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Grundsätzlich zu den Rechtsmitteln I.d.R. steht das auch in den Prüfungsordnungen der einzelnen Kammern, bei mir stand damals die Rechtsmittelbelehrung auch auf der Mitteilung des Prüfungsergebnisses. bimei
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Dass das krause Gedanken machen kann, kann ich verstehen. Dennoch sollte man sich nicht durch "was wäre wenn" verrückt machen und sich erstmal auf die Prüfung selbst konzentrieren. Wenn das Huhn dann gegackert hat, ist noch Zeit genug, sich dem Problem des gelegten Ei's zu widmen. Prüfer sind auch nicht dümmer als Prüflinge und Unmenschen, die sich an den Lösungshinweisen festbeissen, sind sie auch nicht. Wird schon werden, erstmal ran an den Feind "unbeschriebene Prüfungsbögen". bimei
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Wenn Dir das Prüfungsergebnis mitgeteilt wurde, kannst Du Einsichtnahme beantragen bzw. darum bitten. Solltest Du dann meinen, etwas wurde nicht richtig bewertet, kannst Du begründet Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen usw. usf. Aber meinst Du nicht, das sind ungelegte Eier zum jetzigen Zeitpunkt? Übrigens sind die vermeintlichen Lösungen lediglich Lösungshinweise und über falsch oder richtig entscheidet letztendlich der PA. bimei
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Aus der Verordnung: § 15 (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie [...] (3) Der Prüfungsteil B besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe I, Ganzheitliche Aufgabe II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Weil der schriftliche Prüfungsteil i.d.R. zeitlich zuerst geprüft wird. Was soll daran nicht stimmen? Ist wohl bei der IHK München/Oberbayern so. bimei
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Da die Frage nicht neu ist, Prüferantworten dazu aus vergangenen Jahren: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/61350-punkte-sammeln.html#post559313 http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/62016-wiso-teilpunkte.html#post562742 bimei
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Nicht einmal "spassig gemeint" möchte ich hier nochmal soetwas lesen! bimei
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Es wäre schön, wenn Du mal eine nachvollziehbare, glaubhafte Quelle für Deine Angaben lieferst. bimei
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Frage zur Schriftlichen Abschlussprüfung
bimei antwortete auf Moroccn's Thema in IHK-Prüfung allgemein
--> Klick bimei -
Bewertung der schriftlichen Arbeit
bimei antwortete auf Nippelzwicka's Thema in IHK-Prüfung allgemein
In zweien. Aus der Verordnung, § 15 (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. bimei -
Ausnahme: befristeter Arbeitsvertrag. ;-) bimei
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Mal unabhängig vom qualitaiven Inhalt des ersten zitierten Satzes, im Zusammenhang mit dem zweiten Zitatteil: bitte an die eigene Nase fassen. Keine Beleidigungen o.ä.! Letzteres gilt für alle. bimei
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Wenn Du der Meinung bist, die Kostenerstattung steht Dir zu, - schriftlich mit Terminsetzung die Kostenerstattung erbitten/einfordern - Anwalt einschalten und/oder klagen Der übliche Weg eben, was sonst? bimei
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Öhm, Du liegst falsch. Nicht Bayern und BaWü "grenzen" sich ab, sondern nur BaWü. Und die Prüfung ist ungleich Restdeutschland. ;-) bimei
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Herrlich, danke. :bimei Och nö, das spricht nicht dagegen. Ich war schon zig mal in FRankreich, Paris, auf Korsika ... und spreche auch kein französisch. Dennoch bin ich jedesmal satt geworden, hab einen Schlafplatz bekommen, bin von einem Ort zum anderen gelangt usw. usf. Griechisch oder türkisch (oder, oder) sprechen auch viele nicht, die in das jeweilige Land fahren. bimei
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Ich schon ... :hells: Aber beende doch vielleicht mal Deinen Satz: Von was zeugt es denn, wenn Du "ein Radler oder ein Bier trinkst und danach irgendwann heim fährst"? bimei
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Lernmaterialzusammenstellung für FA Prüfung am 11. Mai
bimei antwortete auf meisteralex's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Antwort auf Frage 3: Jupp, genau. Ja, darfst Du, ich guck es mir dann nochmal an. bimei -
Lernmaterialzusammenstellung für FA Prüfung am 11. Mai
bimei antwortete auf meisteralex's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Link entfernt, siehe Boardregeln. bimei -
Hmpf... Da steht ja auch nicht "eine Projektarbeit betrieblich durchführen" sondern "eine betriebliche Projektarbeit durchführen". Eine betriebliche Projektarbeit kann ein "innerbetriebliches" Projekt sein, ein Kundenauftrag usw. Einen Kundenauftrag bspw. kann man durchaus auch ausserbetrieblich durchführen. ;-) Wobei es bei Deinem Satz-Szenario weder das eine noch das andere gibt und ich den insofern nicht als falsch interpretieren will. bimei
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Das ist erstmal ein Verstoss gegen die Verordnung. Wenn er als Prüfer das wissentlich durchgehen lässt und auch noch propagiert, halte ich ihn als Prüfer für mind. ungeignet. bimei
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Und woher genau glaubt er das zu wissen? Prüfer sind nicht dumm und es gibt auch noch ein Fachgespräch zum Projekt, mehr sag ich dazu nicht. bimei
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Falsch. Das kommt auf den Zeitpunkt der Anschaffung an, sowohl Jahreshälfte als auch Anschaffungsjahr. Und wenn es GWGs sind, können Geräte (z.B. Peripherie - Drucker, Monitor usw.) zwar selbständig bewertungsfähige, nicht aber selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter sein. Auch da unterscheidet sich dann, ob Werbungskosten oder Nutzungsdauer/Abschreibung. Es sind nicht "im Schnitt" drei Jahre, bei PCs sind es "genau und immer" drei Jahre. Ist alles festgelegt in den AfA-Tabellen. bimei
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Hier schonmal zwei aktuelle Threads dazu zum Nachlesen: http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/103697-tvoed-tvl.html http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/102263-einstufung-im-offentl-dienst-ohne-berufsausbildung.html bimei
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Du kannst, theoretisch, unter Zuhilfenahme der gesetzlichen Grundlagen darauf bestehen. Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=955507&postcount=5 Richtig, Du bist nicht der Einzige, das kommt gelegentlich vor und wurde hier auch nachgefragt. Einige User haben sich dann dafür entschieden, um des lieben Friedens Willen das Projekt in ihrer Freizeit durchzuführen, andere eben nicht. Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen. Wie kommst Du denn mit Deinen Ansprechpartnern im Betrieb klar? Kannst Du nicht nochmal darauf ansprechen? Es kommt numal vor, dass man längere Zeit die gleichen Tätigkeiten macht, z.B. auch, wenn man an einem Projekt mitarbeitet. Du hast nur ehrlich aufgeschrieben, was Du gemacht hast, das ist ok. bimei