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charmanta

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  1. charmanta

    Reicht das?

    Ich glaube nicht dass das böser Spott sein soll, aber die Kernaussage ist dass Du als ITLER einen Beratungsauftrag hast, der auch einem Kunden gegenüber ausgeübt werden solle. Das wird von Dir erwartet und könnte sogar Bestandteil des Fachgesprächs sein
  2. 57P ?????? wo liest Du das raus ? Du bekommst doch nur die Summen der Teile A und B oder hast Du Einsicht genommen ? Du lernst Fisi oder ITSE ? Das muss mir mal einer der Bayrischen Prüferkollegen erklären ... Und nochmal: Dein Name steht in der Doku. Sollen wir die löschen ?
  3. EDIT: Hab mir das mal KURZ angetan ... Du stellst nicht mal den Betrieb vor, gehst überhaupt nicht auf Kosten/Nutzen ein etc ... DAS ist Nachvollziehbarkeit. Warum diese Lösung ? Was waren die Alternativen ? Wann rechnet sich das überhaupt ? Dafür hast Du 47% bekommen ? Keine Chance. Vermutlich war FG und Präsi besser, diese Doku schrabt meiner Meinung nach hart am "Ungenügend"
  4. das war ein Fehler ... mit dem Thema ( das ist ein ITSE Thema ) kannst Du nicht gewinnen. Ich würde das Thema kippen und was neu machen Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung
  5. Deine Doku beinhaltet einen Namen ... und das Thema ist ganz bestimmt keines für einen FiSi
  6. charmanta

    Reicht das?

    Nope. Vermutlich nicht mal in BaWü ... Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung
  7. charmanta

    Reicht das?

    welches Bundesland denn bitte ? Jo. Kann passieren. Aber wir prüfen eher auf "gutenbergeln"
  8. Du kommst vom Regen in die Traufe. Ich bezweifel auch, dass das Gutachten Dir dann eine Freigabe für den Job als AE testiert ? EIn moderner AE ist Teamplayer mit viel Kontakt zu anderen Teams, Meetings, Projektleitungen, agiler Arbeitsweise etc... Planung und (kfm) Resourceneinsatz gehören da in grösseren Firmen auch mit zu
  9. Videokonferenz mit Übertragung grade aus dem HomeOffice sind datenschutzrechtlich ein eigenes Verfahren und bedürfen passendem Kleingedrucktem Die Aufnahme von Mitarbeitern in der Firma bedarf der Zustimmung oder einer anderen Rechtsgrundlage, ist auch nicht so einfach
  10. RTFM Fehler ... aus der Installationsanleitung Wenn Sie mit einer seriellen Konsole booten, wird der Kernel dies normalerweise automatisch erkennen. Falls der Rechner, den Sie per serieller Konsole installieren wollen, auch eine Grafikkarte (für Framebuffer) und eine Tas- tatur hat, müssen Sie dem Kernel das Boot-Argument console=device angeben, wobei device Ihrer seriellen Schnittstelle entspricht, also normalerweise etwas wie ttyS0. Sie müssen unter Umständen Parameter für den seriellen Port wie Geschwindigkeit und Parität angeben, z.B. console=ttyS0,9600n8; andere typische Werte für die Geschwindigkeit sind 57600 oder 115200. Achten Sie darauf, dass Sie diese Option nach dem „---“ angeben, so dass diese Option auch in die Bootloader-Konfiguration des installierten Systems kopiert wird (falls vom Bootloader-Installer unterstützt). Um sicherzustellen, dass der vom Installer verwendete Terminal-Typ zu Ihrem Terminal-Emulator passt, kann der Boot-Parameter TERM=type angegeben werden. Beachten Sie dabei, dass der Installer nur die folgenden Typen unterstützt: linux, bterm, ansi, vt102 und dumb. Die Standardeinstellung für die serielle Konsole im deb ian-installer ist vt102. Wenn Sie eine IPMI-Konsole verwenden oder ein Virtualisations-Werkzeug, das von sich aus keine Umwandlung für solche Terminal-Typen anbietet, wie z.B. QEMU/KVM, können Sie die Konsole innerhalb einer screen-Sitzung starten. Dadurch wird die Umwandlung zum von screen verwendeten Terminal-Typ durchgeführt, welcher vt102 sehr ähnlich ist.
  11. ausserdem fällt man wegen solcher Schnitzer nicht zwangsläufig durch
  12. wenn Du Seriell auf die Kiste gehst ist der Typ der eines seriellen Schirmes, sprich sowas wie "vt220" oder "ANSI". Aber NIE der einer Grafikkarte, also kein CGA, VGA etc .... Deine Verbindung emuliert ein serielles Terminal und genau so musst Du den Installer einstellen. Schon die ganzen Sonderzeichen statt der grafischen ASCII Zeichen zeigen die komplett falsche Ansteuerung
  13. Erstmal mit dem AG klären ob Du das überhaupt darfst ?
  14. kommt immer drauf an was man damit machen möchte ... BR am Mac macht aber wenig Sinn sofern man keine BR benötigt. Das Betriebssystem unterstützt direkt keine BR Brenner. Warten wir mal ab was der TE eigentlich machen will
  15. Ein Profi hätte das subtiler ausgedrückt. Intelligent ja, aber kein HR Profi
  16. Wenn Du mit Toast brennst ist es eh egal ... was willst Du denn überhaupt machen ?
  17. Jo das ist kein gutes Zeugnis. Ich lese da Schulnote 4 raus ...
  18. Ohne zu wissen was passiert ist kann hier niemand sagen ob das ne Abmahnung wert ist oder nicht. Da Du erst frisch Führungskraft bist würde ich fas GF überlassen, Du meldest nur, prüfst aber, ob personenbezogene Daten gefährdet waren und empfiehlst im Zweifel Meldung an die Aufsicht
  19. Die PO schreibt uns vor nur der letzte. In unserer steht „bis zu 10 Seiten“
  20. das hast Du doch genau auf diesem Link bereits gefragt ??? Leider benötigt man zum richtigen Ansehen des Gekritzels einen Account, damit bin ich da leider raus
  21. Leider kommt so etwas vor .... die 10 Seiten haben schon ihren Sinn
  22. zuwenig Futter um das genau zu sagen. Erste Idee: wer sind denn Kunden ? Gewerbliche Ansprechpartner oder natürliche Personen ? Zweite Idee: "Analytics" .... eigene ? Guschl Analytics ?? Grundsätzlich ist das denkbar. Gruss an den internen Datenschützer: Der Betrieb und damit ER muss das im Verfahren belegen aufgrund welcher Rechtsgrundlage er das vorhat. ICH würde das NICHT wegen Vertragserfüllung, sondern auf DSGVO 6.1 Lit F und dann behelfsweise mit Lit B begründen .... ER muss dann aber auch darlegen wielange die Daten gespeichert werden, was die Weitergabekontrolle angeht etc ... Ein pauschales "geht" ist nicht des Datenschützers Arbeit
  23. das ist nicht nur in NRW so. Prüfer *dürfen* bei mehr als 10% Punktabzug vornehmen. Also 9-11 sind akzeptiert, 12 kann Abzug geben
  24. solange hinreichend Deppen in Kryptowährungen investieren gibts garantiert auch hinreichend Deppen die in Techstocks investieren ... Beides lebt von der Hoffnung und Gier treibt den Menschen an. Ich denke es geht noch länger weiter, von kürzeren Aussetzern mal abgesehen ( kurz ist bis zu einem halben Jahr ) PS: bin auch so ein Depp so what
  25. "Ich wurde zum Incentive von Firma A eingeladen und finde das Produkt und die Hostessen toll, daher nicht B" ist eher ungeschickt

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