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Alle Inhalte von charmanta
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Was Kann ich erwarten Gehaltstechnisch?
charmanta antwortete auf EinVerzweifelterAzubi's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Schätze so ab 2500,- brutto pro Monat, nach oben bis 3000,- für nen Anfänger -
OK .... ich nehms mal auseinander. Du ersetzt alte Geräte. Kein FiSi Thema. Du willst eine schnellere Anbindung ... kein Fisi Thema. Du errichtest eine VDI. Hier wäre eigentlich das Projekt ... wieso VDI, was gibts für Alternativen, wo ist die Kosten/Nutzenrechnung. Du arbeitest nach DSGVO .... ok. Wenn nicht, machst Du Dich eh strafbar ... Fokus Deines Projekts ist falsch. Formulier das mal um und zeige uns eine komplexe Entscheidungsleistung, nicht lauter Kleinkram
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Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;) Das hat irgendwie gar nix mit Win 10 zu tun , sorry
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Wie Krankheitszeit in der Bewerbung argumentieren
charmanta antwortete auf schurik2050's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Ich habe mit Depris im beruflichen Umfeld leider Erfahrung ( nicht an mir selbst ). Da passt es leider, dass man nicht vollständig genesen ( das dauert sehr lange ) erstmal wieder versucht sich einzubringen und genau dafür muss man seine Grenzen kennen. Gibt sicher nicht viele AG, die auf sowas Rücksicht nehmen ... aber einer würde reichen -
Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Die reine Installation einer Firewall ist kein komplexes Thema. Wie lautet die Frage, wenn die Firewall die Lösung ist und was gibt es an Alternativen ? wie schön ... Wir reden über Dich und jetzt. Nicht böse sein, aber wenn Du hier grünes Licht bekommst, dann mit hoher Sicherheit auch bei Deinem PA
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Wie Krankheitszeit in der Bewerbung argumentieren
charmanta antwortete auf schurik2050's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
absolut offen damit umgehen. Der AG muss das auch wissen, um Deine Grenzen zu kennen. Für Dich noch wichtiger: Du musst Deine Grenzen nun erkennen und nicht wieder in den alten Trott fallen. Der AG, den Du suchst, wird Dich dabei unterstützen. Aus welcher Ecke von Deutschland kommst Du ? -
der Ausbildungsbetrieb kann, entsprechende Kenntnisse vorausgesetzt, einen Antrag auf Verkürzung bei der Kammer einreichen. Damit hast Du nicht 3.5, sondern 2.5 Jahre Ausbildung. Was da im Betrieb vorkommt steht in der zeitlichen Gliederung Deines Ausbildungsvertrages. Was die BS macht ... abfragen. Aber erfahrungsgemäss Übungsaufgaben, Präsentationstraining und sicher auch noch kfm Themen ... Als Studi fehlt Dir der komplette kfm Part, unterschötz das mal nicht. Rechne mal mit der Regelzeit und schau dann, ob Du wirklich verkürzen willst
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Dass der Antrag vermutlich so durchgeht ... aber die Tücken bei dem Thema so gross sind, dass Du Dich verrennst. Nehmen wir mal an mein persönliches Passwort sei ein personenbezogenes Datum. Darfst Du das denn überhaupt zentral hinterlegen und zwar so, dass andere das Einsehen können ? Wie verfügbar muss diese neue Lösung sein ?
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Keine Sorge, wir sind hier alle per "Du" ;) Hab da zu kurz geschrieben, VPN ist herauszulesen. Aber ich bin so aus dem Bauch heraus unsicher ob ich das komplex genug finde. Im PA hätte ich nun zwei weitere Meinungen, die mich umstimmen oder bestätigen könnten. Mal sehen was die Kollegen/innen so sagen ?
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da ich selbst als eDSB aktiv bin und mit Aufsichtsbehörden häufiger zu tun habe ... sie sind froh, wenn es überhaupt was gibt ;) Auch bei Unternehmen. Geh mal zu den Öffis und frage nach deren DS-Infos. Bei unserem Freibad gibts ne komplette Kameraüberwachung, einen Hinweis auf einen bDSB und keine ausreichende Beschilderung oder Belehrung. Recht haben und Recht kriegen .... aber nun back to the roots. @TE: Du lernst sowas auch durch LESEN. Achte mal bewusst bei Baumarkt, Drogerie, Parkplatz & Co auf Beschilderungen z.b. von Kameraüberwachung und lies Dir die Texte und Rechtsgrundlagen durch.
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hab da interessehalber mal das Muster vom datenschutzguru angesehen ... auch er arbeitet bis heute noch mit den alten Begriffen ;) Da er selbst auch bei der Aufsichtsbehörde gearbeitet hat und Fachanwalt ist halte ich beide Wege für möglich
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recte quidem .... nur macht man damit sicher nichts falsch und es ist nach wie vor ok, sich daran zu orientieren um die Schutzziele zu erfüllen
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Grundlagen der Zulässigkeit der Verarbeitung pauken, "angemessenes Datenschutzniveau", Säulen des Datenschutzes wie Zugriffskontrolle, Zutrittskontrolle, Weitergabekontrolle etc ... Zn unter www.dsgvo-gesetz.de einsehbar Häufige Fragen gibts m.E. noch nicht da die BS Lehrer das selbst grade auseinanderklabüstern
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Was willst Du denn überhaupt machen ? Einen zertifizierten Abschluß ? Es gibt keinen allgemeinen Test oder Cert für den DSB. Ich empfehle das Schulungs- und Zertifizierungsprogramm beim datenschutz.guru.de ... aber das kostet halt Geld. Dafür bringt das sehr viel mehr als TÜV und der ganze andere Ausbildungssumpf ... Den Schein muss man sich dann auch verdienen, den gibts nicht "geschenkt" wie bei anderen Firmen
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Haustürsprechanlage mit Gesichtserkennung? Personenbezogener Klingelsound
charmanta antwortete auf jrjueermj's Thema in Small Talk
das ist ein ungeklärtes Thema ... Frage für Juristen wäre hier ob das Hausrecht höher als das Recht auf I.S. zu bewerten ist, sprich das begründete Interesse des Inhabers der Anlage höher ist als das Recht am Bilde. Unstrittig auf jeden Fall, dass Kameras nicht Bereiche ausserhalb des Grundstücks abdecken dürfen ... aber Klingelanlagen ? Da warten alle DS-Profis auf Urteile ;) -
Haustürsprechanlage mit Gesichtserkennung? Personenbezogener Klingelsound
charmanta antwortete auf jrjueermj's Thema in Small Talk
Das wäre außerhalb der Familie absolut ok ... aber als Privatperson greift der Datenschutz nicht. Falls es fiese Nachbarn gibt würde ich aber evt ein Hinweissschild auf die Kamera hinhängen ... aber das ist schon sehr paranoid ;)