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charmanta

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Alle Inhalte von charmanta

  1. Die Kenntnis über BDSG und DSGVO wird vorausgesetzt ... die Fähigkeit, diese zu interpretieren obliegt eher einem DSB. Solange ich als Prüfer nicht mit einem DSGVO Thema "angefüttert" werde würde ich hier nie auf einen Paragraphen oder einen Artikel runter gehen. Aber jeder ITLer muss wissen was es im groben bedeutet ;)
  2. a) die meisten IHKs führen nun ein neues Verwaltungstool ein, wo man nur noch elektronisch eine Version lädt. Mittelfristig braucht man vermutlich gar keine gebundene Version mehr abgeben b) wenn der Abgabetermin überschritten ist darf meist der Prüfungsausschuss entscheiden ob der die Arbeit noch annimmt oder halt nicht. Da Du ne Mail geschickt hast hast Du zumindest ne Chance dass man Dich gnädig zulässt. Nach meiner Erfahrung überlässt die IHK diese Entscheidung immer dem PA
  3. 2007 wurde in der Praxis und den meisten Betriebssystemen noch mit 1024 und nicht mit 1000 gerechnet. Dieser ( sorry ) Unsinn kam erst gegen 2010 auf ... und bei der IHK vermutlich noch ein bisschen später. Damit entspricht die Musterlösung der damaligen Auffassung ... und würde heute präziser abgefragt werden. Mit 1024 zu rechnen halte ich aber nach wie vor für den sinnvolleren Weg ...
  4. zu a) Ja, die URLs reichen zu 2) ich habe es erlebt, dass besonders spiessige Prüfer die Zitate auch kenntlich gemacht haben wollen. Mach das zur Sicherheit, dann kannst Du nichts falsch machen
  5. Korrekt. Wir erwarten, daß beide Dokumente irgendwo mit IN der gedruckten Doku sind. Meistens sind das die letzten Seiten und die erkenne ich auch meist mit im Verzeichnis der Anhänge...
  6. Projektmanagement a'la IT Professionel, DSB Fortbildungen, Ausbilderschein ... Den AdA würde ich auf alle Fälle empfehlen, fachliche Fortbildungen hängen von Deiner Tätigkeit ab. Mit steigender Berufserfahrung nimmt die Einsichtnahme eines neuen Arbeitsgebers an "Scheinen" stetig ab ... hier zählt dann immer mehr die nachweisbare Erfahrung
  7. darf ich mal fragen wieso Du Dein Fachabi dann noch machen willst ? Mit dem Brief als ausgebildeter FiSi verdienst Du Dein Geld ... mit dem Abi nicht ... Ich würde auch niemanden einstellen wollen der so schnell wieder weg ist. WIr rechnen bei neuem Personal mit mehr als einem Jahr !! Einarbeitungszeit
  8. WENN die Kunden die neue Version kaufen WIELANGE DAUERT ES die Entwicklungskosten wieder einzuspielen ? Wieviele Kunden MÜSSEN kaufen um die Kosten wieder einzuspielen ? ,) Mehr gibts nicht bei einer laufenden Doku, sorry
  9. Das Zauberwort ist FIRMWARE. Das ist auch keine Besonderheit von IBM / Lenovo, das machen praktisch alle Markenhersteller. Refurbished mit Garantie ist die Lösung. Die FW Erkennung abschalten wie oben geraten geht nicht ... man würde sich ja das Geschäft kaputt machen
  10. Ich würde der Abweichung maximal eine halbe Seite der Doku widmen, sonst weitere Details in den Anhang packen. Auf jeden Fall solltest Du in der Präsi sehr deutlich darauf hinweisen und die Begründung verbal nachliefern.
  11. bei allen IT Berufen hier bis auf FIAE, da kenn ich die Abläufe nicht. Der Anhang gilt dann zb als "Praxisübliche Unterlagen" und bekommt bis zu 10 Punkte
  12. der Anhang wird nicht bewertet ... und Du hast eine laufende Doku hochgeladen... würde ich nicht machen bzw empfehlen Der Anhang kann bewertet werden wenn er eine Benutzer- und/oder eine Anwenderdoku beinhaltet, die fliessen u.U. mit ein. Per se aber nicht
  13. Ich kann mit Deinen Ansätzen gut leben. Das ist doch wie im echten Leben ...
  14. Per se *muss* der Antrag fachlich so angenommen werden. Aber achte drauf dass Du auch wirklich nachvollziehbare Entscheidungen triffst. Das ist bei dem Ansatz nur gang schwer möglich
  15. also, Dein Themenansatz ist so ( bedingt durch die Formulierungen ) für nen Fisi meiner Meinung nach ok und lässt hinreichenden Spielraum für gute Entscheidungen. Da Dein Bildungsträger der Ausbildungsbetrieb ist sollte das formal auch klappen ... Pass nur auf, daß Dein Träger auch die passende Infrastruktur hat. Die Anforderungen an Deine Lösungsansätze gehen weiter als bis zu einem Server und ein paar Clients, sowas hat nicht jeder Träger frei rumstehen ;)
  16. Hab ich das so geschrieben ?
  17. DU bist Dienstleister. Falsche Einstellung, sorry
  18. Das ist eine EInzelfallentscheidung. Als AG würde ich ehrlich gesagt gerne vorher wissen ob mein "Repräsentant der Firma" auffällig ist oder nicht. Auch als FiAE geht man mal zum Kunden und, auch wenn der AG nicht spiessig ist, Banken und Versicherungen sind dies bei der Wahl der Dienstleister sicher schon. Zur Sicherheit vorher beim AG ansprechen. Unsere Techniker sind teilweise tätowiert, zeigen dies aber nicht sichtbar ( lange Hemden beim Außeneinsatz ). Eine Kündigung wegen eines Tattoos halte ich auf jeden Fall für höchst angreifbar, auch entsprechende Klauseln im Vertrag
  19. ich halte die arbeitsrechtlich für anfechtbar. Das verstösst im Zweifel gegen eine Verschwiegenheitspflicht eines Folgearbeitgebers... Das ist ein Fall für einen Juristen. Nach meiner Meinung hat hier jemand ohne Talar einen Text zur Abschreckung verfasst, den ich für höchst anfechtbar halte, aber das muss bewiesen werden
  20. 2.5 ist sooo gut, den hast Du sogar doppelt ;) Kostenplanung vor oder nach Auswahl ?
  21. Hä ? DIe Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. 50% des letzten Bruttogehalts steht im Gesetz, nichts mit "Anrechnung" Grundsätzlich stimmt aber, HGB gilt. Aber Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe. AFAIK kaufen sich viele AG von der Verpflichtung gerne frei und benutzen die Klausel eher als Druckmittel
  22. Ich vermute hier passiert nun folgendes: der gepostete Antrag ist nach wie vor unglücklich, da die Planungsphase viel zu kurz ist. Bitte so umbauen, daß mindestens 4 Stunden für die Evaluation und Kosten/Nutzenrechnung geplant sind. Implementierung von Hardware ist hier nicht zwingend nötig, da die Stunden entnehmen. DIe Auswahl gehört mit in die Planungsphase und die sollte zeitlich relevanter werden. Angesichts der Zeitnot wird der PA den Antrag nun im Zweifel mit Auflagen genehmigen, aber mit obigen Ratschlägen sollte der durchkommen
  23. schliesse mich absolut an... Wenn die IHK das nicht fordert, raus mit der Ich Form. Völlig unprofessionell
  24. die Fragestellung ist eindeutig ... Aufnahme in Watt x Reserve = Maximale Aufnahme in Watt = 150 x 1,1 = 165 W Hochrechnen auf eine Wh ( Watt pro Stunde ) 165W pro Stunde ergo 165Wh Leistungsverluste und Eigenverbrauch außen vorgelassen ... aber so eine Spielzeug USV gibts eh nur bei ToysRUs ::P

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