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allesweg

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  1. ChatGPT stellte unbelegte Thesen auf. Kann ich auch Jein. Wenn ich dafür bezahlt werde, dass etwas passiert, was ich automatisiert habe: ja gerne!
  2. ... der daran gut verdient. Du sprichst also allen mit abweichender Meinung ebendiesen ab? --> für jegliche weitere Diskussion disqualifiziert.
  3. Das klingt nach tieferliegenden Problemen, welche zuerst anzugehen wären.
  4. Frage an die Einstellungs-Entscheider: schaut ihr euch so etwas wirklich an? Dazu müssten die Entscheider die Zertifikate kennen. Das ist aber eher Mediengestalter und nicht Fachinformatiker.
  5. @Gast7 dass es sich bei der Zahl um den Übernahmevertrag handelt, sollte offensichtlich sein...
  6. 🤣 Meine genannte Gehaltsvorstellung wurde schon mehrfach sehr deutlich ignoriert - nicht nur von unseriösen Klein(st)unternehmen und selbst nach Angabe im Anschreiben und firmeneigenen Recruitingportal (in welchem sie ein Pflichtfeld war).
  7. ISBN 380459705X? 1. Google-Treffer Medimops via Amazon, 18,50€+3€ Versand. Bei Medimops direkt nur 1,99€ Versand.
  8. Die Qualitäten von Plattform und deren Anwendern hängen nicht direkt voneinander ab und ein Skillprofil ohne Bild kann man auch auf den beiden anderen genannten Plattformen erstellen.
  9. Aber im Vergleich zum potentiellen Konzernangebot nicht dein Traumangebot. Wie viel Zeit hast du? Wann liest dein Kontakt die E-Mail? Wann beantwortet er sie? 📞! Da geht das mit dem Honig m.E. auch besser
  10. Wenn ein Kandidat das Angebot für so schlecht hält, dass er zeitnah ein besseres bekommt: warum sollte ich ihn bis dahin einstellen? Mal provokant gefragt. Lieber beim Konzern sagen, dass man bevorzugt zu ihnen und nicht ein vorliegendes Alternativangebot annehmen will.
  11. Das mag für die IHK Karlsruhe gelten, nicht jedoch für die bei @charmanta zuständige. Allgemeingültigkeit somit widerlegt.
  12. @evgnbich habe versucht, mögliche Fehlerquellen des TE auszuschließen. Danach kamen nur noch falsche oder nicht allgemeingültige Aussagen von dir. Was ist weniger hilfreich?
  13. Und nur weil man sich bewerben kann, ist noch niemand dazu verpflichtet, darauf zu reagieren. Eine Reaktion erwarte ich bei Bewerbung passt genau auf Stelle (Praktikumsbewerbung auf Azubistelle passt nicht genau!) Initiativbewerbungen auf Website gewünscht und Bewerbung ist nicht völlig unpassend (konstruiertes Negativbeispiel: Maurer in Webagentur) Sonst ist eine Reaktion wünschenswert, jedoch sparen sich viele Firmen den Aufwand, allen Bewerbern abzusagen. Viele kündigen das sogar in der Eingangsbestätigung an!
  14. Da der Antrag aus Datenschutzgründen gelöscht wurde, können wir aktuell nichts dazu sagen. FALLS er genehmigt wird: Kosten-Nutzen-Rechnung: 0 Punkte. Effizienz: 0 Punkte.
  15. @evgnb man kann sich immer und überall als alles bewerben 🤷‍♂️ Es ist jedoch ein großer Unterschied, ob auf eine Initiativbewerbung oder ausschreibungsbezogene Bewerbung keine Rückmeldung kommt.
  16. Nein. Ich bin vielmehr der Meinung, dass dieser von den Arbeitgebern beschrieene Fachkräftemangel gar nicht so groß sein kann, wenn man lieber dauerhaft vollständig auf die Expertise einer Person verzichtet, statt sie nach einer wie auch immer gearteten Pause und/oder in Teilzeit zu behalten.
  17. Wie viele Bewerbungen? Auf ausgeschriebene Praktikumsplätze? An ausbildende Firmen? Gab es irgend eine Rückmeldung? Was machst du, wenn auch in weiteren 2 Monaten keine Antwort kommt?
  18. Womit begründet? Neues Wissen? Woher soll das kommen, weil:
  19. Und warum ist das meistens so? Weil der Mann der Hauptverdiener ist und die mindestens fehlenden 35% vom Monatsnetto somit schwerer wiegen. Genau deshalb habe auch ich nur die üblichen 2 Monate genommen. Das ist aber nicht auf Männer begrenzt sondern trifft fast alle Mütter - selbst wenn sie nur die rechtlichen Schutzfrist von 14 Wochen ausfallen und gar keine Elternzeit nehmen. Zurück zum Fachkräftemangel: ich wurde eingestellt, trotz meiner Bedingung "Elternzeitmonat nach 6 Wochen Betriebszugehörigkeit".
  20. GOTO 2:
  21. Wenn PowerBI die Lösung ist: welches Problem löst du damit?
  22. Das geht nicht. Weil Elternzeit nur angemeldet wird. Man muss nur mindestens 7 Wochen vor geplantem Beginn schriftlich mitteilen, dass man x Monate Elternzeit machen wird. Der Arbeitgeber hat kein Widerspruchsrecht.
  23. Reden wir über Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

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