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IT- Berufe ohne Fachhochschulreife?
bimei antwortete auf lilplay's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
--> Klick, und/oder --> klick, und/oder --> Klick und Klickerklacker. usw. usf. bimei -
Naja, Du dürftest das ja durch eine Nachher-Fühlkontrolle machen, da Du sie zum Trocknen aufhängst. Je brettiger das Tuch, je mehr war ... :beagolisc Das kannste laut sagen. Aber es ist viel schlimmer: Freitag gepaart mit Vollmond.
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Demnach hätten alle, die vor dem 01.04.2005 ihre Prüfung abgelegt haben, etwas zu verheimlichen für Dich? bimei
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Fehler beim öffnen von Word Dokumenten nach Sicherung
bimei antwortete auf Manitu71's Thema in Anwendungssoftware
Moin Häuptling, Hast Du Deine gesammelten Öffnen-Versuche immer aus dem Verzeichnis gestartet, wo auch die (vermeintlich) dazugehörigen Temp-Dateien liegen? Oder hast Du auch mal probiert, die Datei vorher in ein anderes Verzeichnis zu kopieren und eventuell auch den Dateinamen umzubenennen? Und hast Du auch versucht: Word öffnen, dann auf Datei-Öffnen, im Datei-Typ-Drop-Down-Feld auf "Text aus beliebiger Datei wiederherstellen *.*" einstellen und erst dann die Datei auswählen und öffnen? bimei -
Tja, wie bei so vielen Fragen hier im Forum, z.B. wie bei Gehaltsfragen, sind die Informationen nicht umfangreich genug. Viele Faktoren können eine Rolle spielen: - Wie gross ist die Nase? - Wie gross sind die Nasenöffnungen? - Wie ist die Beschaffenheit der Nasenschleimhaut? - Wie gross ist die Menge des Auswurfs? - Welche Art Auswurf? - Wie oft wird geputzt? - Ist der Kandidat Allergiker? - Liegt eine Erkrankung vor, die das Putzen notwendig macht? - Hat der Kandidat "nah am Wasser gebaut"? - Welche Dichte hat die Nasenbehaarung? ... bis hin zu - Welche Papiertaschentücher werden genutzt? :floet:
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Bewerbung hier bewerten später dann löschen lassen?
bimei antwortete auf maruchinu's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Erster Teil "nein", zweiter "in begründeten Fällen ja". bimei -
Finste? I.d.R. ist es so, dass Gesetze gestaffelt sind, also (das ist jedenfalls das Bemühen) präzisiert werden. Bsp.: Grundsätzlich gilt für jeden das Bundesurlaubsgesetz. Gibt es ein Urlaubsgesetz für bestimmte Berufsgruppen, das "besser" ist als das Bundesurlaubsgesetz, gilt das. Gibt es eine tarifliche Regelung, die noch besser ist, gilt die. Gibt es eine Betriebsvereinbarung, die besser ist, als die tarifliche Regelung, gilt die. Gibt es eine einzelvertragliche Regelung ... Lässt sich auf fast alles anwenden Kündigungsfristen, Urlaub, Alterschutz usw. Soweit zum grundsätzlichen. Eben das ist dann das Gummiband, das Du in fast jedem Gesetz finden wirst. Im Zweifel entscheidet/beurteilt das bei arbeitsvertraglichen Regelungen eben letztendlich ein Arbeitsgericht. Platt für einen solchen Fall wie hier würde ich aus Sicht des "Anordneneden", also AG, sagen: Es ist objektiv, weil das Mass das Alter ist, nicht etwa die Schuhgrösse oder die Anzahl der Nasenhaare. Für die Angemessenheit würde ich eine flotte Rechnung vorlegen, z.B. eine Staffelung, bezogen auf durchschnittliche Lebensarbeitszeit bei mir im Betrieb usw. Das legitime Ziel ist für mich als AG, dass ein älterer AN mehr Erholungsurlaub benötigt, um mir als AN so lange wie möglich gesund zur Verfügung zu stehen. Ich möchte eben etwas tun für meine AN und dass sie lange bei mir bleiben. Das wäre dann der (Phantasie-)Teil aus der Praxis, wie das bei einem Rechtsstreit von Seiten des AG ablaufen könnte. bimei
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Huhu Teelicht, *lach* Ja, ich weiss, das ist nicht einfach. Viele Dinge kennt man auch nur, wenn man in dem Bereich tätig war/ist und auch selbst dann nicht alle. Das ist also kein Beinbruch. Mein Rat wäre, Dir erstmal keinen Kopf zu machen, wie sich die Vergütung zusammensetzt, sondern die Rückmeldung Deines Wunsch-Arbeitbgebers abzuwarten. Das ist zumindest eine Spur und für Dich ganz einfach ein Fakt. Hat denn dieser Test schon stattgefunden? U.U. könnte er Eingliederungsbeihilfen beantragen, das ist aber auch von mehreren Faktoren abhängig, sowohl auf Betriebsseite, wie auch auf der Seite des "Einzugliedernden" und sogar mögl. von der Stadt/Gemeinde/dem zuständigen "Arbeitsamt", weil auch die teilweise Fördermöglichkeiten bieten, die andere eben nicht haben (zum Jahresende sind die aber oftmals ausgeschöpft). Sorry für die ungenauen Angaben, aber ohne die genauen Umstände zu kennen, lässt sich das nicht konkreter beantworten. Der Wunsch-Arbeitgeber sollte sich aber auf jeden Fall erkundigen. Ob Du dazu die Anregung geben solltest oder das vielleicht von Dir als "drängeln" und eher unangenehm aufgefasst werden könnte, musst Du selbst einschätzen. bimei
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Gegenfrage: Hast Du das Gesetz ganz gelesen? Auch § 10 bspw.? bimei
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Schön und gut, aber wodurch wird die Umschulung finanziert (ESF, event. sogar Ziel, RaHa, SGB III-UHG, hat der Betrieb eine Beihilfe beantragt, wenn ja, was für eine, ... usw. usf.))? Ja klar, das ist bei manchen Förderungen Voraussetzung. Darum kommt es ja mit darauf an, die Art der Förderung zu kennen. Ausgehen solltest Du erstmal von einer betriebsüblichen Ausbildungsvergütung, wenn Du nichts anderes weisst. bimei
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Kommt darauf an, wonach (Gesetzt, Regelung, "Topf") die Umschulung für Dich gefördert wird, welche Teile gefördert werden usw. Lässt sich so also nicht beantworten. ;-) bimei
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Nr. 270 - von fiesen NTLs und erneuten Autokäufen
bimei antwortete auf dgr243's Thema in Coffeehouse's Soap
"Oder so", ja, ganz genau. Vielleicht, weil der Zeitraum von Dienstag nachmittag bis Mittwoch morgen nicht eine so rasend grosse Zeitspanne für hier in ihrer Freizeit unendgeltlich tätigen Mods darstellt? Ohne auf irgendwelche Kommentare von euch (jeder weiss, ob er/sie/es gemeint ist) zu der Freischaltung einzugehen: Ihr seid glaube ich lange genug dabei, um auch mal eine PN an einen Mod oder Admin zu schreiben und nicht wie pubertierende Neulinge davon auszugehen, dass alle Mods hier 24 Stunden und ausnahmslos alles lesen, oder? *winke* bimei -
Kann man auch selber bauen.... ... angeregt durch die Filmchen shirt-origami.
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Platte Antwort: Nein. Ausführlichere Antwort: Wenn Du volljährig bist, muss Dein Arbeitgeber Dich nur für die Teilnahme an der Prüfung freistellen. § 15 BBiG Freistellung Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Sonderurlaub ist i.d.R. eine betriebsinterne oder tarifliche Regelung. bimei
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Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate. Wochenstunden x 52 /12 ---> Kürzen, einfache Bruchrechnung --> = Wochenstunden x 13 / 3 :floet: bimei
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Ist ja auch kein "für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmtes Werk", insofern passt der Absatz des § 52a sowieso nicht. bimei
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IT- Berufe ohne Fachhochschulreife?
bimei antwortete auf lilplay's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Es wäre sicher sinnvoll, wenn Du Dir die Infos zu den einzelnen Berufen z.B. mal beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) - Deutschland ansiehts. (Links auf Berufe und dann den gesuchten Beruf auswählen.) bimei -
Das ist hier uninteressant, da die Frage nicht war, wer es "erfunden" hat. Das ist der Notenschlüssel, die die IHKn i.d.R. nutzen, kurz IHK-Schlüssel. bimei
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IHK-Schlüssel Welche Bewertungen? bimei