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Alle Inhalte von charmanta
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Berufliche Neuorientierung nach erfolgloser Umschulung zum IT-Systemelektroniker
charmanta antwortete auf Curtix21's Thema in IT-Arbeitswelt
Nein ... das ist ein amtliches Dokument. Nein. Das ist kein Titel, das ist ein Ausbildungsabschluß. Wenn Du nicht nirgends angibst weiss niemand davon Das klingt alles irgendwie nicht nachvollziehbar und wirr, sorry -
Berufliche Neuorientierung nach erfolgloser Umschulung zum IT-Systemelektroniker
charmanta antwortete auf Curtix21's Thema in IT-Arbeitswelt
Du nutzt den Abschluss einfach nicht und gut ists -
Berufliche Neuorientierung nach erfolgloser Umschulung zum IT-Systemelektroniker
charmanta antwortete auf Curtix21's Thema in IT-Arbeitswelt
Komisch. Weil ein ITSE eben keine Installation auflegen darf, nur Unterverteilungen. Die mir bekannten ITSEs sind Außendienstler und installieren Komponenten und tauschen Systeme aus. Damit ist nach meiner Erfahrung auch der FISI gestorben. Ich bin auch nicht sicher, ob man überhaupt eine zweite Ausbildung in derselben Ausprägung machen darf. Wenn Du Fisi machen willst bewirb Dich mit dem ITSE Schein, das sollte reichen wenn es aktuell überhaupt Stellen gibt. Meiner Meinung nach ist der IT Markt im Moment in Eimer, da niemand Geld ausgibt und alle warten -
wenn Du Ausbilden sollst brauchst Du die den Azubis übergebene sachliche und zeitliche Gliederung. Dann weisst Du was Du wann ausbilden (lassen) sollst. Dann empfehle ich die Umsetzungshilfe des DIHK. Danach kannst Du dann bestimmen, was Dir an Doku und Methoden fehlen könnte
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Projektantrag Abgelehnt - Nicht sicher wieso (Kaufmann IT-Systemmanagement)
charmanta antwortete auf MrMcNuggett's Thema in Abschlussprojekte
... woher soll die wissen was hier das Problem ist ? Das ist ein ITKSM Projekt. Hier sollte der Grossteil die Betrachtung von drei Alternativen und eine Entscheidungsempfehlung für eine der Ansätze enthalten sein. Was ich sehe sind 20+ Stunden für das Aufnehmen der Wünsche, das ist das Problem Pflichten- oder Lastenheft Marktsondierung Vorschlag und qualitative Betrachtung von drei Ansätzen DAS ist der Hauptteil der Arbeit. Das ist hier wohl Phase 3 und damit viel zu kurz Klar. Du kannst ja durchaus hinterfragen ob es bessere Lösungen gibt. -
Seh ich auch so. Der Antrag liegt dem PA eh vor und gehört nicht in den Anhang
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der Sophos Support geht nur über einen Distri und der schnarcht. WIr haben das Produkt für unsere Kunden eingestellt und sind auf einen deutschen Hersteller geschwenkt. Fortinet ? Ich hab ein Problem wenn ich für den Zugang an ein VPN einen proprietären Client installieren muss. Finde ich nicht gut Das ist bei ernster IT eigentlich immer so
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Das ist ein Irrtum. Hier gilt das BBIG und auch die IHK schreibt: https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-azubis/fuer-azubis/ausbildungsvertrag/ausbildungsnachweis-2282170 Ich würde sagen dass hier wieder mal ein Umschulungsbetrieb ne eigene Suppe kocht. Aber das Gesetz ist ganz klar formuliert
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IHK - Projektantrag wurde abgelehnt - Es ist kein Projekt
charmanta antwortete auf qwartz's Thema in Abschlussprojekte
Das ist kein Fisi Thema. Es fehlen völlig kaufmännische Ansätze und Entscheidungen, ebenso Datenschutz. Vergessen und komplett neu machen Ich bin erschüttert. Das ist so offensichtlich Käse -
Wechsel der Ausbildungsstelle?
charmanta antwortete auf anyquestion123's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Es gibt IMMER mit jeder Partei ein 4 Augen Gespräch und dann den Schiedsspruch. Oder auch keinen Wenn es aussichtslos erscheint kann auch die Vertragsauflösung festgelegt werden -
Wechsel der Ausbildungsstelle?
charmanta antwortete auf anyquestion123's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Ich auch. Ich bin Schlichter 🤘 Dieser Weg ist im BBIG sogar vorgeschrieben -
Wechsel der Ausbildungsstelle?
charmanta antwortete auf anyquestion123's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Ich kenne die Sperre nur bei Geld vom Amt wenn ich nicht sofort ne neue Stelle habe. Aber die Kündigung selbst ist ein mögliches Problem nach BBIG: - Seite 13 von 40 -Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de § 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. 2. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Absatz 2 Nummer 2. Die juristische Frage ist ergo ob die geschilderten Verhältnisse als "wichtiger Grund" anzusehen sind. Dafür gibts die IHK und die Schlichtung. IHK DÜ schreibt hierzu Verhaltensbedingte Kündigung der/des Auszubildenden Wenn der Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstößt, können Auszubildende aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Aber auch der Azubi muss das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunächst abmahnen. Nur bei schweren Vertragsverstößen kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll. Gründe für eine verhaltensbedingte könnten zum Beispiel sein: schlechte Ausbildung durch den Betrieb Beleidigungen und Schläge sexuelle Übergriffe wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung wiederholte Nichtfreistellung zur Berufsschule oder notwendige überbetriebliche Ausbildung wiederholt unerlaubte Überstunden Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz Fehlen eines geeigneten Ausbilders Betrieb wird die Ausbildungsbefugnis entzogen *** Nach den Schilderungen ist es also denkbar dass die Kündigung gar keinen Bestand hat wenn der TE nicht nachweislich den Betrieb abgemahnt hat. Also nochmal: IHK und/oder Schlichtung aktivieren -
Wechsel der Ausbildungsstelle?
charmanta antwortete auf anyquestion123's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Schlichtung bei der IHK beantragen mit Dringlichkeit. Dein Wunsch: Aufhebungsvertrag per XXXX wegen für Dich nicht akzeptabler Ausbildung. Vor einem Rechtsstreit schreibt BBIG die Schlichtung voraus und die kann zum gewünschtem Ergebnis führen. Sofort Antrag an die IHK und dann soll der AG sagen was er will. Der Schlichterspruch entscheidet .... danach steht der Rechtsweg frei -
Wechsel zu SaaS-Lösung trotz Projektantrag mit On-Premise-Ansatz?
charmanta antwortete auf radutherad's Thema in Abschlussprojekte
es ist nicht unüblich dass bei der Themenbearbeitung eine unerwartete Lösung gefunden wird. Frage ist nur, welche Entscheidungen Du bei SaaS noch treffen wirst ? Ich persönlich könnte damit leben dass Du bei der Auswahl den Fokus auf die Lösung legst und dann begründest wieso Du SaaS nimmst. Aber die genannten Themen, die dann wegfallen, könnten die Würze des Projekts sein. Im Zweifel so durchführen wie ursprünglich geplant und dann im Fazit sagen dass Ihr Euch final für SaaS entschieden habt. Das wäre Nummer Sicher -
pantrag_fisi Projaktantrag: Proxmox Cluster
charmanta antwortete auf Antonk4's Thema in Abschlussprojekte
dann beherzige bitte trotzdem die Tipps bei der Durchführung -
Ich persönlich würde das ablehnen. Geht mir zu wenig in den Bereich des FISI. Für das, was ich lese, brauche ich eher nen Kaufmann und die Implementierung interessiert mich eher nicht
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Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
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Für einen KaufmannITSM ok, für einen FiSi seh ich da Probleme Du suchst also eine KI unter vielen aus und implementierst die. Wo zeigst Du da die Kompetenz des Fisi ?
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die Punkte unter 3.3 müssen wohl Erweiterungen zu 3.2 sein. Bei Dir sind das eher Zusätze Ich wusste gar nicht dass das geht ? In dem Oligopol schreiben doch die Handvoll Dienstleister genau vor was wie zu tun ist ? Spätestens in deren RZ bist Du doch wieder ausgeliefert. Jo so kenne ich das auch. Kannst Du als KH denn wirklich ohne die DL arbeiten ?
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Projektantrag: Interne eLearning Plattform auf Basis von MS-SharePoint
charmanta antwortete auf Gökhan68's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Wir sind hier übrigens per -Du- -
sofern Du nicht für einen der Oligopolisten arbeitest darfst Du das gar nicht Du baust auf und entscheidest nix. Das ist ein ITSE Thema, das wird wieder abgelehnt Betrachtung Datenschutz fehlt, kaufmännische Entscheidung fehlt, fachliche Tiefe fehlt Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.