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Dort lästern wir über Euch. Nein, mal ernst, es gibt immer mal Organisatorisches, dort ist es für jeden von uns zugänglich, das hat eine Vielzahl mails abgelöst. Da wir auch alle einen normalen Arbeitstag haben und aus Zeitgründen nicht immer alles lesen können halten wir uns dort so gut es geht gegenseitig auf dem Laufenden. Gruß
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Hi MOSchmidt, das ist eine ganz normale arbeitsmedizinische Untersuchung beruhend auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Für Kaufleute besteht sie in der Regel nur aus einem Hör- und Sehtest. Blut dürfen sie Dir nicht abnehmen, denn die Einstellungsuntersuchung fällt nicht unter die G-Untersuchungen der Berufsgenossenschaften. Gruß
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Wie geht es nur weiter? Meine Ausbilder machen mich fertig!
bimei antwortete auf Armet's Thema in Small Talk
Denke mal, das war genug Zeit... ...und ab gehts in den Small Talk. -
Machts Euch etwas aus, das im Small Talk weiterzubequatschen? Ich schieb das mal darüber und laß den Thread hier geschlossen stehen, dann findet Euch auch jeder wieder.
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Machts Euch etwas aus, das im Small Talk weiterzubequatschen? Ich schieb das mal darüber und laß den Thread hier geschlossen stehen, dann findet Euch auch jeder wieder.
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Als ob die IHK sich von euch hat beeinflussen lassen
bimei antwortete auf Seth's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Welche? Die letzte zu Dragi? Bevor Du Dich das nächste Mal ärgerst, wäre Nachfragen oder Nachlesen eine Möglichkeit, um die Zusammenhänge zu verstehen, okay? -
Als ob die IHK sich von euch hat beeinflussen lassen
bimei antwortete auf Seth's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das sowieso... -
Als ob die IHK sich von euch hat beeinflussen lassen
bimei antwortete auf Seth's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Hi Linuxuser, kann es sein, daß Du noch nicht sehr lange auf dem Board bist und noch nicht sehr viele Beiträge gelesen hast? Dein Beitrag ist unverschämt und beleidigend, und genau deswegen wird er von mir zensiert, wenn Du ihn nicht editierst. -
Bei selbständiger Tätigkeit müssen es weniger als 18 Stunden pro Woche sein, alle anderen Nebenbeschäftigungen weniger als 15 Wochenstunden.
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Thombo, das kommt mir irgendwie bekannt vor, hatte ich von damals nicht vergessen.
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Unfreundlich haben sie es nicht gemeint, haben sicher nur einen Smilie vergessen. Honkytonk treibt sich hier schon eine Weile rum, der meint das nicht so und hat vielleicht nicht so darauf geachtet, daß Du noch nicht so lange dabei bist.
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Wie geht es nur weiter? Meine Ausbilder machen mich fertig!
bimei antwortete auf Armet's Thema in Small Talk
Armet, geht das schon wieder los? Hör auf mit dem Quatsch, oder wievielen Leuten willst Du ein Essen schulden? Mal ernsthaft, ich verfrachte das diesmal schneller in den Small Talk als bei der Zeugnisgeschichte ... hast noch genau ein Posting hier! -
@Dragi Runtergemacht? Mir scheint, Deine Wortwahl unterscheidet sich in letzter Zeit gelegentlich von dem, was Du meinst.... Warum immer gleich eine negative Absicht unterstellen oder rauslesen? Schmeckt Uli's Wade eigentlich so lecker, daß sich immer wieder Leute darin festbeißen müssen? Hier gehts nicht nur immer um sachliches Posten, sondern auch darum sachlich verstehen zu können. Ich sehe in Uli's Posting lediglich das Aufzeigen von Schwachstellen, nichts weiter. Er hat damit nicht unterstellt, ihr oder Euer Anwalt würdet nicht an diese Dinge denken. Du unterstellst mit Deinem zweiten Satz einen absichtlichen Demotivationsversuch. Denke mal, Du könntest Dir die Postings ruhig nochmal durchlesen...
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Denke mal, das hier ist jetzt im Small Talk besser aufgehoben und werde es daher verschieben. Gruß
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Ja, kannst Du. Je nach Förderung (Unterhaltsgeld, Übergangsgeld) findet bei einem Einkommen aber eine Anrechnung statt.
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Hi themeniac, Du kannst den Antrag stellen, sobald Dir der Anfangstermin der Umschulung bekannt ist.
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Zum Prüfungsdebakel - die Analyse - Als offener Brief an die Verantwortlichen
bimei antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Ja, Beagol, bei uns war das mit der Verteilung noch anders, aber das ist hier unwichtig und gehört nicht hierher. Beagol, ich sags nicht gern, aber damit hast Du recht. Und ich finde das schade (nicht, daß Du recht hast, sondern das Abdriften ... oder beides? *duck*) Meine ganz spezielle private Reaktion sag ich Dir nicht. Komisch, ich hab gar nichts gelesen, was ich nicht wußte, hätte es nur niemals so formulieren und auf den Punkt bringen können. Uli eben. -
*lol* Wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt? [ 20. Mai 2001: Beitrag editiert von: bimei ]
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Nach § 23 SGB III ist das Arbeitsamt in der Vorleistungspflicht, heißt, sie müssen zahlen, bis die andere Stelle Leistungen gewährt.
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Als Bemessungszeitraum wird der letzte vor Beginn der Maßnahme abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum zugrunde gelegt, also nach dem Gehalt berechnet.
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Zum Prüfungsdebakel - die Analyse - Als offener Brief an die Verantwortlichen
bimei antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
@Katja An welcher Stelle werden Umschüler kritisiert? Uli hat lediglich ein Beispiel aufgeschrieben, was in einer Umschulung abgelaufen ist, nirgendwo steht, es ist immer so. Äh, und Rechtfertigung ist immer der erste Schritt zum Schuldeingeständnis... Umschüler stehen in einem schlechten Licht, schon immer und in jedem Beruf. Ich geb Dir recht, es ist schlimm, nur 21 Monate Zeit zu haben, kaum praktische Erfahrungen sammeln zu können (es sei denn, man macht eine betriebliche Umschulung), wer da nicht Eigeninitiative entwickelt und erwartet, daß vom Träger alles vorgekaut wird, wird es nur gerade ebenso schaffen. Wäre es aber nicht wünschenswert, Bildungträger sind nicht darauf angewiesen, nach einer Umschulung eine möglichst hohe Vermittlungsquote nachzuweisen, um erneut eine Maßnahme gefördert zu bekommen? Ich wäre schon froh, wenn der Verdacht "Umschüler werden immer irgendwie durchgebracht" nicht da wäre, nicht jeder auf Biegen und Brechen durch die Prüfung gebracht würde. Denn ich möchte, daß meine Leistung anerkannt wird, weil ich sie auch erbracht habe. Was Uli da aufgeschrieben hat, muß angesprochen werden. Es ist ein offenes Geheimnis, es gibt solche Fälle. Und sie werden immer als Makel an uns Umschülern haften, wenn sich nichts ändert. In den meisten Köpfen bleiben nunmal Negativbeispiele hängen und werden auf alle projiziert. Als ich den Teil zur Umschulung in Uli's offenen Brief las, wußte ich, einige würden sich angegriffen fühlen, weil viele dazu neigen etwas persönlich zu nehmen. Das ist schade, denn eigentlich sollten wir Uli dankbar sein, daß er offen anspricht, was bekannt ist. Verschweigt man das, werden wir immer die Außenseiter bleiben, auch als Umschüler sollten wir das als Chance sehen, nicht immer über einen Kamm geschoren zu werden. -
Ernstgemeinte Aktion (Bitte bes. Bayreuther Prüflinge melden!!)
bimei antwortete auf Kossner's Thema in IHK-Prüfung allgemein
@Matthias Brinkmann Und ich finde es ganz schwächelnd, wenn Leute bei der klitzekliensten Kritik ausfallend und beleidigend werden. Meinst Du diese Passagen werden beim Lesen durch die Öffentlichkeit dann ausgelassen? Schonmal darüber nachgedacht? *kopfschüttel* -
Hi Sonnenschauer, grundsätzlich hast Du Anspruch auf Übg, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, z. B. Rentenversicherungsträger (LVA/BfA), Berufsgenossenschaft. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) darf keine Leistungen gewähren, wenn Du z. B. eine Rente wegen vermindereter Erwerbsunfähigkeit beziehst. Wenn unklar ist, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, hat die BA vorläufig Leistungen zu erbringen (§ 6 Abs. 2 RehaAnglG). Wichtig an dieser Stelle § 23 SGB III: § 23 Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung (1) Solange und soweit eine vorrangige Stelle Leistungen nicht gewährt, sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung so zu erbringen, als wenn die Verpflichtung dieser Stelle nicht bestünde. Die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach § 77 SGB III scheinst Du zu erfüllen, sonst hätte Dir das AA keine Zusage zur Umschulung gegeben. Nach Deinen Angaben erfüllst Du auch die Vorraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, somit auch auf Übergangsgeld (Übg). § 26 Abs. 2 SGB III: (2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie 1. von einem Leistungsträger Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder von einem Träger der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben, 2. von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Krankentagegeld beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben. Demnach zählen auch die 15 Monate mit, in denen Du Krankengeld bezogen hast. So, viel geschrieben, kurzer Sinn: Dein Rehaberater wird eventuell gezögert haben, weil nicht klar ist, wer die Leistungen zu erbringen hat, aber wie schon oben erwähnt, muß die BA erstmal in Vorleistung treten. Hoffe das hilft Dir weiter. Gruß
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Zum Prüfungsdebakel - die Analyse - Als offener Brief an die Verantwortlichen
bimei antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Eine Frechheit? Finde ich nicht. Was Uli da beschreibt, ist ein Beispiel, keine Haltung gegenüber Teilnehmern, Dozenten und Trägern, es ist ja wohl nicht zu leugnen, daß es solche Vorkommnisse gibt. Bei uns gab es sie nicht, aber ich freue mich, es endlich mal an einem konkreten Beispiel angesprochen zu sehen, denn ich habe viel für meinen Abschluß als Informatikkauffrau gelernt, habe die Ausbildung sehr ernst genommen. Ich durfte bei der Prüfung meine Fähigkeiten unter Beweis stellen und mir tut es leid, wenn andere nicht die Chance bekommen, die Prüfung ehrlich und fair zu absolvieren. Ganz schlimm würde ich es finden, wenn es irgendwann heißt, alle Umschüler kriegen den Abschluß quasi geschenkt. Leider ist es nämlich so, daß negative Beispiele in den Köpfen haften bleiben. Arrogant? Nein, es ist einfach eine Niederschrift der Situation, wie sie sich zur Zeit darstellt. Danke Uli -
erreichbarkeit des boards
bimei antwortete auf McL's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
@Thombo *lol* @Michael Da kannste mal sehen, wie treu unsere Mitglieder sind, die geben so leicht nicht auf.