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Das ist der Weg Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
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sind KEINE IHK Abschlüsse. Finger weg Wenn Du nicht jemanden findest der Dich einstellt ( ohne Schein ) und ausbildet und Du dann als Externer den IHK Schein machst seh ich schwarz, sorry. Aber nebenbei ist das nicht zu schaffen
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sie verstoßen nicht gegen geltendes Recht Ein AG kann anstelle einer Zeiterfassung auf Eigenverantwortung setzen und Ü-Stunden müssen eh angesetzt werden. Eine freiwillige Mehrarbeit ist keine gesetzliche Überstunde. Das lässt sich alles über den Arbeitsvertrag regeln Bei Dienstreisen ist die Reisezeit als Arbeitszeit anzusehen. Ich wundere mich über 100% HO. Die würde ich persönlich grade bei einem Einsteiger nicht bewilligen. Man muß doch erstmal die Gepflogenheiten lernen ?
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IT-Sicherheit / IT-Security / Cyber-Security / IT-Forensik
charmanta antwortete auf TechnikOnkel's Thema in IT-Weiterbildung
Damit scheiden die DSB Ausbildungen des TÜV aus. Vier Tage Gelaber, am fünften Tag gehst Du mit den Ausbildungsunterlagen in eine Prüfung. Damit hat sich für mich eine IT Fortbildung bei einem TÜV ( & Co ) disqualifiziert -
der 32 sagt sinngemäß, dass je höher das Risiko bei den Daten ist, umso mehr getan werden muß um die Daten zu schützen. Die DSGVO sagt ebenfalls, dass Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit stets gegeben sein müssen. Artikel 9 Daten sind in Bezug auf den Mißbrauch noch höher als die unter Artikel 6 verarbeiteten Daten anzusehen. Wenn also ein Verarbeiter auf ein nicht supportetes Produkt setzt und etwas passiert ( durch einen Exploit oder whatever ) dann könnte ein Geschädigter behaupten, er habe eben nicht alles getan weil er mit einer subscribierten Version garantierten Support und Eskalation bekommen hätte. Damit stünde ein Klageweg offen... Geht hier echt stoisch um das Erreichen eines juristischen Zustands, in dem mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Haftung mehr zu konstruieren ist. Auch wenn "gekaufte" Software nicht wirklich sicherer sein muss, aber eben im Zweifel doch unter Support steht. Das ist unter dem "angemessenen Datenschutzniveau" und dem folgenden Bandwurm zu verstehen
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ich hab den Thread mal umbenannt falls noch jemand den Artikel ( der zugegebenermaßen nicht ganz einfach zu verstehen ist ) kommentieren möchte. Aber auf dem 32er beruht letztendlich stets die Sorgfalt eines ITlers. Oder sollte so sein
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... lies doch den Artikel der DSGVO einfach mal durch ? Wenn ein Verantwortlicher sich entschliesst hier auf Debian zu setzen kann er das ja. Aber er haftet im Falles eines Verstoßes gegen Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit. Ein grosses Unternehmen setzt sich diesem Risiko nicht aus, siehe Krankenversicherungen, Banken etc. EDU hat üblicherweise keine Kohle .... KVs unterliegen nicht nur BSI sondern auch BAFIN und scheuen jegliches Risiko. Da ist auch mehr zu holen als bei einem EDU Träger Das hättest Du auch im alten Thread fragen können nennt man übrigens die "besonderen Kategorien nach Artikel 9" und genau um solche geht es
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war doch zu erwarten wenn IBM was kauft ? Ist in Deutschland doch ganz einfach. Nach Art 32 DSGVO setzen eigentlich alle grossen Kunden eh RHEL oder SLES ein. DIe Opensource Forks sind nett, aber wenn es knallt ist der Betrieb in der Schusslinie. Wer keine "heißen" personenbezogenen Daten verarbeitet ( oder glaubt dass er es tut ) wechselt dann wohl eher auf Debian und Co. Außerdem darfst Du RHEL nach wie vor ohne Subscription betreiben ... aber ohne Updates. Ich finds schade, sehe aber keine echten Auswirkungen in der professionellen IT
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Darf ich mal fragen welche IHK hier so arbeitet ? Hier tummeln sich doch recht viele Prüfer und Ausbilder, evt gibts Erfahrungen
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Soweit mir bekannt ist das immer der PA, der auch die anderen Teile benotet hat, also ja Das ist auch meine Erfahrung
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Das kannst Du nicht wissen. Ein PA muss vom Fach sein Den Eindruck eines Kaufmanns kann ich auch hinterlassen. Moment, jeder IHK ITler IST ein Kaufmann
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Die Prüfung hätte abgebrochen werden müssen. Problem dürfte sein dass ein Wiederspruch möglicherweise zur Wiederholung führt. Ich empfehle dringend direkt bei der Ihk diese Details zu nennen und wg Befangenheit um einen anderen PA zu bitten. Klingt unfasslich unprofessionell
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alle mir bekannten PAs ziehen bei 2 Minuten ein paar Punkte ab, aber nicht viel. +/- 10% sind ok, danach KANN ein PA Punktabzug anbringen
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Gleichen Projektantrag nochmal einreichen?
charmanta antwortete auf MiS's Thema in Abschlussprojekte
keine Sorge, das ist ok. Nur abgelehnte Anträge können nicht mehr eingereicht werden -
USB Kabel wird nicht erkannt
charmanta antwortete auf TobiGH3's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
wie soll denn eine Emu eine physische Verkabelung ersetzen ??? Prolific ist ein Standardchip für Kabel USB auf Seriell im 10 Euro Bereich. Läuft einwandfrei und wir arbeiten da seit Jahren mit. Wenn bei Dir "FT 232 UART" steht dann hast Du nen anderen Chip und brauchst dafür den Treiber ( von FTD sagt Guuschl ) Das hier ist ein Kabel mit Prolific und das funtzt prima: https://www.amazon.de/gp/product/B00QUZY4UG/ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o08_s00?ie=UTF8&psc=1 EDIT: hab gesehen dass Du da ein fertiges Kabel hast. Also Treiber laden, zb https://www.usb-drivers.org/ft232r-usb-uart-driver.html -
Das nützt Dir eh nix da Du dazu noch ne MEP vergeigt hast. Du müsstest also die Punkte "finden" die nach 2:1 durch die Note und die MEP gebildet wurden. Die Note wurde durch einen paritätischen Ausschuß gebildet, da hast Du keine Chance. Einfach zur nächsten Prüfung mehr lernen. Ein Einspruch bringt nur was bei Formfehlern und der ist bei der GA wohl eher auszuschliessen... Im Sinne des Wortes sind Deine Leistungen in GA1 UND 2 UND der MEP "mangelhaft" .... das sollte in 6 Monaten einfach schicker werden können
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Projektantrag: Evaluierung und Implementierung einer Automatisierungssoftware
charmanta antwortete auf lenneth's Thema in Abschlussprojekte
Die Auswahlphase ist mir zu kurz. Nimm die Pufferzeiten da rein, dann würde ich das zulassen. -
SSDs sicher nach Datenschutzgesetz löschen
charmanta antwortete auf justintimberlake69's Thema in Hardware
kostet ein Heidengeld und irgendwie ists doch schade um die Resource 10x VOLL Schreiben und dann löschen ist das günstigste, was man im SOHO Bereich machen kann. Aber wirklich zu 100% füllen, nur dann greift eine SSD auf die Reserve zu. Deswegen haben früher soviele Leute bei iTunes Kleopatra gekauft .... das ist der grösste legale Download da. Mittlerweile würd ich da eher was anderes nehmen. Einfach mal das Internet laden und ein Backup auf die SSD, das sag ich Microsoft auch immer wenn die mich anrufen weil mein Windows Rechner das Internet löscht. Der mit dem Apfel drauf -
SSDs sicher nach Datenschutzgesetz löschen
charmanta antwortete auf justintimberlake69's Thema in Hardware
Nope. Bauartbedingt reicht das nicht. Eine SSD hat mehr Kapazität als Du siehst und an die kommst Du so nicht ran -
SSDs sicher nach Datenschutzgesetz löschen
charmanta antwortete auf justintimberlake69's Thema in Hardware
das kommt auf den Schutzbedarf der gespeicherten Daten an. SSD kannst Du nicht datenschutzkonform löschen, wenn es "heisse" Daten nach Artikel 9 sind. Die kannst Du nur vernichten lassen. Wenn wir über private Daten reden dann überschreib die SSD einmal komplett, mehr kannst Du nicht machen Löschsysteme, die nach DOD Standard überschreiben, entsprechen bei rotierenden Datenträgern dem Stand der Technik. Da gibts Tools für Linux oder zb den "King Kesender" als Hardwarelösung. Bei Win bin ich raus, sorry WIr arbeiten ansonsten gerne mit einem Degausser .... der kill alle nicht elektronischen Datenträger, kostet aber auch ne Mark -
naja, der Name ist nicht geschützt ... Ein Admin sollte mehr wissen als ein Anwender und er lernt durch seine Arbeit. Ich würde aber auch sagen, erstmal im Support arbeiten und dann Admin lernen. Aber im KMU wird da eher keine Grenze gezogen und wenn Du fit bist lernst Du schnell und kannst auch schnell ein echter Admin werden, sprich konzeptionell und auf breiter Ebene supporten und planen. Ich deute das eher so dass der Betrieb die Wollmilchsau will, nicht unüblich.
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und wieder sieht man dass ein Zertifikat manchmal für den Eimer ist Ich lach mich bei mehr als einer Handvoll genannter Unternehmen schlapp und werde nix weiter dazu sagen
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kommt vor, kann untergehen ... jo aber Du liest/bewertest evt anders als wir müssen ? Doku 50%, Präsi+FG 50% sagt die Prüfungsordnung
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wobei das "hier" so ist dass die Note erst mit der Präsi/Fachgespräch festgeschrieben wird. Bis dahin gilt sie formal noch als "nicht verabschiedet", aber jeder Prüfer hat schon seine Individualbewertung vorgenommen