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Alle Inhalte von charmanta
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Präziser: Bestandkunden, die vor Mai 2018 bereits via WA kommunziert haben sind nicht betroffen. Nur neue Kunden seit diesem Tag. Eine werbliche Ansprache auch B2B ist gemäß UWG §7 verboten. Aber eine konkrete Kontaktaufnahme eines (designierten) Kunden an eine veröffentlichte WA Kontaktinfo ist ok, wenn der Händler umgekehrt die genannten Maßnahmen ergriffen hat. Aber Vorsicht: Aktuell ist Privacy Shield gekippt. Seit letzter Woche gibt es ( außer einer Einwilligung ) KEINE anwendbare Rechtsgrundlage zur Nutzung von FB, WA & Co. Ich warte ja immer noch auf das Verbot von Windows 10 und O365 Einwandfrei zugelassen ists nicht aber die Aufsicht arbeitet selbst damit....
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Firnenhardware privat nutzen: Fluch oder Segen?
charmanta antwortete auf Maniska's Thema in IT-Arbeitswelt
Jo. Aber wenn das zb in der (US)Cloud rennt hast Du mit Zitronen gehandelt. Rein technisch kann MDM eben auch in private Daten schauen. Naja ... zumindest bei IOS ists so dass es gar keine Business Accounts im AS gibt. Zumindest war das vor einem halben Jahr der Fall. Hier kauft rechtlich immer eine Privatperson. Wir zahlen nötige Software für IOS an die Mitarbeiter, die dann einen Firmenaccount als Apple-ID haben. Wobei man bei IOS eben einen Account für Apps und einen anderen für Music & Co hinterlegen kann. -
Firnenhardware privat nutzen: Fluch oder Segen?
charmanta antwortete auf Maniska's Thema in IT-Arbeitswelt
Der Titel des Datenschutz-Guru ist bereits vergeben ... und das auch noch an einen mir bekannten sehr geilen Fachanwalt Ein vom AG gestelltes Gerät, welches auch zur privaten Nutzung zugelassen wird, würde durch eine App wie beschrieben eben auch private personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Da hierfür keine Rechtsgrundlage einen "Zwang" definiert wird das nur mit einer Einwilligung des Betroffenen ( DSGVO Art 6.1.A ) möglich sein. Mit der Einwilligung arbeiten wir als DSBs eigentlich nur im Notfall, da bei Rücknahme der Einwilligung einiger Trubel vorprogrammiert ist. Auch ahne ich ganz böse Themen wie zb Wassup ... die ja privat durchaus verwendet werden dürfen, geschäftlich aber kaum legal zu betreiben sind ( nun auch wegen des Platzens des PrivacyShields ). Schwierig in der Praxis auch: der AG muss ja zb Backupoptionen für das Gerät stellen, sofern er geschäftllich persbez. Daten verarbeitet. Aber die dürfen die privaten pbD des Nutzers nicht erfassen ... Ich als DSB würde ganz klar sagen, entweder keine Privatnutzung oder keine "Tracking/Ortungs/wieauchimmer"-Tools installieren. Grade bei GPS Tracking könnte ich als AG ein privates Profil erstellen ... ein ziemliches Nogo -
Wenn die GF das wünscht haftet sie dafür. Die GF ist der "Verantwortliche" dieses Verfahrens. Dein Job ist es darauf hinzuweisen, dass WA nur mit vorheriger nachweisbarer Einwilligung auf ISOLIERTEN Geräten benutzt werden kann ... nur so Ist nach wie vor ein Riesenproblem weil es (fast) jeder nutzt und praktisch keine darf.... Kommt der Erstkontakt vom Kunden ists ok. Aber Ihr dürft einen Kunden ohne Einwilligung von einem WA verseuchten Handy weder anrufen noch mailen ...
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zeig doch mal Deine Subnetzmaske?
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Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn: das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. im Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ausgenommen sind Personen in der Berufsbildung (Ausbildung / Fortbildung / Umschulung). Werden mehrere Teilzeitkräfte beschäftigt, addieren sich die Arbeitsstunden zu einem oder mehreren Vollzeitbeschäftigten. der Arbeitgeber zustimmt. Die Zustimmung darf er jedoch nur verweigern, sofern der Teilzeitbeschäftigung betriebliche Gründe entgegenstehen.
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Weniger Arbeiten ? Letztendlich sind wir in Deutschland und Du hast nen Vertrag. Wenn Du den ändern möchtest gibts ne Änderungskündigung oder nen Nachtrag. Der Chef muss nicht zustimmen, grade ohne Begründung nicht. Spiel mit offenen Karten und sag dass Du nicht kannst, das erhöht die Akzeptanz. Alleine Deine Formulierungen und der unpersöhnliche Weg zeigen aber dass mehr im argen ist ...
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Präziser: wenn Du im Bereich Doku/Präsi/FG durchgefallen sein solltest dann solltest Du auch dringend ein neues Projekt machen. Meistens taugt das dann einfach nicht
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das sieht auch nicht nach einem FiSi Test aus ?
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Schon unklar. Was hat das mit ner Domaine zu tun ? Oder ne Win Domaine ? Wozu denn ? Ok. Aber wieso gleich mit diesem ganzen Zert-Gedöns? Setz ne Kiste auf und lern erstmal Schwimmen. Wenn ftp und Co rennen und Du überhaupt im Linux klar kommst steigerst Du die Anforderungen durch Hardening. Wenn ich Auto fahren lernen will geh ich in der ersten Stunde nicht gleich ins Parkhaus zum Üben Nachtrag; wer benutzt denn heute bitte noch FTP ??? SFTP oder ist Minimum. FIleserver ? Für welches Protokoll denn ? Linux spricht von Haus aus NFS, mit Überredung auch CIFS und AFPIP.
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... da fehlt ein Anhang. Eine PPD ist eine Datei, die die Fähigkeiten des Druckers beschreibt. Soweit bist Du noch nicht. Ich denke Deine HPLIP ist falsch, wenn Du nur ne URL eingeben kannst. Kummahiä https://www.howtogeek.com/169679/how-to-add-a-printer-to-your-raspberry-pi-or-other-linux-computer/
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Frage zu Zeugnis bei wöchentlichen Unterricht
charmanta antwortete auf Perceptor's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Das geht aber Da wird ein neues Verhältnis in die Rolle eingetragen Jo. Kommt öfter vor. Das kann sie. Ich würde auch ein Halbjahreszeugnis erwarten ... wenn der Azubi länger als 6 Monate auf der BS war muss es eigentlich was geben -
Frage zu Zeugnis bei wöchentlichen Unterricht
charmanta antwortete auf Perceptor's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Dir ist schon klar dass die BS wegen Datenschutz nix sagen darf ? -
wobei grade AG Vetreter Mangelware sind. Aber der AdA Schein macht einfach Sinn und wird sehr gerne gesehen
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Sorry Nein, das beginnt jetzt erst
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Damit hat er aber absolut Recht. Es reicht sogar ein Ausbilder pro Betrieb und der Ausbilder hat Methodenkompetenz, er muss nicht zwingend Fachkompetenz haben ,)
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pdoku_fisi Benotung nicht nachvollziehbar
charmanta antwortete auf Baltaza288's Thema in Abschlussprojekte
schon falsch. Der Fokus hätte die Auswahl sein müssen und die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit. Das ist alles sehr kurz -
pdoku_fisi Benotung nicht nachvollziehbar
charmanta antwortete auf Baltaza288's Thema in Abschlussprojekte
so viel Spass macht das auch nicht das komplett qualifiziert durchzusehen. Aber ich würde behaupten Du hast ne drei oder vier bekommen, Tendenz zur vier. Durchgekommen bist Du sicher, aber das Teil ist keine "gute" Arbeit Hoffe das reicht Dir auf die Schnelle EDIT: EIn "Mangelhaft" würde erfordern dass man da wirklich tief einsteigt. Als erster Eindruck ist das keine -5-, aber auch nicht sehr viel besser, wie @Listener schon völlig korrekt ausgeführt hat -
Nicht ganz. Also, ein Prüfer sollte einen Ausbilderschein haben und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf. Beides sind aber weiche Kriterien. Nur direkt nach der eigenen Prüfung ? Da sehe ich schwarz. Mach erstmal den AdA Schein Jo, das kommt dazu. Wobei der Zeitaufwand nicht so schlimm ist. Für einen Prüfungstag hast Du ca einen Tag Vorbereitung, eher weniger. Aber bewirb Dich ruhig mal als "Gast" bei IT Prüfungen und schau mal zu. So fängst Du an
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ein zerrüttettes Verhältnis kann dazu führen, dass eine Kündigung akzeptiert wird. Wenn der TE bereits einen neuen Betrieb gefunden hat kann die Kammer den Ausbildungsvertrag in der Rolle umtragen. Sowas kommt durchaus häufiger vor
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oh guter punkt, das habe ich so noch gar nicht gesehen, danke für den input! wenn das rauskommt das Du ein "Gefälligkeitsgutachten" bekommen hast bist Du dran und der Doc auch. Arsch zeigen, hin zum Chef, sagen wie es ist und freistellen lassen
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Der "Wieviel verdient ihr" - Diskussionsthread
charmanta antwortete auf Albi's Thema in IT-Arbeitswelt
teilweise zu uns und teilweise ins Nearshoring ... Tschechien und Polen. Aber ne ganze Menge wird auch wieder lokal vergeben. Nur Tagesgeschäft nicht, das gibts billich im wilden Osten Lerneffekte ? Lasst sie erstmal alle in der Cloud baden gehen ... OT Ende -
die 28 Punkte waren das Kill - Kriterium. EINE mangelhafte Note kann man durch ne MEP ausgleichen, eine ungenügende nicht mehr, damit Wiederantritt in 6 Monaten. Sic est
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Schriftliches Prüfungsergebnis anfechten?
charmanta antwortete auf CamelCase's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Jo. Das war wohl der Fehler. Aber nochmal, Du hast bestanden und das ist die Hauptsache. Ich als AG mach mir eh ein Bild von Dir und verlass mich nie auf ein doofes Zeugnis -
Schriftliches Prüfungsergebnis anfechten?
charmanta antwortete auf CamelCase's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Jupp. Du kannst die Prüfung wegen Formalien anfechten, dann wäre sie im Zweifel ungültig und Du machst alles neu. Wenn Du formale Fehler findest. Nun das haben mehrere Prüfer anders gesehen. Du kannst Akteneinsicht nehmen und Dir die Punktevergabe anschauen. Bei offensichtlicher Fehlbewertung kannst Du eine Nachkorrektur verlangen. Besonders geladene Vertreter von Prüfungsausschüssen, die dann zentral gemeinsam Prüfungen im Team erarbeiten. Alles Profis, alles Prüfer Fazit: Du hast den Schein. Sql hast Du nicht gelernt, also gepokert und verloren. Aber Du hast den Schein und nach dem nächsten Job fragt niemand mehr nach der Note....