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charmanta

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Alle Inhalte von charmanta

  1. The whole Ausbildung and even the exams will be in german only by law so i assume every company which may be interessted in your person will test your language abilities. Thats proven not true, sorry Please keep in mind that a german Fachinformatiker certificate is more than a license for programming skills, it contains a full license of business and commercial skills „Kaufmannsbrief“. Understanding and passing these procedures in one of the most complicated languages (and one of the most administrated countries ) is a challange for everybody
  2. Mir fehlt ne Kosten/Nutzenanalyse ... und die Komplexität. Hatte das schon vielfach als Itk Thema.
  3. @alex123321 das ist nicht dasselbe wie ne eigene Firewall Die HW-Firewall muss die Modemfunktion in Richtung VDSL oder was auch immer mit abbilden. Wofür brauchst Du dann noch die Fritzbox ? Nur fürs WLAN ? Ich mag die Sophos UTM zb ... nur ist die gebunden an eine Subscription und kostet recht viel Geld ( für privat ). Was ist mit IPCop auf einer einfachen Hardware ? ( Jetzt IPFire )
  4. nach diesen Statistiken wäre ich längst nicht mehr hier
  5. Hm. Niedersachsen und drei Jahre Erfahrung. Ich denke nicht dass Du unterdurchschnittlich bezahlt wirst ? Irgendwo zwischen 36 und 42 fände ich normal, arbeite aber mehr im Fisi und ITSE Bereich. Unbefristet scheint der Job auch, davon träumen viele Leute... Und ein grosses deutsches Telcounternehmen stellt aufgrund weltweiter Optionen grade für AE eh nur günstiger ein Wenn Du meinst mehr wert zu sein versuch doch moderat das Salär zu erhöhen, erstmal +500?
  6. Öhm. Was ist denn darunter zu verstehen ? Ist das ein komplexes Problem, wo Du auch zwischen verschiedenen Alternativen auch kfm entscheiden kannst ? Klingt für mich erstmal nicht möglich, aber formulier mal nen Antrag
  7. was muss Dein Rechner sein um eine Platte anderen Rechner zur Verfügung zu stellen ? wie muss die Platte des NAS dem Rechner gestellt werden ? Aber Hauptsächlich: was soll das ? Die Synologie ist genau was Du willst, nur nicht im WLAN Kannst Du der nicht einfach WLAN beibringen ?
  8. und wieder ein schönes Beispiel für Leichenfledderei ... Übrigens @Hansfrikadelle .... in der Annahme dass der gelöschte Link DEINE Homepage ist ... Impressum und Datenschutzerklärung üben wir bitte nochmal Auch kann ich Deine Empfehlung nicht wirklich als seriös empfinden ...
  9. ... das kann man nicht pauschal sagen. Aber wenn Ihr schon ein TS betreibt sollte ne Info an beide reichen. Für den DSB muss halt dargestellt werden, welche personenbezogenen Daten wie warum verarbeitet werden. Auch kein Hexenwerk
  10. das Thema kenn ich hinreichend, es IST ein IT(S)K Thema. Den Lösungsansatz gleich mit zu erwähnen ist Käse, das so zu machen übrigens vermutlich auch, da ich keinerlei Entscheidung oder Kosten/Nutzen Ansatz sehen kann. Ich empfehle das Thema in die Tonne zu packen, Oskar freut sich .... Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung
  11. formulier das mal ein bisschen um, die Entscheidungsphase ist zu kurz. Was ist mit Kosten/Nutzenrechnung ? Bitte erwähnen
  12. ich bleibe dabei, erstmal nett sein und nicht gleich gebürstet kommen. Aus der Erfahrung heraus von ähnlichen, aber nicht formalen ("Anhörungs-")Fällen obliegt es im Zweifel dem PA, eine Täuschung zu belegen. Das klappt ja nur wenn er eine in erheblichen Teilen identische Arbeit gefunden hat. Da das lt. TE nicht möglich sein soll ist doch nichts zu befürchten. Ich kenne umkehrt auch Prüfer mit Zugriff auf Plagiatssuchprogramme ... die diese dann auch durchaus mal anschmeissen Alles schon da gewesen
  13. Sorry, lieber nicht ( kommt sonst nicht vor dass wir unterschiedlicher Meinung sind ) Diese Aufforderung kommt durch den PA und die IHK stellt es scheinbar nur zu. Wenn das nun begründet werden muss gehts erst wieder an den PA und da muss jemand die Begründung schreiben. Das ist derselbe PA, den schon irgendwas stört. Ich würde das echt erstmal abwarten und schauen, was da überhaupt los ist. Diese "Anhörung" ist mit einer juristischen Anhörung sicher nicht zu vergleichen ... auch wenn es wohl irgendeinen Vorwurf gibt. Wenn der nicht entkräftet werden kann kann man immer noch einen Beistand dazu nehmen. Ruhe bewahren und erstmal schauen was los ist. Wobei ich persönlich das auch höchst ungeschickt finde, auf diese Weise und ohne jeden Hinweis zu "laden" ... kenne ich so nicht EDIT HAB DA WAS GEFUNDEN: Wie können aber aufmerksame Prüferinnen und Prüfer bei der Korrektur schriftliche Prüfungsarbeiten Täuschungshandlungen feststellen? Aktuell ist hier immer noch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 – 7 B 109.83). Darin stellen die Richter klar: Die Beweislage verschiebt sich zu lasten des Prüflings, wenn die einzelnen Umstände bei lebensnaher Betrachtung den Anschein wecken, dass er getäuscht hat. Dieser so genannte „Beweis des Anscheins“ kann vorliegen, wenn die Prüfungsarbeiten mit denen der anderen Prüflinge oder einem Lösungsmuster teilweise wörtlich und ansonsten in Gliederung sowie Gedankenführung übereinstimmen. Entdecken Prüfer derart verblüffende Ähnlichkeiten, sollten sie sofort die prüfende Stelle informieren. Der Prüfungsausschuss wird den Prüfungsteilnehmer mit dem Täuschungsversuch konfrontieren und dazu anhören. Dabei kann der Prüfling die Vermutung einer Täuschung widerlegen. Gelingt das nicht, entscheidet der Prüfungsausschuss, wie die Täuschung zu sanktionieren ist. Die Maßnahmen können mit einer Verwarnung bei leichten Verstößen beginnen und bei schwerwiegenden Täuschungen mit dem Nichtbestehen eines Prüfungsteils oder der gesamten Prüfung enden. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Quelle: https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/recht-gerichtsurteile/taeuschs.html
  14. Dann hast Du ja auch nix zu befürchten. Entspann Dich und geh da hin. Wenn Dir jemand vorwerfen sollte das das abgeschrieben sein soll kannst Du ja ehrlich sagen dass dem nicht so ist. Feddich
  15. Da scheint irgendwas aufgestossen zu sein ... Da kannst Du Dich eher nicht drauf vorbereiten. Wenn Du die Arbeit selbst geschrieben hast kann Dir aber auch nichts passieren Hast Du evt. zuviele Passagen ohne Kennzeichnung zitiert ?
  16. Schön. Aber das ist kein Thema. Wie lautet das Problem wenn Matrix42 die Lösung ist Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung
  17. Hm. Die MEP bekommst Du weil Du in der Schriftnote der GA2 unter 50 Punkte hast. Damit bekommst Du nun aus dem Fachbereich Fragen mit einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten, deren Antworten Du dann 15 Minuten lang vorstellst. Die Schriftnote wird doppel zur MEP gewertet ... mit 150 Punkten in Summe hast Du dann bestanden. Nehmen wir mal an Du hattest 45 Punkte in der GA, dann wären das ergo 150-(2x45)=X bedeutet zum Bestehen brauchst Du mindestens 60 Punkte. Was kommt vor ? Weiss nur Dein PA, das wird individuell erstellt
  18. Das sehe ich auch so. Nur dann wird da ein Schuh draus
  19. kannst Du das bitte mal WORTWÖRTLICH posten was Du da bekommen hast ? Hab ich noch nie gehört. Wirklich noch nie. Auch nicht bei einem Verdacht auf Täuschung
  20. Hrmblbhrml .... das ist nicht wirklich ein komplexes Problem im Sinne der PO. Wird schwierig dass durchzubekommen beim PA. Ich würds ablehnen Boah Geil. Ich MUSS also als Angestellter meine private Email-Adresse für diesen Zweck meinem Arbeitgeber mitteilen ? Gruss an den Kollegen Datenschutzbeauftragten in Deinem Hause ... die Rechtsgrundlage hätte ich gerne mal gesehen Mit anderen Worten: Das Verfahren ist auch datenschutzrechtlich nicht ohne
  21. Wenn Du das ohne Win Srv machst und stattdessen mit Samba kostet das auf einmal nix mehr 20 Clients und 5 Drucker macht ne kleine Linux Kiste nebenbei... Das kann sogar ne Qnap
  22. Stimmt. Aber für Drucker brauchst Du die CAL dann ja nur weil die ne IP vom Server kriegen. Ne IP von der FB für die Drucker wäre kostenlos ...

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