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charmanta

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Alle Inhalte von charmanta

  1. der Sophos Support geht nur über einen Distri und der schnarcht. WIr haben das Produkt für unsere Kunden eingestellt und sind auf einen deutschen Hersteller geschwenkt. Fortinet ? Ich hab ein Problem wenn ich für den Zugang an ein VPN einen proprietären Client installieren muss. Finde ich nicht gut Das ist bei ernster IT eigentlich immer so
  2. Das ist ein Irrtum. Hier gilt das BBIG und auch die IHK schreibt: https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-azubis/fuer-azubis/ausbildungsvertrag/ausbildungsnachweis-2282170 Ich würde sagen dass hier wieder mal ein Umschulungsbetrieb ne eigene Suppe kocht. Aber das Gesetz ist ganz klar formuliert
  3. Das ist kein Fisi Thema. Es fehlen völlig kaufmännische Ansätze und Entscheidungen, ebenso Datenschutz. Vergessen und komplett neu machen Ich bin erschüttert. Das ist so offensichtlich Käse
  4. Es gibt IMMER mit jeder Partei ein 4 Augen Gespräch und dann den Schiedsspruch. Oder auch keinen Wenn es aussichtslos erscheint kann auch die Vertragsauflösung festgelegt werden
  5. Ich auch. Ich bin Schlichter 🤘 Dieser Weg ist im BBIG sogar vorgeschrieben
  6. Ich kenne die Sperre nur bei Geld vom Amt wenn ich nicht sofort ne neue Stelle habe. Aber die Kündigung selbst ist ein mögliches Problem nach BBIG: - Seite 13 von 40 -Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de § 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. 2. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Absatz 2 Nummer 2. Die juristische Frage ist ergo ob die geschilderten Verhältnisse als "wichtiger Grund" anzusehen sind. Dafür gibts die IHK und die Schlichtung. IHK DÜ schreibt hierzu Verhaltensbedingte Kündigung der/des Auszubildenden Wenn der Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstößt, können Auszubildende aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Aber auch der Azubi muss das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunächst abmahnen. Nur bei schweren Vertragsverstößen kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll. Gründe für eine verhaltensbedingte könnten zum Beispiel sein: schlechte Ausbildung durch den Betrieb Beleidigungen und Schläge sexuelle Übergriffe wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung wiederholte Nichtfreistellung zur Berufsschule oder notwendige überbetriebliche Ausbildung wiederholt unerlaubte Überstunden Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz Fehlen eines geeigneten Ausbilders Betrieb wird die Ausbildungsbefugnis entzogen *** Nach den Schilderungen ist es also denkbar dass die Kündigung gar keinen Bestand hat wenn der TE nicht nachweislich den Betrieb abgemahnt hat. Also nochmal: IHK und/oder Schlichtung aktivieren
  7. Schlichtung bei der IHK beantragen mit Dringlichkeit. Dein Wunsch: Aufhebungsvertrag per XXXX wegen für Dich nicht akzeptabler Ausbildung. Vor einem Rechtsstreit schreibt BBIG die Schlichtung voraus und die kann zum gewünschtem Ergebnis führen. Sofort Antrag an die IHK und dann soll der AG sagen was er will. Der Schlichterspruch entscheidet .... danach steht der Rechtsweg frei
  8. es ist nicht unüblich dass bei der Themenbearbeitung eine unerwartete Lösung gefunden wird. Frage ist nur, welche Entscheidungen Du bei SaaS noch treffen wirst ? Ich persönlich könnte damit leben dass Du bei der Auswahl den Fokus auf die Lösung legst und dann begründest wieso Du SaaS nimmst. Aber die genannten Themen, die dann wegfallen, könnten die Würze des Projekts sein. Im Zweifel so durchführen wie ursprünglich geplant und dann im Fazit sagen dass Ihr Euch final für SaaS entschieden habt. Das wäre Nummer Sicher
  9. dann beherzige bitte trotzdem die Tipps bei der Durchführung
  10. Ich schlage vor Du postest lieber den kompletten Antrag ? Mit dem Fragment kann man eher wenig anfangen, sorry
  11. Ich persönlich würde das ablehnen. Geht mir zu wenig in den Bereich des FISI. Für das, was ich lese, brauche ich eher nen Kaufmann und die Implementierung interessiert mich eher nicht
  12. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
  13. Für einen KaufmannITSM ok, für einen FiSi seh ich da Probleme Du suchst also eine KI unter vielen aus und implementierst die. Wo zeigst Du da die Kompetenz des Fisi ?
  14. die Punkte unter 3.3 müssen wohl Erweiterungen zu 3.2 sein. Bei Dir sind das eher Zusätze Ich wusste gar nicht dass das geht ? In dem Oligopol schreiben doch die Handvoll Dienstleister genau vor was wie zu tun ist ? Spätestens in deren RZ bist Du doch wieder ausgeliefert. Jo so kenne ich das auch. Kannst Du als KH denn wirklich ohne die DL arbeiten ?
  15. wegen der Meldung ich hätte nicht anonymisiert: ACME ist aus den Looney Tunes und A Company Manufacturing Everything Es ist NICHT mehr der ursprüngliche Arbeitgeber des TE...
  16. Du erwähnst einen zeitlichen Aufwand für beides Ohne die zu kennen bringt das nix. Hier gehts um Deinen Antrag. Auszeit mit dem Ausbilder und Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe beantragen
  17. sofern Du nicht für einen der Oligopolisten arbeitest darfst Du das gar nicht Du baust auf und entscheidest nix. Das ist ein ITSE Thema, das wird wieder abgelehnt Betrachtung Datenschutz fehlt, kaufmännische Entscheidung fehlt, fachliche Tiefe fehlt Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
  18. Das ist ein ITSE Thema. Dir fehlen kaufmännischer Ansatz, Betrachtung von Datenschutz und fachliche Tiefe ( wobei da evt was drin wäre wenn Du die Switch Installation weg lässt) Zu flach für meinen Geschmack für den FiSi
  19. Hm. §11 der PO sagt (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse zu analysieren, 2. Digitalisierungsvorhaben unter wirtschaftlicher Betrachtung zu planen, 3. Daten zu erheben, zu kategorisieren und bereitzustellen, 4. Prozessdaten auszuwählen und Entscheidungsoptionen abzuleiten, 5. die Durchführung eines Kundenauftrags zu begleiten, 6. Datenschutz und -sicherheit sicherzustellen und 7. Projektergebnisse kundengerecht darzustellen. Mir fehlt da der kaufmännische Ansatz ?
  20. fehlt nur der Hinweis auf eine datenschutzrechtliche Betrachtung oder eine Schutzbedarfsanalyse
  21. der FiDV muss nicht wie ein FiSi eine komplexe Entscheidung bringen. IHK Berlin schreibt hier zb: 5.2. Anforderungen an das Projekt Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation sollen Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, hardware- und softwarebasierte Schnittstellen und Komponenten in bestehende Infrastrukturen einzubinden und dabei die Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen, eine vorhandene Systemarchitektur über mehrere Prozessebenen und über deren Prozessabläufe zu bewerten, zu dokumentieren und zu visualisieren, Schnittstellen unterschiedlicher Prozesse und Systeme zu implementieren, zu konfigurieren und in Betrieb zu nehmen, IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, Gesamtzusammenhänge in heterogenen IT-Landschaften zu bewerten und zu beschreiben sowie Übertragungssysteme anforderungsgerecht auszuwählen, zu konfigurieren und in die Gesamtinfrastruktur zu integrieren. Dabei ist zu beachten, dass das ausgewählte Projekt alle genannten Anforderungen erfüllen muss, nicht nur einzelne. ##### Ich bin nur Ausbilder in Teilbereichen für FiDV, aber mir scheint der Antrag zu zulassungsfähig
  22. weil es im Bestehensfall keine Auswirkung auf das Leben hat ? Höchstens der erste AG schaut sich die Note an ... dann ist die egal. Der TE kann aber machen was er mag ... ich halte das nicht für schlimm, nur für vergebene Mühe. Dazu kommt das Risiko, dass bei der WH die Noten schlechter werden bis theoretisch zum Nichtbestehen führen könnten.

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