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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Bei Verdacht? Nein, nicht nur bei Verdacht. Der PA kann sich vorbehalten, während der Projektdurchführung "vorbeizuscheuen". Wurde bei uns damals auch gemacht. siehe auch Posting #12, Pkt. 3 in diesem Thread. :hells: bimei
  2. F 1: Kann, ja, muss aber nicht. Kommt auch darauf an, wieviel länger oder kürzer die Projektdauer war. F2: Das auch, bzw. eher PA-abhängig. bimei
  3. Sehe ich das richtig, Du hast also lt. Ausbilder statt 35 Stunden 36,5 Stunden benötigt? Na, das wäre ja schon nicht mehr so dramatisch wie die von Dir befürchteten "locker über 40 Stunden". Ich hab hier mal noch einen Beitrag für Dich, bezogen auf die IHK München: http://forum.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/82123-passiert-mehr-35-stunden.html#post762464 Wenn es so ist, wie ich das aus Deinem Posting jetzt lese, 1,5 Stunden mehr, dann würde ich persönlich das so abgeben. bimei
  4. Dann such doch bitte mal den zuständigen Sachbearbeiter für Ausbildungen auf der IHK-HP raus und lass Dich mit dem verbinden, schilder nochmal die Situation und bitte um das Zufaxen einer Kopie. Um welche IHK handelt es sich? bimei
  5. ... und weitere. Danke russkji. :-) Hier zur Redundanzvermeidung closed.
  6. *Infos aus Nase zieh* - Wie gehst Du in den Chat (Webchat, Chat-Script, ...)? - Bekommst Du eine Fehlermeldung? -..oder eine weisse Seite? -.. oder ..? bimei
  7. Nicht nur weglassen, streichen! Wenn keiner gestrichen ist, wird automatisch der 6. Handlungsschritt nicht bewertet. Dumm wäre also, wenn Du bspw. den 5. nur "weggelassen" hast. ;-) bimei
  8. Leute, jetzt macht mal halblang. Daraus könnt ihr nicht schliessen, wie überhaupt die Fragestellung und die Antwort der IHK war. Selber-Wolf: Welche Frage ergab "nichts brauchbares"? Die Frage, ob man auch ohne Einladung an der Prüfung teilnehmen darf? Hat der Anrufende überhaupt gesagt, dass er die Einladung verlegt/verloren hat und ob es möglich ist, eine Kopie auszustellen? bimei
  9. Öhm, warum regst Du Dich so auf? Oder kommt das nur so unfreundlich anblaffend rüber und ist gar nicht so gemeint? S.E.'s Beitrag war sachlich und an keiner Stelle anklagend. bimei
  10. Naja, "einfach so" ist das nicht so. Ist gesetzlich geregelt in § 28d - § 28n SGB IV. bimei
  11. Die Frage dürfte wohl ausreichend beantwortet sein. bimei
  12. Du irrst zumindest nicht, dass das "irgendwo" steht: Es steht im Jugendarbeitsschutzgesetz: § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Aber das gilt nur, wenn man noch nicht 18 Jahre alt ist: http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__1.html bimei
  13. Beiträge zur Sozialversicherung werden vom AG immer gesamt an die Krankenkassen überwiesen und von dort "weiterverteilt". bimei
  14. Lest ihr wirklich nur immer den Thread, der gerade ganz oben steht, ohne die Augen mal ein paar Zeilen im Forum weiter nach unten wandern zu lassen? http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/104689-verbindliche-aussage-zum-it-handbuch.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/104631-it-handbuch-nuetzliche-seiten.html usw. bimei
  15. 1. hab ich eine Frage gestellt und/oder Argumentationshilfe geben wollen. 2. hast Du dazu aufgefordert, den Ausbilder wissentlich zu hintergehen, nicht zu belügen. bimei
  16. ACL ist auch eine bekannte Software in IT-Audit/IT-Revision. :floet: bimei
  17. Fair ist, das Handbuch gar nicht erst zuzulassen. Unfair ist nicht, das Handbuch in unterschiedlicher "Form" zuzulassen, da man die Prüfung auch ohne Handbuch und Taschenrechner schaffen kann. Statt energie- und zeitverschwendend nach dem Haar in der Suppe zu suchen, konzentriert eure Zeit doch lieber auf die eigentliche Prüfung. bimei
  18. Hm, an einen Angabe für die IHK Emden in Forumsbeiträgen kann ich mich auch nicht erinnern. Du solltest dann doch sicherheitshalber mal zu Telefon greifen und dort nachfragen. Das sagt der eine Prüfer bei der IHK "bei uns". Es gilt nicht zwangsläufig für andere IHKn. Es gibt durchaus Ausschüsse/IHKn, die eine Über-/Unterschreitung mit Punktabzug belohnen. Darum im Zweifel immer bei der zuständigen Kammer nachfragen. bimei
  19. Falsch. Wenn Du hier Behauptungen aufstellst, musst Du das auch mit Quellen belegen. Ein Rat ohne Grundlage (ausser der eigenen Meinung) kann für den Ratsuchenden fatale Folgen haben, wenn er den Rat befolgt. Das ist also kein wirklich hilfreicher Rat. Keiner meckert, Du schneist hier rein und stellst gegenteilige Behauptungen auf, beharrst darauf und musst erst aufgefordert/gebeten werden, die Behauptung glaubwürdig nachlesbar zu belegen. Was Du dann nur mit einer der vermeintlichen Bewerbungstodsünden in zigfaher Form und mit dem Seitenhieb, die User hier wären nicht in der Lage google zu bedienen, gemacht hast. Dein Einstieg hier im Thread ist nicht so ganz dazu angetan, anderen mangelnde Toleranz oder meckern zu bescheinigen. bimei
  20. Das kommt auf die zuständige IHK an, die Vorgaben sind unterschiedlich. Welche IHK ist das bei Dir? bimei
  21. Ja. .......
  22. Doch, Du riskierst natürlich (mind.) einen Punktabzug. Dennoch, bevor Du ein Dokument verfälscht, auf dessen Grundlage Dein Ausbilder eine UNterschrift leistet, versuch nochmal mit Deinem Ausbilder zu reden und zu argumentieren, wo Du weniger Zeitverbrauch als er siehst. Hast Du nicht z.B. vielleicht schon während der Erstellung der Dokumentation an Teilen der Präsentation gearbeitet, so dass die Zeit klar abzuziehen ist? bimei
  23. Streng genommen ist das eine Aufforderung zum Betrug, die Du hier machst. Auf mögliche Konsequenzen für das Ausbildungsverhältnis will ich gar nicht genauer eingehen. bimei
  24. Nö, worst case kann auch sein, dass sie das Buch einziehen oder schlimmeres. bimei

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