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charmanta

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  1. BuWynfan darduck.jpg

    1. Zaroc

      Zaroc

      DARKWYN DUCK!

    2. t0pi

      t0pi

      Carwyn Duck....

       

  2. Hä ? Mit dem Bestehen der Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis, da wirst Du gar nicht gekündigt. Gib mal mehr Infos bitte
  3. Schlimmer. Das ist sogar verboten. Schönen Gruss an Deinen Ausbildungsbetrieb von einem IHK Prüfer ... sein Ausbilder soll mal bitte die Prüfungsordnung lesen
  4. Genau. Keine Entscheidungen mehr absehbar. Kostet Dich bis zu 60 von 100 Punkten ... Was sind die Alternativen zu SW ??? Achja, Thema Datenschutz ... ich hoffe Du bist bei der DSGVO sicher wenn Du das einsetzen willst ^^
  5. Schatz und ich sag noch, vergiss nicht ZickOSan zu nehmen Zeig mir auch nur eine, die die DSGVO komplett inkl Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Griff hat. EINE reicht
  6. Geld regiert die Welt ... und anderswo den Mist zusammen dengeln lassen ist halt billiger. Dass man sich damit evt auch ne Made ins Haus holt wurde viel zu lange ignoriert. Du hast mal wieder völlig Recht ... aber es nützt nix Ausserdem sind einige Hersteller reichlich mit den Landesregierungen und Behörden verstrickt, siehe Versuche M$ zu ersetzen was "nicht geht" .... FilzzzzzzzzMe Baby
  7. Strafbewehrt im Ermessen der Aufsichtsbehörde. Vermutlich erstmal ganz deutlicher Finger ... bei erneutem Verstoß dann Kohle. Die Mission heisst im Moment ja noch "Aufklärung" es reicht völlig dass er Dir Deine Datenschutzinfo aushändigt. Die hat im Moment kaum jemand für Beschäftigte parat
  8. ohne Deine Einwilligung übrigens klagefähig Verstöß gegen Datenschutz
  9. sofern Du nicht aus BaWü kommst ... tot. Du suchst Hardware, keine Lösung. Das ist ein ITSE Ansatz. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung
  10. Präziser: Bestandkunden, die vor Mai 2018 bereits via WA kommunziert haben sind nicht betroffen. Nur neue Kunden seit diesem Tag. Eine werbliche Ansprache auch B2B ist gemäß UWG §7 verboten. Aber eine konkrete Kontaktaufnahme eines (designierten) Kunden an eine veröffentlichte WA Kontaktinfo ist ok, wenn der Händler umgekehrt die genannten Maßnahmen ergriffen hat. Aber Vorsicht: Aktuell ist Privacy Shield gekippt. Seit letzter Woche gibt es ( außer einer Einwilligung ) KEINE anwendbare Rechtsgrundlage zur Nutzung von FB, WA & Co. Ich warte ja immer noch auf das Verbot von Windows 10 und O365 Einwandfrei zugelassen ists nicht aber die Aufsicht arbeitet selbst damit....
  11. Jo. Aber wenn das zb in der (US)Cloud rennt hast Du mit Zitronen gehandelt. Rein technisch kann MDM eben auch in private Daten schauen. Naja ... zumindest bei IOS ists so dass es gar keine Business Accounts im AS gibt. Zumindest war das vor einem halben Jahr der Fall. Hier kauft rechtlich immer eine Privatperson. Wir zahlen nötige Software für IOS an die Mitarbeiter, die dann einen Firmenaccount als Apple-ID haben. Wobei man bei IOS eben einen Account für Apps und einen anderen für Music & Co hinterlegen kann.
  12. Der Titel des Datenschutz-Guru ist bereits vergeben ... und das auch noch an einen mir bekannten sehr geilen Fachanwalt Ein vom AG gestelltes Gerät, welches auch zur privaten Nutzung zugelassen wird, würde durch eine App wie beschrieben eben auch private personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Da hierfür keine Rechtsgrundlage einen "Zwang" definiert wird das nur mit einer Einwilligung des Betroffenen ( DSGVO Art 6.1.A ) möglich sein. Mit der Einwilligung arbeiten wir als DSBs eigentlich nur im Notfall, da bei Rücknahme der Einwilligung einiger Trubel vorprogrammiert ist. Auch ahne ich ganz böse Themen wie zb Wassup ... die ja privat durchaus verwendet werden dürfen, geschäftlich aber kaum legal zu betreiben sind ( nun auch wegen des Platzens des PrivacyShields ). Schwierig in der Praxis auch: der AG muss ja zb Backupoptionen für das Gerät stellen, sofern er geschäftllich persbez. Daten verarbeitet. Aber die dürfen die privaten pbD des Nutzers nicht erfassen ... Ich als DSB würde ganz klar sagen, entweder keine Privatnutzung oder keine "Tracking/Ortungs/wieauchimmer"-Tools installieren. Grade bei GPS Tracking könnte ich als AG ein privates Profil erstellen ... ein ziemliches Nogo
  13. Wenn die GF das wünscht haftet sie dafür. Die GF ist der "Verantwortliche" dieses Verfahrens. Dein Job ist es darauf hinzuweisen, dass WA nur mit vorheriger nachweisbarer Einwilligung auf ISOLIERTEN Geräten benutzt werden kann ... nur so Ist nach wie vor ein Riesenproblem weil es (fast) jeder nutzt und praktisch keine darf.... Kommt der Erstkontakt vom Kunden ists ok. Aber Ihr dürft einen Kunden ohne Einwilligung von einem WA verseuchten Handy weder anrufen noch mailen ...
  14. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn: das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. im Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ausgenommen sind Personen in der Berufsbildung (Ausbildung / Fortbildung / Umschulung). Werden mehrere Teilzeitkräfte beschäftigt, addieren sich die Arbeitsstunden zu einem oder mehreren Vollzeitbeschäftigten. der Arbeitgeber zustimmt. Die Zustimmung darf er jedoch nur verweigern, sofern der Teilzeitbeschäftigung betriebliche Gründe entgegenstehen.
  15. Weniger Arbeiten ? Letztendlich sind wir in Deutschland und Du hast nen Vertrag. Wenn Du den ändern möchtest gibts ne Änderungskündigung oder nen Nachtrag. Der Chef muss nicht zustimmen, grade ohne Begründung nicht. Spiel mit offenen Karten und sag dass Du nicht kannst, das erhöht die Akzeptanz. Alleine Deine Formulierungen und der unpersöhnliche Weg zeigen aber dass mehr im argen ist ...
  16. Präziser: wenn Du im Bereich Doku/Präsi/FG durchgefallen sein solltest dann solltest Du auch dringend ein neues Projekt machen. Meistens taugt das dann einfach nicht
  17. das sieht auch nicht nach einem FiSi Test aus ?
  18. Schon unklar. Was hat das mit ner Domaine zu tun ? Oder ne Win Domaine ? Wozu denn ? Ok. Aber wieso gleich mit diesem ganzen Zert-Gedöns? Setz ne Kiste auf und lern erstmal Schwimmen. Wenn ftp und Co rennen und Du überhaupt im Linux klar kommst steigerst Du die Anforderungen durch Hardening. Wenn ich Auto fahren lernen will geh ich in der ersten Stunde nicht gleich ins Parkhaus zum Üben Nachtrag; wer benutzt denn heute bitte noch FTP ??? SFTP oder ist Minimum. FIleserver ? Für welches Protokoll denn ? Linux spricht von Haus aus NFS, mit Überredung auch CIFS und AFPIP.
  19. ... da fehlt ein Anhang. Eine PPD ist eine Datei, die die Fähigkeiten des Druckers beschreibt. Soweit bist Du noch nicht. Ich denke Deine HPLIP ist falsch, wenn Du nur ne URL eingeben kannst. Kummahiä https://www.howtogeek.com/169679/how-to-add-a-printer-to-your-raspberry-pi-or-other-linux-computer/
  20. Das geht aber Da wird ein neues Verhältnis in die Rolle eingetragen Jo. Kommt öfter vor. Das kann sie. Ich würde auch ein Halbjahreszeugnis erwarten ... wenn der Azubi länger als 6 Monate auf der BS war muss es eigentlich was geben
  21. Dir ist schon klar dass die BS wegen Datenschutz nix sagen darf ?
  22. wobei grade AG Vetreter Mangelware sind. Aber der AdA Schein macht einfach Sinn und wird sehr gerne gesehen
  23. Sorry Nein, das beginnt jetzt erst

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