das kann man so genau nicht sagen.
also
a) der Mitarbeiter durfte einen Rechner auch privat nutzen, der der Firma gehört:
Der Mitarbeiter darf SEINE Daten löschen, aber nur private. Alle beruflichen Mails, Programme etc sind Eigentum des Arbeitgebers und unterliegen einer Revisionspflicht, also z.b. 10 Jahre, soweit es sich um Daten handelt, die zur Rechnungslegung relevant waren.
b) es handelt sich rein um einen beruflich genutzten Rechner ohne personenbezogene Daten ( also war eine private Nutzung zb. des Email Accounts untersagt : dem AG gehören alle Daten, auch hier unterliegen die Daten im Zweifel der Revisionspflicht
c) Auf dem nur beruflich genutzten Rechner liegen keine Mail- oder Verlaufsdaten bzw. keine rechnungsrelevanten Daten:
Die würde ich zur Abwehr eventueller arbeitsrechtlicher Streitfragen 2 Jahre lang archivieren, dann aber nicht mehr.
Das alles ist durch die DSGVO auch abgedeckt ...