Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. Sagen wir lieber aus 1200 Eur Brutto wurde in den Folgepostings 1200 Netto gemacht. ;-) bimei
  2. Also, wenn sogar auch die Sohle verdeckt sein soll, dann ist das Schuhwerk doch relativ egal. Bzw. ist es egal, ob der Teil der Sohle, der verdeckt ist von "Schruppschutz" *) angedreckt ist, weil er ja eben verdeckt ist. (*)Schreibweise des Wortes zum besseren Verständnis für Spooky an seine angepasst, vermutend, dass er nicht wirklich "hobeln" meint.) Nein, das kommt, weil ich nicht inerpretiere, sondern lese, was da steht und lediglich auf das beschriebene Problem eingehe. bimei
  3. Wenn das Weihnachtsgeld Weihnachtsgeld o.ä. heisst, ist es eine zusätzliche freiwillige Leistung, die nicht unbedingt gezahlt werden muss. Dann wird sie meistens auch nicht vertraglich vereinbart. Dass das i.d.R. gezahlte Weihnachtsgeld nicht in Deinem Vertrag steht heisst, Du hast keinen vertraglichen Anspruch darauf. Müssen muss das in einem Ausbildungsvertrag nicht stehen. Auszug aus § 11 BBiG Vertragsniederschrift [...] In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen 1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, 2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung, 3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, 5. Dauer der Probezeit, 6. Zahlung und Höhe der Vergütung, 7. Dauer des Urlaubs, 8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, 9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. (2) [...] [...] bimei
  4. Hose kürzen? Shorts? Rock? Die heissen Nubuk-Radierer. Nee, nee, der meint das Zeugs, das man auch für Weisswandreifen benutzen kann. Gibts in jedem Autozubehör. bimei
  5. Naja, der Präzision der Frage angemessen eben und die Faktoren geldwerter Vorteil, Vetternwirtschaft etc. aussen vor gelassen. Oder vielleicht auch 1.066 Eur/p.m., je nachdem ... @RTMF Sicher, es gibt Jobs, bei denen einem Berufsanfänger 1200 Eur Brutto angeboten werden. Nicht einbezogen bei meiner Schätzung habe ich übrigens Wochen-/Monats-/Jahersstundenzahl, Arbeits-/Aufgabengebiete usw. usf. bimei
  6. Brutto zwischen 14.400 Eur/p.a. und 75.000 Eur/p.a. Netto, siehe bspw. http://nettolohn.de/ bimei
  7. @RIGO Da mir das nicht erst heute auffällt, weise ich Dich mal lieber darauf hin, denn möglicherweise ist es Dir entgangen: Du hast irgendwie ein Problem mit Ausrufezeichen. :hells: bimei
  8. Stuffel, Du hast doch gelsen, was Der Kleine geschrieben hat? Bei der Kammer, für die er prüft, ist eine Woche vorher üblich. Andere Kammern sagen 10 Tage. Andere Kammern sagen gar nichts. Zu Deiner Eingangsfrage, "ob das sein darf": Ja. Die Dir an zwei Wochen fehlenden 3 Tage versetzen Dich offensichtlich in Angst, nicht genügend Zeit zu haben. Ein klein wenig fehlt mir das Verständnis, warum Du nun noch einen Tag dazu "verschwendest" hier zu fragen, auf konkrete Antworten nicht eingehst und Antworten, die Dir nicht gefallen, kritisierst. Gut. Und wenn dann da steht, bei der für Dich zuständigen Kammer sind 2 Wochen üblich, was machst Du dann morgen? Da Dir der Termin offensichtlich zu kurzfristig ist, wäre es nicht einfacher gewesen, heute bei Deiner Kammer anzurufen und um einen späteren Termin zu bitten? bimei
  9. Hast Du mal geprüft, ob eine "bedingte Formatierung" auf den Zellen ist? Hast Du versucht, die excel*.xlb (excel10.xlb) neu erstellen zu lassen? Ob das Problem bei Office 2003 noch besteht, weiss ich nicht, aber kontrolliere auch mal dies: http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de;d45352 bimei
  10. Steht doch da auch nicht. Lies nochmal ganz langsam ... bimei
  11. :hells: bimei
  12. Steht doch da unter "Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler, die die Fachhochschulreife anstreben": 2-jährige Höhere Berufsfachschule für Technik (HöTec) Fachlicher Schwerpunkt: Informationstechnik bimei
  13. [OT] Persönlich war ich noch nie grundsätzlich misstrauisch bei einem 1er Zeugnis und einen ehemaligen AG hab ich noch nie angerufen. Darum teile ich, auch aus weitergehenden Erfahrungen, Cleos Meinung. Hinzu kommt aber, ich wiederhole da Cleo: Ein befristeter Arbeitnehmer wird nicht gekündigt, der Vertrag endet. Und da kann jemand noch so gut sein, gegen eine Weiterbeschäftigung können Gründe sprechen. Wenn jemand so gut war im befristeten Arbeitsverhältnis bei mir, dann bekommt er auch solches Zeugnis. Und richtig, das Thema ist eine andere Baustelle. [/OT] bimei
  14. Deine neue Präsentation ist knappe vier Stunden hier online, vom späten Nachmittag bis jetzt, abends. Also lediglich eine Gegenfrage: Kannst Du etwas mehr Geduld aufbringen? bimei
  15. *räusper* Threads zusammengeführt. bimei
  16. Richtig, Katalogberufe nach § 18 EStG. Einfache Auflistung hier, ausführlicher hier, oder eben im Gesetz und den BFH-Entscheidungen. ;-) bimei
  17. Ist erledigt. bimei
  18. Das ist auch häufig so. Aber Frage: Was willst Du denn nun, freiberuflich ohne Gewerbesteuerpflicht oder selbstständig als Gewerbertreibender tätig sein? bimei
  19. Möglichkeiten: 1. ... weil hier niemand ist, der Erfahrungen mit der betreffenden Ausschreibung gemacht hat 2. ... weil jemand, der Erfahrung mit der Ausschreibung gemacht hat, der Meinung ist, ihre/seine Erfahrungen gehen hier niemand etwas an 3. ... weil jemand, der Erfahrung mit der Ausschreibung gemacht hat, nicht gegen die Boardregeln verstossen möchte usw. bimei
  20. IJK ist weder jung (sorry IJK :hells: ), noch agressiv, aber bzw. und Prüfer bei der IHK München. Wenn Du keinen Spass verstehen kannst oder nicht weisst, wie Du eine Antwort interpertieren sollst, dann frag doch bitte nach, bevor Du agressiv antwortest. Im ersten Posting hattest Du nur gefragt, ob Dir jemand Dein Rechenergebnis bestätigen kann, die Bestätigung hast Du im Folgeposting bekommen. Zu Deiner Frage, wie man das rechnet: Du kannst es Dir entweder leicht machen und den Notenrechner nutzen oder rechnest selbst nach Verordnung: "Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. [...]" "Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden." "Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden." bimei
  21. Wiederholung und letztmalig als Bitte: bimei
  22. D.h., eine Vereinbarung innerhalb der letzten sechs Monate über einen Arbeitsvertrag nach der Ausbildung ist nicht nichtig, sondern erlaubt. Ob die Vereinbarung (der Vertrag) mündlich oder schriftlich erfolgt bzw. erfolgen muss und was sie beinhaltet, steht in anderen Gesetzen (Teilzeit- und Befristungsgesetz, BGB, Nachweisgesetz ...). bimei
  23. Wie kommst Du da drauf? Sag jetzt bitte nicht, dass ein Monat vier Wochen hat. :hells: Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen. Man rechnet Std.-Wo. x 13 / 3 bimei
  24. Wenn Du mal Deine Ergebnisse in den Notenrechner eingibst, bekommst Du folgende Angaben: Zitat: Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen. Wie ist das zu erklären? Die Berufsverordnung sagt dazu: (6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. bimei
  25. Nur um der Satzbedeutung vielleicht besser auf die Spur kommen zu können: Ist das http://forum.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/100346-bitte-mal-meinen-antrag-ansehen-beurteilen.html#post933903 das von Dir durchgeführte Projekt geworden? bimei

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...