Eine Option wäre, die Präsi als .pdf zu verschicken. Aber ob das deinen Wünschen entspricht? Was besseres fällt mir grad nicht ein
(Ex-Aschaffenburger grüßt in die Heimat)
ich steig erst mal um von Maus-Steuerung der Powerpoint auf Tastatur (Schritt vor, *klick*, Schritt zurück), klemm noch ne Folie dazwischen und versuche, meine Gliederungspunkte am Flipchart schön abzuhaken.
Beim Fussball würde ich dafür glaub ich Gelb wegen Zeitspiel bekommen :floet:
@Katzenproblem: da kann ich nicht wirklich helfen - wenn ich schlafe, schlafe ich. Sowas lernt man beim Bund
*Richtung Kuschelecke taps* :schlaf:
irgendwie bestehen die bei der Prüfung auf 15 Min +- 3 und hab ich gestern nich mal 10 gebraucht
bäh Kaffee verdünnen - am Schluss kann man sogar noch den Löffel drin bewegen :eek
1. klar kann man durchfallen - es ist ja eine Prüfung
2. Solange man sich auskennt, ist es recht schwierig, durchzufallen.
3. Solche KO-Kriterien erfährst du bei deiner zuständigen IHK
OT: *Notiz an mich: Bei nächstem ironischen/sarkastischen Post zwingend dazuschreiben *
Die Schule ist keine Prüfungsvorbereitungsinstituion
Und wenn die Schule viel lascher ist wie die Prüfung, hätte man das anhand alter Prüfungen "unterwegs" schon merken können.
Welche Voraussetzungen gelten laut Ausbildungsverordnung für die meisten unserer Berufe: Hauptschulabschluss. Und da kann die Berufsschule wohl nicht auf Gymnasium-Niveau unterrichten
Aber deshalb nicht gleich den Kpf auf den Tisch legen & sich denken "kann ich doch schon" - sonst geht der Schuss nach hinten los.
ARGS wenns NUR ums Geld geht, ...
Berufserfahrung sammelst du aber an der Kasse nicht :mod:
Suche dir was ausbildungsnahes, damit du im Job bleibst - längere Auszeiten in der IT sind schwer aufzuholen
Manche IHK sieht auch gerne einmal eine User-Schulung, andere werten es als "nicht zielgruppengerecht".
Wenn deine Doku nicht so gut ankam, würde ich mich mehr auf den dort vermissten Teil stützen.
Ansonsten gilt: nach Belieben der zuständigen IHK
1. bitte diese Ankündigung beachten
2. was man nicht schriftlich hat, ...
Aber du kannst dich doch jetzt trotzdem bewerben?
Und kündigen kann er dich eigentlich immer - nur wie, kommt auf deinen Vertrag an, welchen ich schriftlich niederlegen würde.