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charmanta

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Alle Inhalte von charmanta

  1. vorsichtig formuliert halte ich das absolut für denkbar ... mit dezentem Hinweis auf zunehmende Verantwortung und Qualifikationen. 30% in einem Schluck ?? Kannste ansprechen, aber dann einigt ihr Euch auf einen Stufenplan. Wunsche äussern darf man ... aber nicht rumkeulen
  2. tröste Dich ... das übersehen ganz viele Forenteilnehmer
  3. Heho MM, ich nehme den Anhang erstmal raus, da Dein Name da drin steht ....
  4. um das mal aufzuklären: wenn die Korrekturen beendet sind hat der PA auch alle Noten. Wegen Corona ist das aber bei sehr vielen Präsis/FG nicht der Fall gewesen und daher gab es die Order ( bei uns und mir bekannten anderen PAs ) dass wir nichts sagen *durften* Das finale Ergebnis kommt daher dieses Jahr bei den meisten Prüflingen mit der Bescheinigung der IHK. Das ist keine böse Absicht von den Prüfern und wir finden das auch ungeschickt ... aber a) ohne Noten können wir auch nur raten und b) ist das ne Vorgabe ... und IHKs sind ein ganz klein bisschen Behörde. So ein gaaaaaanz klein bisschen
  5. Korrekt. Die 50 zählen
  6. https://tech-aktuell.de/windows-auf-android-tablet-installieren-geht-das Geht nicht als Hauptbetriebssystem
  7. Das unterschreibe ich sofort. Ansprechen und offen damit umgehen. Da ich die Situation sowohl aus Prüfungen wie auch privat leider kenne glaube mir, der PA hat dafür Verständnis. Sowas lässt sich niemand einfallen um Punkte zu sammeln
  8. da gibts beim guten Hersteller von USVs eigene VMs die überwachen und dann betroffene Server runterfahren. Beim SAN wirds schwieriger, da musst Du wohl was scripten oder das Ausgangssignal der USV gesondert weitergeben. Du brauchst auf jeden Fall erstmal die Stoppzeiten der einzelnen Systeme und des SANs und kannst dann erst berechnen, wielange die USV "aushalten" darf bevor sie Stop-Signal gibt Was ist mit Netzwerkkomponenten, die Du evt brauchst um den Stop zu verteilen ( zb zum SAN ) ? Die haben bei Stromausfall auch noch Notversorgung ?
  9. Klar ist BS für jemanden Deines Alters nicht der Hit ... aber die BS vermittelt auch das ganze wirtschaftliche Soll und gibt auch Hilfe für die Prüfungen. So oder so schreibst Du ja auch den schriftlichen Part der BS im Rahmen der Abschlußprüfung. Ich würde die nicht vorschnell canceln Hol Dir mal ein paar ältere Abschlußprüfungen und schau, wie Du im Moment damit zurecht kommen würdest
  10. ist eher ne -2- als ne -4- Ich finde da nix gravierendes drin
  11. Wohaaaaaa .... da trauen sich nicht mal Profis ohne weiteres ran ... Wenn da ein DSB Profi mit im PA sitzt und die anderen Prüfer keinen Bock haben gehts um Informationspflichten, Rechte, Meldungen, Unterschied DSGVO zu BDSG zu KuG etc
  12. a) ein PA darf gar nicht ausserhalb der Prüfung und meistens b) haben die Mitglieder nach der Prüfung diese Infos meist nicht mehr ... wir geben nach der Prüfung alles ab und vergessen alles
  13. Nochmal ... wir brauchen die Punkte. Wenn Du so wenige Punkte im Fachgespräch hattest dass das die "4" in der Präsi und die "3" in der Doku versaut hat dann nicht. Du musst mit den Punkten rechnen, nicht mit den Noten. Hier gehts um jeden Punkt. Ausserdem hat der PA Dir das Nichtbestehen mitgeteilt, also wird die Summe von Doku+Präsi+FG < 50 Punkte sein. Nach Deiner Schilderung
  14. und bitte die Punkte eintragen und nicht "3,1" ... Korrekt. Die gewichteten Punkte entscheiden. Aber vlt. hat Dich ja auch die Prüfung der BS runter gerissen ?
  15. Das ist doch genau der Punkt. Dein Notebook kann sich mangels Key gar nicht verbinden, wird aber erkannt und angezeigt ... Lass ihn ruhig Anzeige erstatten, solange Deine MAC Adresse nicht unter genutzt/verbunden auftaucht ist alles im Lot. spricht da jemand aus Erfahrung? Ja. Ich habe grade wieder einen Rechner in der Firma, der wegen sowas infiziert wurde UND gegen Kohle "bereinigt". Aktueller Stand: Einige Hundert auffällige Dateien durch regelmässige Fleischbeschau. Ist menschlich und macht jeder, so what ? Aber nicht jeder zahlt Kohle weil der Rechner vom BKA gesperrt wurde
  16. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Danke für den Aufruf
  17. Berufserfahrung Null, 13 Gehälter ... 43K auf 13 Gehälter klingen noch nicht überzogen ... kenne aber Mainz nicht. Mehr würde ich nicht anraten, lieber gleich sagen Du fängt etwas niedriger an und wünscht nach 12 Monaten wieder nen Schluck aus der Pulle. Ich hab immer noch viele Begleiter im Job die sich einfach nur ne Festanstellung wünschen ... lieber nicht so viel auf die braune Wurst hauen
  18. die Auswahl eines RFID Leser ist nicht hinreichend komplex. Könnte eher was werden wenn es um ein zentrales Authentifizierungsproblem geht und RFID eine der möglichen Lösungen ist ... aber dann mit kompletter wirtschaftlicher Betrachtung und anderen Authorisierungsverfahren
  19. Veto: das reicht nicht für nen Fisi
  20. Er sollte sich lieber Gedanken darüber machen wie er Dich ausbildet ? Schreiben einer App ist KEIN zulassungsfähiges Thema für einen FiSi. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Deine Firma hat einen Ausbildungsvertrag mit Dir und hat sich verpflichtet, Dir dies alles bei zu bringen
  21. Korrekt, könnte man machen. Aber glaubst Du dass eine Schule eine genormte Prüfung pseudonymisiert ? Eine, die nicht mal eine Sicherheitskopie zum ausgegebenen Stick erzeugt ? Ausserdem kann/muss die Schule ja zur Bewertung die Prüfung einem Prüfling zuweisen ... wird also nicht durchgehend pseudo sein können Ist alles Glasmurmelschauen, kriegen wir nicht raus.
  22. Das können wir auch nicht beurteilen. Ich vermute aber, dass die Daten die Prüflingsnummer oder Namen beinhalten. Eine anonyme Prüfung macht ja keinen Sinn, irgendwas steht da drin. Wird sich im Zweifel die Aufsicht drum kümmern.
  23. Einzelnote auf einem Zeugnis der BS ? Egal. Abschlußnote auf dem Prüfungszeugnis UND durchgefallen ? Kannst über Akteneinsicht gehen. Abschlußnote und bestanden ? Lohnt den Aufwand nicht
  24. Jo Art. 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde 1Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. 2Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen. Wenn dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet er diese dem Verantwortlichen unverzüglich. und hier ist ja definitiv eine Auswirkung erkennbar ... bin gespannt wie sich die Schule da rausreden will. DIE haben definitiv keinen (ausgebildeten) DSB
  25. Ich schüttel nur den Kopf ... Als Prüfer sowieso aber nun auch mal beruflich: Die Schule MUSS nun eine Selbstanzeige bei der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden machen, da hier personenbezogene Daten mit erheblicher Auswirkung für den Betroffenen verloren gegangen sind. Das bedeutet, dass die Schule oder die IHK in einem angemessenen Rahmen alles hätte tun müssen, um dies zu verhindern, was ja wohl nach der Schilderung nicht passiert ist. Ich bin a) fassungslos dass in BaWü nicht mit Papier gearbeitet wird ( was sich revisionssicherer archivieren lässt aus Prüfungssicht ) und b) dieses komische Verfahren mit Speichern auf einem Stick nicht eine Kopie woanders ablegt ... Das hätte gar nicht passieren dürfen. Damit ist der Prozess für die Tonne zu 2 und 3) In allen anderen Bundesländern führt eine -6- zum Nichtbestehen. Du kannst durch eine MEP EINE -5- ausgleichen, aber keine -6-. Keine Ahnung was die Schule nun macht. Ich würde die ganze Prüfung anzweifeln ...

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