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charmanta

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  1. https://www.ausbildernews.de/neues-berufsbildungsgesetz-auch-volljaehrige-werden-nach-der-berufsschule-freigestellt/ Damit würde ich Deinen Beispielen folgen wollen.
  2. (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und do- kumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgen- den Aufgaben in Betracht: (...) 2. in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Projekt- arbeit einschließlich Dokumentation: a) RealisierenundAnpasseneineskomplexenSystemsderInformations-undTelekom- munikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstel- lung, Inbetriebnahme und Übergabe, b) Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstech- nik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich Anforderungsanalyse, Pla- nung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, daß er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatori- scher und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Doku- mentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, daß er fachbezogene Pro- bleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevan- ten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Dem Prüfungsausschuß ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Kon- zept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen. Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation ein- schließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden. Nachtrag: Ich kenne das so, dass hier bis zu 10 Seiten ohne Titel und Inhaltsverzeichnis zzgl Anhang abgegeben werden. Schriftgrösse ist seitens der IHK vorgegeben, aber bei jeder scheinbar anders ?
  3. den solltest Du zb bei der Berufsschule oder in der Ausbildungsordnung finden. Ich such mal den für hier raus und lege den per Edit nach
  4. keine Ahnung. Frage an den Juristen der IHK Hast aber Recht. Nur ist das eben wieder Juristendeutsch ...und nicht common sense
  5. https://www.hk24.de/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/bbig-modernisierung-4647528#titleInText1 Einheitliche Regelung zur Freistellung für den Berufsschulunterricht Durch die neuen Regelungen in § 15 BBiG werden die erwachsenen Auszubildenden den jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung und Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit nunmehr gleichgestellt. Die Regelung, dass Auszubildende vor einem vor 09:00 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden dürfen, wurde aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz in das BBiG übernommen. Darüber hinaus sollen alle Auszubildenden nicht nur für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, sondern auch an einem Berufsschultag mit fünf Unterrichtsstunden und mehr, einmal in der Woche freigestellt werden. Dieser Tag wird mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet. In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen müssen die Auszubildenden ebenfalls freigestellt werden. Hier ist eine Anrechnung in Höhe der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit vorzunehmen. Ferner erhalten Auszubildende an Arbeitstagen, die der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehen, einen Freistellungsanspruch. Für minderjährige Auszubildende gelten gem. § 15 Abs. 3 BBiG weiterhin die Regelungen des JArbschG.
  6. mir ist nicht ganz klar was Du möchtest ? Gesetze selbst zu lesen ist für Nicht-Juristen fast unmöglich ... die Interpretation über JURIS machen das erst einfacher. Also Du hast einen Berufsschultag, der nur zur Hälfte stattfindet und möchtest danach nicht mehr im Betrieb antreten ? Der Betrieb stellt Dich für die BS frei. Fällt die aus hast Du im Betrieb anzutreten, es sei denn, wegen Corona gibts HO seitens der BS. Oder was genau ist Deine Frage ?
  7. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung
  8. der hört aufmerksam zu ... und ahnt böses ... Yessss Babe Und dann komm ich mit dem berüchtitgtem "angemessenen Datenschutzniveau". Darf man das überhaupt so tun ??
  9. Und wenn das personenbezogene Daten drauf waren musst Du ne Selbstanzeige bei der Zuständigen Datenschutzaufsicht binnen 72 Stunden machen. Unwahrscheinlich. Kein Speichersystem ist sicher, diese billigen eh nicht. Hab schon alles mögliche verschrottet, auch Buffalo, Qnap, Synology etc. Du brauchst immer ein Backup. Immer.
  10. Du darfst bei einer Prüfung für die Doku keine Hilfe einholen, sorry. Der Anhang wurde entfernt ... und ein ganz kurzer Blick zeigt mir dass das auch besser so ist. Mehr darf ich nicht sagen ... Theoretische Hilfe darfst Du Dir holen aber eine Doku hier hochladen bei laufender Prüfung geht nicht. Wenn wir Dir hier bei der Doku helfen und Du die einreichst verstösst Du gegen die Prüfungsregeln. Es ist übrigens Unsinn die Doku vor der Zulassung zu erstellen...
  11. dann macht das für Dich SInn Ein Azubi ist im ersten Lehrjahr ein Bremsklotz und damit teuer. Ist so ... aber man bildet für die Zukunft aus Das sehe ich auch so. Neben rechtlichen Grundlagen im Umgang mit Minderjährigen ( und Jura ist nicht jedermann*s Sache ) gehts um Methodenkompetenz etc. Mit ner Druckbetankung kannst Du das eher nicht verinnerlichen. Lass Dir ruhig Zeit für den Schein und nimm das ernst ... Wir formen die kommenden Generationen
  12. ITSE Thema Denkbar, solange Ihr nicht nur ein Betriebssystem einsetzt Klingt eher nach ITK/ITSE 3x vorbei oder schwach geben kein geeignetes Thema, sorry. Auch nicht, wenn Du mehrere Ideen aneinander backst. Das steht aber nicht im Titel ?? Eine gewachsene IT Infrastruktur unter Berücksichtigung von Kosten/Nutzen und Datenschutz hochverfügbar machen IST ein Thema Viiiiiiiel zu kurz. DAS ist Dein Thema Wenn Du jetzt nicht supersupersicher im Datenschutz bist nimmt Dich ein Prüfer Gräte für Gräte auseinander. Wie war das grade mit dem Abkommen zum Datenschutz mit US Firmen ? Gelten die von den Herstellern beschworenen Alternativen denn wirklich ? Lass dieses Cloudkram weg. Das bricht Dir das Genick wenn Du nicht in jeder Lebenslage DSGVO zitieren kannst
  13. oha .... zu weit für mein Wikingerschiff. Sag an ob Du es doch partiell verschicken würdest
  14. Wo wäre denn die Abholung ? Hab sonst an den Mac und Linux Büchern Interesse
  15. Ich glaube nicht dass Du pauschal ein Studium brauchst. In den Stellenanzeigen steht drin was man sich wünscht, aber die Praxis sieht anders aus. FiSi haben das Thema erlebt und packen mehr an, Studierte arbeiten doch mehr auf Papier, wissen aber nicht wo der Lötkolben heiss ist. Kommt total drauf an, wo Du hin willst. Auch als Consultant brauchst Du Erfahrung, kein Studium Entwickler - Support - Consultant- Produkt Manager - Eigene Firma
  16. auf Gut Oestergaard in der Nähe von Gelting ( Schleswig-Holstein ) oder Damp z.b. Da hast Du Chancen mich und Treffnix kennen zu lernen
  17. Herrlich. Darfst nächstes Jahr damit gerne zum Oldtimertreffen an die Ostsee kommen
  18. jo. So ein Tool umfasst meist noch ne CMDB und Ticket/Incidentverfolgung ... das setzen meine Kunden nur mit dem ganz grossen Goldsack ein. Es gibt OpenSource ... aber da fehlt mir jede Erfahrung, sorry. Wenn das Tool, mit dem Ihr aktuell die Maschinen bis ins Detail erfasst und monitored ein Kommentarfeld hat, würde ich das nehmen oder mir ein Script programmieren. Bei Monitoring Tools kannst Du eine Maschine auf "Service" setzen mit Kommentar und dann werden Alarme ignoriert.
  19. HDMI Kabel sind in Klassen eingeteilt. Die Premium Klasse hat vergoldete Stecker und besonders gute Abschirmung, Die Premiumklasse definiert 48GBit, kann die aber auch nur bis 10M halten. 15M mit HDMI üassiv und HDMI 2.0 ( nicht 2.1 ) nenne ich "katholische Verkabelung" KAUFEN kannst Du da einiges, aber die Probleme sind hinreichend bekannt ... Da reicht schon ne Ablagerung auf der Gerätebuchse und schon ist das Signal im Eimer
  20. welchen HDMI Standard will der Kunde denn überhaupt benutzen und welche Güte hat das Kabel ?? EDIT: Echte Premium Kabel gibts nur bis 5 Meter ... vermutlich willst Du 4K über ungeeignetes Kabel übertragen. Bis 5M ist alles ok, alles darüber ist Glück .... oder Ramschkabel
  21. wobei ein bisschen HandsOn übrig bleibt Schwer zu sagen. Die Osteuropäer nehmen uns die Standard-Operating Tasks weg, Programmierleistung gibts in Indien. Safe ist halt nix

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