WENN der Ex-Ausbildungsbetrieb und aktuelle Arbeitgeber wohlgesonnen ist: kein Problem.
Falls nicht folgt ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Selbst wenn man in erster Instanz gewinnt, bleibt man bei Arbeitsrechtsverfahren auf den Kosten sitzen, solange man keine Arbeitsrechtschutzversicherung hat oder auf Rechtskostenbeihilfe angewiesen ist. Und das ist nur der finanzielle Schaden, zu dem der zeitliche Aufwand und die Nerven kommen.
Deshalb: SOFORT mit dem aktuellen AG klären.