dauer, Kosten, Abschluss, Voraussetzungen, ...
FACHinformatiker ist ein Ausbildungsberuf - welchen IT-Studiengang meinst du denn genauer?
Die verschiedenen Anbieter für Fernstudien haben ein sehr breit gefächertes IT-Studienangebot und es kommt 1. auf den Studiengang 2. auf die Branche des Arbeitgebers und 3. auf die angestrebte Tätigkeit dort an.