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Joo, geht klar. Aber jedes weitere Posting dieser Art wird entfernt. Gilt auch für legias-Provokations-Selbstmitleidspostings. bimei
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Wie kommst Du denn darauf? :beagolisc Mir sind mehrere IT-Consultant-Stelleninhaber bekannt. Die sind alle fest angestellt. bimei
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Weihnachtskekse und andere Gebäckrezepte der Lobpiraten
bimei antwortete auf Thanks-and-Goodbye's Thema in Coffeehouse's Themen
Nabend, Einen? Das ganze Fass! Oh sorry. :floet: Aber nicht heute Nacht, das hab ich mir gestern noch gegönnt, Chief wusste schon, warum er das da hinstellt. :cool: *neues Fass Ouzo kaltstell und an neue Ouzozapfanlage anschliess* Kenn ich, total nervig. Darum mach ich immer etwas Superkleber auf den Knoten. :hells: -
Prüfungskatalog für Zwischenprüfung 08
bimei antwortete auf osyrixx's Thema in IHK-Prüfung allgemein
http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/42947-alle-pruefungen-suchen.html http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/32154-links-pruefungsunterlagen.html Und mit Hinweis auf die Boardregeln closed. -
Klick, nochmal klick, weiterführende Links und Suchempfehlungen. bimei
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Hallo Lothy, das kannst/könntest Du so doch auch. Musst es eben nur machen. bimei
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Projektantrag FISI Arbeitsplatzanalyse und Konfigurationsvorschlag
bimei antwortete auf Rinds's Thema in Abschlussprojekte
Die macht hier erstmal einen eigenen Fragebogen: Rinds, was nun, FiSi oder FiAe? [ ] FiSi [ ]FiAe Grundlage der Frage: Thread hier und http://forum.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/112741-abschlussprojekt-fiae.html bimei -
Kein Grund, nicht dennoch erstmal sinnerfassend zu lesen. bimei
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BS sich von bestimmten Fächern befreien lassen??
bimei antwortete auf KlitschkoVL's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Schulgesetze sind Ländersache. Jede hier gegebene Antwort wird also ein vielleicht ja, vielleicht auch nicht sein. bimei -
Moin, kommt auf den Umfang Deiner Steuererklärung an. Wenn Du "nichts weiter hast", also nur den Mantelbogen und die Anlage N brauchst, keine megalangen Listen an Werbungskosten usw., keine KAP o.ä., dann reicht Elster völlig aus. Probier es doch aus, ob Du damit auskommst. Tut nicht weh. bimei
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In Anbetracht der Tatsache, dass zwischen den Postings nur eine knappe Minute liegt, würde ich davon ausgehen, dass hier weniger Ungeduld Grund für das Folgeposting war, sondern mehr das Vergessen der Bitte um Hilfe im ersten Posting. bimei
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Zeugnis mal wieder bitte bewerten
bimei antwortete auf U-- °LoneWolf°'s Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
1. steht da "voraussichtlich" 2. handelt es sich um einen Abteilungs-/Betriebs-/xy-wechsel, steht auch da. bimei -
Sammelthread "Gehälter"
bimei antwortete auf Akku's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Hallo Akku, können kann man theoretisch, im Fall von Gehälterthreads gab es das im Ansatz mal, aber es hat sich nicht als praktikalbel herausgestellt. Gehälter sind auch immer eine persönliche Sache, da kann ich verstehen, wenn einige lieber einen für sich individuellen Thread eröffnen, zumal die Antwort sich dann auch auf die konkrete Anfrage bezieht (beziehen sollte). Zweiter Grund, warum ich das nicht sinnvoll finde ist, dass bekanntermassen Gehälterthreads oft (immer) wegen §$%&"/&-urghs geschlossen werden müssen. Dann haben wir geschlossene Gehältersammelthreads, statt geschlossene Gehälterthreads; und im Zweifel hat ein Unbeteiligter dann noch nichtmal eine Antwort auf seine untergegangene Anfrage bekommen. Gruss bimei -
Suche Prüfungen/Lösungen (6)
bimei antwortete auf ChaseyLain's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Klar, hab ich schonmal eine mail bekommen. I.d.R. bekomme ich sogar sehr viele über den Tag verteilt. :hells: 1. Glaubst Du ernsthaft, jeder guckt hier jetzt rein und antwortet "ja" oder "nein"? 2. Möchte ich hier 1. nicht erleben. bimei -
Bewerbung trotz Arbeitsvertrag?
bimei antwortete auf mischa1981's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Tja, und darum bist Du noch arbeitssuchend gemeldet und bekommst auch Stellenangebote. Ist doch ganz einfach. ;-) bimei -
Nein, gesetzlich hat man Anspruch auf ein Zeugnis nur beim Enden des Arbeitsverhältnisses. Für ein Zwischenzeugnis gibt es keine gesetzliche Regelung. Die aktuelle rechtsprechung gibt einer Ausstellung eines Zwischenzeugnisses dann recht, wenn sich im Arbeitsverhältnis wesentlich etwas ändert (Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz, Betriebsänderungen, neue Vorgesetzte etc.). Jede Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ausser der Reihe ist ansonsten "Gutwill" des Arbeitgebers. Frag halt einfach, ob sie Dir eins ausstellen. bimei
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Schlappe Ausrede. Dafür, dass Du offensichtlich nie meine Postings liest, denn seit Stichtag der Reformierung des BBiG weise ich darauf hin, schuldest Du nun mir ein Bier. :floet: @ponaa Nein, nicht zwingend. Aber das entscheidet letztendlich die zuständige IHK. Also, sollte es wider Erwarten soweit kommen, dort fragen. bimei
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Ausnahmsweise, aber nun bitte BTT, es geht hier um den Antrag von kinghandles.
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Keine Blöcke über 4 Stunden im Projektantrag?
bimei antwortete auf TheFinn's Thema in Abschlussprojekte
Hallo TheFinn, nur zur Info: Das relevante Posting hab ich hier mal reinkopiert, damit Meinunggebende nicht zwischen den Threads hin und her klickern müssen oder womöglich mal hier und mal im alten Thread geantwortet wird. bimei -
Na, da hast Du mit Deinem zweiten Posting ja gerade mal noch die Bremse gezogen. Dennoch ein paar Worte zum Posting davor: Nein, falsch. Du überinterpretierst einige Kommentare, die auf "Entscheidungen" hinweisen. Die überspitzten Kommentare, egal ob in der direkten harten Form oder im Trallala-"bis_zum_Kiefer"-Stil, sollen helfen, dass ihr selbst auf den richtigen Weg kommt. Wenn es jedem in den Mund gelegt wird, könnt ihr das später in der Präsentation möglicherweise gar nicht vertreten und sagen, warum ihr das so oder so gemacht habt. Du darfst einfach nicht vergessen, dass das eine Prüfung ist. In der sollst Du "beweisen", dass Du so ein Projekt mit allen wenns und abers alleine und selbständig durchziehen kannst, also fit für das Berufsleben bist. Dabei spielt weniger eine Rolle, in welchem Betrieb Du gerade arbeitetest, sondern mehr, dass es dazu gehört, als ITler ein komplettes Projekt planen zu können. In Kurzform: Obwohl Du real eigentlich kaum Entscheidungsfreiheit hast, kannst Du doch dennoch vergleichen und zu dem Ergebnis kommen "Chef, was Du da möchtest ist aus den und den Gründen tatsächlich die beste Lösung". Glaubst Du, im wahren Leben werden Auftragnehmern immer Wünsche ausgeredet, weil es vielleicht bessere Lösungen gibt? Nein. Es kann auch mal darum gehen, den Kunden in seinem Wunsch zu unterstützen. Und als Anmerkung: Das ist hier niemandes Job. Alles freiwillig, in der Freizeit, kein Geld, kein Ruhm. ;-) Dazu besteht kein Grund. Mir wäre wichtiger, dass Du verstehst, warum hier wie von den fleissigen Schreiber argumentiert wird und warum sie sich wie ausdrücken. Frag bitte, wenn es noch nicht ganz klar ist, gern auch per PN, wenn Dir das hier zu kontrovers o.ä. ist. Gruss bimei
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Gehalts-Unterschied zw. Akademiker und FIAE
bimei antwortete auf fi-newbie's Thema in IT-Arbeitswelt
Ach ja, angemeldet und gleich ~20 Minuten später auf Stimmungsmache in einem Gehälterthread. Putzig. Nun gut, ihr habt bewiesen, was ihr immer beweist. Drum hier closed. bimei -
Mit Verweis auf: und insbesondere auf: geschlossen. bimei
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Klausur naschreiben, obwohl Ausbildung beendet
bimei antwortete auf Leberwurschtpemme's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Hallo Leberwurschtpeme, Schulgesetze, Verordnungen und Erlasse/Richtlinien sind Ländersache. Mit dem Schulgesetz Hessen angefangen, wertfrei, reines Zitat: Hessisches Schulgesetz, Leistungsbewertung, § 73 § 73 Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens (1) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten oder Punkte bewertet, soweit die Leistungen für die Erteilung von Zeugnissen und entsprechenden Nachweisen erheblich sind. [...] (2) Grundlage der Leistungsbeurteilung sind [...] (3) [...] (4) Bei der Beurteilung durch Noten (Punkte) ist folgender Maßstab zugrunde zu legen: [...] Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält sie oder er die Note ungenügend (0). (5) [...] (6) [...] Quelle Dann sind da noch die Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Links anzuklicken, da könntest Du Dich mal noch weitergehend durchkämpfen. Erstmal Gruss bimei -
Projektantrag - Meine Endversion, bitte einmal gegen lesen
bimei antwortete auf Sonnenkind's Thema in Abschlussprojekte
Fast so klasse, wie Deine Geduld. Hast Du Dich denn während der bisherigen Wartezeit durch alle anderen Threads gekämpft, um zu gucken, ob Du helfen kannst? Tipp: Vorwürfe fördern nicht gerade die Hilfsbereitschaft. -
FAQs zur Stellenausschreibung: Web-Developer / PHP Programmierer
bimei antwortete auf ausgelernter's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Was soll das darstellen, Werbung? Sehr unauffällig. Wer Fragen dazu hat, kann den Anbieter anschreiben oder anrufen. ~~closed~~~