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charmanta

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  1. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Danke für den Aufruf
  2. Berufserfahrung Null, 13 Gehälter ... 43K auf 13 Gehälter klingen noch nicht überzogen ... kenne aber Mainz nicht. Mehr würde ich nicht anraten, lieber gleich sagen Du fängt etwas niedriger an und wünscht nach 12 Monaten wieder nen Schluck aus der Pulle. Ich hab immer noch viele Begleiter im Job die sich einfach nur ne Festanstellung wünschen ... lieber nicht so viel auf die braune Wurst hauen
  3. die Auswahl eines RFID Leser ist nicht hinreichend komplex. Könnte eher was werden wenn es um ein zentrales Authentifizierungsproblem geht und RFID eine der möglichen Lösungen ist ... aber dann mit kompletter wirtschaftlicher Betrachtung und anderen Authorisierungsverfahren
  4. Er sollte sich lieber Gedanken darüber machen wie er Dich ausbildet ? Schreiben einer App ist KEIN zulassungsfähiges Thema für einen FiSi. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Deine Firma hat einen Ausbildungsvertrag mit Dir und hat sich verpflichtet, Dir dies alles bei zu bringen
  5. Korrekt, könnte man machen. Aber glaubst Du dass eine Schule eine genormte Prüfung pseudonymisiert ? Eine, die nicht mal eine Sicherheitskopie zum ausgegebenen Stick erzeugt ? Ausserdem kann/muss die Schule ja zur Bewertung die Prüfung einem Prüfling zuweisen ... wird also nicht durchgehend pseudo sein können Ist alles Glasmurmelschauen, kriegen wir nicht raus.
  6. Das können wir auch nicht beurteilen. Ich vermute aber, dass die Daten die Prüflingsnummer oder Namen beinhalten. Eine anonyme Prüfung macht ja keinen Sinn, irgendwas steht da drin. Wird sich im Zweifel die Aufsicht drum kümmern.
  7. Einzelnote auf einem Zeugnis der BS ? Egal. Abschlußnote auf dem Prüfungszeugnis UND durchgefallen ? Kannst über Akteneinsicht gehen. Abschlußnote und bestanden ? Lohnt den Aufwand nicht
  8. Jo Art. 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde 1Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. 2Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen. Wenn dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet er diese dem Verantwortlichen unverzüglich. und hier ist ja definitiv eine Auswirkung erkennbar ... bin gespannt wie sich die Schule da rausreden will. DIE haben definitiv keinen (ausgebildeten) DSB
  9. Ich schüttel nur den Kopf ... Als Prüfer sowieso aber nun auch mal beruflich: Die Schule MUSS nun eine Selbstanzeige bei der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden machen, da hier personenbezogene Daten mit erheblicher Auswirkung für den Betroffenen verloren gegangen sind. Das bedeutet, dass die Schule oder die IHK in einem angemessenen Rahmen alles hätte tun müssen, um dies zu verhindern, was ja wohl nach der Schilderung nicht passiert ist. Ich bin a) fassungslos dass in BaWü nicht mit Papier gearbeitet wird ( was sich revisionssicherer archivieren lässt aus Prüfungssicht ) und b) dieses komische Verfahren mit Speichern auf einem Stick nicht eine Kopie woanders ablegt ... Das hätte gar nicht passieren dürfen. Damit ist der Prozess für die Tonne zu 2 und 3) In allen anderen Bundesländern führt eine -6- zum Nichtbestehen. Du kannst durch eine MEP EINE -5- ausgleichen, aber keine -6-. Keine Ahnung was die Schule nun macht. Ich würde die ganze Prüfung anzweifeln ...
  10. ??? Du hälst 15 Minuten eine Präsentation und führst 15 Minuten ein Fachgespräch. Während der Präsi sind Zettel erlaubt, während des Fachgesprächs nicht ( nur die, die Du während der Präsi benutzt hast )
  11. die ganzen Webbaukästen haben nicht ausgewiesene Tools aus den USA am Laufen. Ein Profi sollte auf jeden Fall Deine Webseite bzw deren Kleingedrucktes anschauen und passend machen. Weiterhin musst Du Dich auf Auskunftsersuche, Löschaufforderungen etc einstellen ... Die Welt ist echt kompliziert geworden. Was willst Du denn verkaufen ? Für einige Dinge braucht man besondere Lizenzen oder Freigaben der Hersteller zum Vertrieb. Immerhin ist ein Shop immer eine gewerbliche Sache, da hört der Spass auf und die Anwälte von Rechteinhabern oder Abmahner beissen zu
  12. Kommt auf die Definition an. Ich kann zumindest in dieser BSD Variante alles machen was ich will/brauche
  13. also erstmal ist das eher etwas für einen klassischen Thread und nicht für den Fragebereich .... Was das Thema angeht so rein aus dem Bauch heraus .... vergiss es Eine gut aufgesetzte Mac Umgebung basiert auf Serverdiensten zb eines OSX Servers ( je älter je besser ) und da kommst Du mit ner Win Kiste kaum ran. Es gibt ne Handvoll Tools für Win um Macs zu steuern oder zu verwalten, aber praktisch setzt Du mit dem Zeug ( ich betone das abfällig ) alles neu auf. Du hast auf Win oder Linux gelernt ? Prima. Dann schmeiss die Win Kiste weg, hol Dir nen schicken Mac und schau, wie viel einfacher vieles geht ... oder eben anders. Linux ? Prima. Macs laufen unter Linux, setzen aber oftmals eigene Protokollerweiterungen drauf. Macs können Resourcen einer Windows Umgebung durchaus nutzen ( auch sinnvoll ), aber so richtig blühen sie ohne auf. Nun bitte präzise Fragen und es gibt präzise Antworten. Nutzt Ihr den OSX Server, nutzt Ihr Filewave, habt Ihr zentrales Backup, zentrale Directory Server etc EDIT: in der Mac Welt gibts auch viele Wege Dinge zu tun .... Würde mich nicht mal wundern wenn Du erstmal schauen musst wie zb Betankungen, Administration, Softwareupdates, Backup etc überhaupt eingerichtet sind
  14. Böseböse aber Du hast Recht. Nur sehen wir kaum Ordner ... aber immer Notebooks. Vermutlich haben die Prüflinge die dann el. mit dabei, keine Ahnung. Bei der kurzen Zeit sind wir ganz froh, den Kram nicht einsehen zu müssen. Aber andere Länder andere Sitten, as usual
  15. Hoach .... gleich bin ich des Teufels *freu*

  16. Eine Formalie führt ja auch dazu dass die Prüfung nicht abgelegt werden kann
  17. Nein. Das ist ne Formalie, kein Bewertungskriterium
  18. Die schauen wir uns nur als Identitätsfeststellung an. Wenn der BS Lehrer den Prüfling kennt reicht dies. Bei uns unbekannten schauen wir in die Einladung oder lassen uns den Perso zeigen Nö. Ich finde es interessant und durchaus hilfreich, das als nicht-global zu besprechen
  19. Vorläufig zählt nicht. Du bestehst mit der Urkunde der IHK
  20. In der Praxis bekommst Du also von der IHK dann die Bescheinigungen und das Zeugnis. Meist haben die PAs die Noten nicht zum Zeitpunkt von Präsi/FG, also sagen wir keine Ergebnisse und die IHK regelt den Rest. Ist doof, mir völlig klar. Aber was nützt es wenn wir sagen Du hast bestanden ... und hast in der BS vergeigt ? Es kann also nur der was sagen der die Noten von Teil A und Teil B hat ... das ist in diesem Jahrgang scheinbar fast überall die IHK
  21. Ganz ehrlich : keine Ahnung. Ich krieg vermutlich ne andere Einladung als unsere Schützlinge Ich weiss nur dass und wofür wir die Hefte einsehen. Aber ich vermute, nicht jeder hat sie dabei. Wir fragen echt superselten danach und eigentlich nur wenn es Probleme gibt
  22. Das ist ganz bestimmt so nicht korrekt. Datenschutz ist kein Problem, da IHK und Prüfer zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und sowohl eine staatliche Aufgabe erfüllen wie auch einen Vertrag. Da sind also gleich mehrere Kriterien erfüllt, die die Weitergabe nach DSGVO erlauben. Weiterhin sehen wir als Prüfer manchmal die Nachweise durch, falls ein Prüfling behauptet, dass RAID eine Ernährung ist und er fachlich noch nie was davon gehört haben will. Wenn Chemnitz das anders macht haben die sicher andere Wege, dies zu prüfen. Für den Norden darf ich vermelden: Nada EDIT: Wir reden übers Berichtsheft, gelle ?
  23. a) ist Unsinn. Solltest Du als FiSi wissen b) wenn das Board ECC kann dann packt man da auch nur ECC Speicher rein, sonst riskiert man die Verfügbarkeit des Systems c) Auch Unsinn. Man kann ja auch grössere Module verwenden solange d) dieselben Eigenschaften gewahrt sind Aber abhängig von den was das Board überhaupt ansprechen kann

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