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charmanta

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  1. DU bist Dienstleister. Falsche Einstellung, sorry
  2. Das ist eine EInzelfallentscheidung. Als AG würde ich ehrlich gesagt gerne vorher wissen ob mein "Repräsentant der Firma" auffällig ist oder nicht. Auch als FiAE geht man mal zum Kunden und, auch wenn der AG nicht spiessig ist, Banken und Versicherungen sind dies bei der Wahl der Dienstleister sicher schon. Zur Sicherheit vorher beim AG ansprechen. Unsere Techniker sind teilweise tätowiert, zeigen dies aber nicht sichtbar ( lange Hemden beim Außeneinsatz ). Eine Kündigung wegen eines Tattoos halte ich auf jeden Fall für höchst angreifbar, auch entsprechende Klauseln im Vertrag
  3. ich halte die arbeitsrechtlich für anfechtbar. Das verstösst im Zweifel gegen eine Verschwiegenheitspflicht eines Folgearbeitgebers... Das ist ein Fall für einen Juristen. Nach meiner Meinung hat hier jemand ohne Talar einen Text zur Abschreckung verfasst, den ich für höchst anfechtbar halte, aber das muss bewiesen werden
  4. 2.5 ist sooo gut, den hast Du sogar doppelt ;) Kostenplanung vor oder nach Auswahl ?
  5. Hä ? DIe Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. 50% des letzten Bruttogehalts steht im Gesetz, nichts mit "Anrechnung" Grundsätzlich stimmt aber, HGB gilt. Aber Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe. AFAIK kaufen sich viele AG von der Verpflichtung gerne frei und benutzen die Klausel eher als Druckmittel
  6. Ich vermute hier passiert nun folgendes: der gepostete Antrag ist nach wie vor unglücklich, da die Planungsphase viel zu kurz ist. Bitte so umbauen, daß mindestens 4 Stunden für die Evaluation und Kosten/Nutzenrechnung geplant sind. Implementierung von Hardware ist hier nicht zwingend nötig, da die Stunden entnehmen. DIe Auswahl gehört mit in die Planungsphase und die sollte zeitlich relevanter werden. Angesichts der Zeitnot wird der PA den Antrag nun im Zweifel mit Auflagen genehmigen, aber mit obigen Ratschlägen sollte der durchkommen
  7. schliesse mich absolut an... Wenn die IHK das nicht fordert, raus mit der Ich Form. Völlig unprofessionell
  8. die Fragestellung ist eindeutig ... Aufnahme in Watt x Reserve = Maximale Aufnahme in Watt = 150 x 1,1 = 165 W Hochrechnen auf eine Wh ( Watt pro Stunde ) 165W pro Stunde ergo 165Wh Leistungsverluste und Eigenverbrauch außen vorgelassen ... aber so eine Spielzeug USV gibts eh nur bei ToysRUs ::P
  9. Nur bei FiAE FiSis machen 35 Stunden Projekte
  10. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Kollege allesweg hat völlig Recht, dieser Ansatz wurde verworfen. Komplettes neues Thema nehmen
  11. Boahhh.... schreib doch mal den Satz genau hin. Es gibt sooo viele mögliche Floskeln ...
  12. ohne den EXAKTEN Passus können wir alle nur raten ;)
  13. das ist formal ein Musterthema. Wenn Du das hinreichend tief betrachtest stehen Dir alle Möglichkeiten offen ;) Grade mit einer kfm. Betrachtung finde ich das auch ok.
  14. Bei einer laufenden Prüfung darfst Du Dir keine externe Hilfe mehr holen... Wenn Du selbst nochmal schaust was Du geschrieben hast findest Du den offensichtlichen Feher vielleicht auch selbst ? Im Forum stehen fertige Arbeiten samt INHVZ ... einfach mal vergleichen ;)
  15. es gibt nur ein Fachgespräch, keine mündliche Prüfung. Die Prüfungsordnung besagt: "Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüling belegen, daß er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher; technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, daß er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann." Was meinst Du denn was wir im Fachgespräch beurteilen ? Schau Dir mal den Bewertungsbogen für Präsi und Fachgespräch an, da steht ganz deutlich drin, wie sehr "Fachhintergrund" und "Thematische Durchdringung" die Note bestimmen. Für Dich ist das die erste Prüfung ... für mich einer weit oberhalb der 100 ... Also bitte nicht Präsi und FG unterschätzen. Du wirst da auf Tiefenwissen hin befragt und verteidigst die Note, die der PA bisher von der Doku gewonnen hat. Außerdem vergewissert sich der PA durch die Fragen, daß Du Dein Projekt wirklich durchgezogen hast
  16. und wieder spreche ich mein Veto aus ... damit folgende Prüflinge das zumindest anzweifeln ... Dann viel Erfolg
  17. als alter Sack des Forums plädiere ich auch für das Eröffnen eines Gebrauchtmarkts für Geschiedene ... Ich suche also wieder eine Frau ... kennenlernen ist überhaupt kein Problem, aber meine Frauen sind Kundinnen und bekommen immer ne Rechnung Truetalk: Kontaktprobleme in der IT sind leider nicht ungewöhnlich. Eher auffällige Scheidungsraten meiner Erfahrung nach auch nicht. Viele von uns übertreiben einfach und setzen die Prioritäten falsch. Außerdem sind viele ITLer, weil (frei nach Max Frisch) "Menschen anstrengend sind" ... Also, Dampfkasten aus, Hintern in die Sonne, Strahlung aufnehmen und kommunizieren. Das geht auch ohne Fratzenbuch und Wassup ;)
  18. in Hamburg gibts in den Collonaden nen Shop mit ganz vielen Tabletop Spielen ... Warcraft artig, SF, Darkworld etc.... https://de-de.facebook.com/WarhammerHamburg1/ Sowas gibts sicher auch bei Dir in der Nähe ?
  19. ich würde den immer in einer Präsenzschulung machen. Grade den ganzen juristischen Kram sollte jemand rüberbringen, der das "würzt". Das Vergnügen hatte ich. Der Kurs und die Prüfung sind nicht schlimm finde ich, aber wenn es etwas bringen soll, dann lass Dich an die Hand nehmen
  20. keine Chance, das ist ein ITSE Thema in dieser Form. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust
  21. hast Du denn Chancen bei Deinem Betrieb überhaupt in diesen Bereich reinschauen zu können ? 1st Level Support sollst Du für was genau machen ? Ich finde einen Job zu haben irgendwie besser als einen zu suchen. Du kannst ja während Deiner Anstellung weiter suchen. Aber wieso bekommst Du keine Angebote ?
  22. Klare Sache. Er "stimmt zu", damit ists ne Einwilligung und die kann der Mitarbeiter jederzeit widerrufen. Nun kann er sich nur noch entscheiden ob er von jetzt ab ! die private Nutzung einstellt oder es weiter akzeptiert. Mit dem Widerruf darf bis zur Klärung aber die IT sicherheitshalber nicht mehr reinschauen ... habt Ihr nen DSB ? Der sollte jetzt aktiv werden und den Prozess prüfen
  23. Nachtrag: die Firma hat nach DSGVO in diesem Fall ein berechtigtes Interesse auf den Zugriff ... um eine Umlenkung zu setzen ist aber der lesende Zugriff auf Mails nicht erforderlich bzw durch technische Maßnahmen einfach zu unterbinden. Der Mitarbeiter sollte durch seine Nutzung dies zur Info bekommen haben. Wenn er was unterschrieben hat reden wir über einen Einwilligung ... und dann hätte der DSB der Firma "ungeschickt" gearbeitet und auch hier Edit: Vertretungszugriff ist ein Problem ... aber da hilft auch kein Urteil. Es gibt kein klares Urteil ob hier TKG ( würde das verbieten ! ) oder DSGVO ( würde das u.U. erlauben ) greifen. Das ist ergo nur durch eine Einwilligung zu erschlagen ... und wenn ein Angestellter die widerruft muß er entweder die Nutzung privat lassen oder den Drops lutschen

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