Paragraf 20 Berufsbildungsgesetz
Entweder ihr kündigt jetzt in der Probezeit oder selbst eine verhaltensbedingte Kündigung müsste schwierig werden, da das Fehlverhalten bereits abgemaht wurde, das Fehlverhalten weiterhin auftritt, dieses bekannt ist und die 14 Tage dann überschritten sein werden.
Das ist höchst individuell - teils Unternehmenspolitik, teils persönliche Vorliebe.
ICH würde die Variante mit der schriftlichen Ausbildungsbewerbung inkl. der Anfrage eines Praktikum bevorzugen.
Selbst ausgesuchter Mitarbeiter oder einzig verfügbarer?
Ja ich hatte auch schon zwei vom Chef heraus gedeutete super zufriedene Mitarbeiter. Wie sich später heraus stellte einmal seine rechte Hand und einmal Stockholm.
Aber solche Gespräche senken das Risiko.
Was bringen dir meine persönlichen Top5? Und was ist mit meinen drölfundzig KO-Kriterien?
Ich will <10h/Bürotag* unterwegs sein, <50% Präsenzpflicht, ein angemessenes Gehalt, ...
Eines meiner KO-Kriterien ist zB ein hoher Reiseanteil.
*bei ⅕ der Wochenarbeitszeit, inkl. Pause(n)
Die Dinge laufen perfekt und haben alle Features?
Ihr spielt nur noch Updates ein und kümmert euch um den laufenden Betrieb?
Projektgeschäft und Neueinführungen finden keine statt?
Mit der hier beschriebenen Erfahrung könnte sogar eine direkte Festanstellung möglich sein und die Prüfung als Externer nach Ableisten der nachzuweisenden Mindestdauer dürfte auch nur Formsache sein.
Wenn man darum fürchtet, dass ein teurer PKW in der nächstgelegenen Metropole beschädigt wird, benötigt man entweder die Metropole nicht oder muss sich zum PKW den adäquaten Parkplatz leisten können.
Und 10€/Tag plus ne Stunde Autofahrt Pendeln wäre für viele ein Traum.
Du willst entweder ganztags reisend oder im HomeOffice in Teilzeit mit zeitlich nur sehr begrenzt fremdbetreutem Kind als Kaufmann für IT Sytemmanagement arbeiten, scheiterst aber gerade in der Bewerbung für das Pflichtpraktikum?
Welcher davon?
@DerEntwickler schau mal, wie genau du in welchem TV eingruppierst bist. Also Tarifgruppe, Berufserfahrung, ... und wie die Übergänge tariflich geregelt sind. Der TV ist nur das Minimum, welches gezahlt werden muss. Außertarifliche Zulagen können einzelvertraglich vereinbart werden, solange das weder durch TV noch BV ausgeschlossen ist.
Laut Titel soll's um die Prüfung gehen. Davon sehe ich wenig.
Laut erstem Beitrag um die Ergebnisse. Die wurden von niemandem genannt - nicht einmal vom Threadstarter.
Wenn dein Chef so zufrieden ist, sollte es ihm auch möglich sein, von sich aus mit einem Angebot auf dich zuzukommen.
Wochenstunden laut Vertrag/real?
Gleitzeit oder wie starre Arbeitszeit?
Wochenenden?
...
Mit Zielübererfüllung, Aufgaben- oder Rollenwechsel durchaus möglich. Ob das bei dir vorliegt, ist von außen schwer einzuschätzen.
Weshalb den variablen Anteil erhöhen? Lieber die Tarifgruppe erhöhen, den außertariflichen Zuschlag oder die variable Vergütung kürzen. Vorteil: dann wird das auch bei Tariferhöhungen mit erhöht.
Warum Teilzeit?
Teilzeit-Berufsschule wird schwierig bis unmöglich sein.
Ja!
Bedingt. Wie soll das mit der Berufsschule klappen? Wenn es mehrere Azubis im gleichen Jahr gibt, müssten die internen Maßnahmen entsprechend liegen/gelegt werden.
Eingliederungsmaßnahmen, finanziert von KK/BfA/...
Ich habe das ganze nochmals gelesen.
du hast eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, strebst eine kaufmännische Rolle an und sollst DAFÜR eine Fachinformatiker-Ausbildung machen? Wie bitte?
Ihr habt euch doch schon darauf verständigt, also steht dieser meines Erachtens unsinnige Weg bereits fest.