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charmanta

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  1. um gegen einen Bewertungsfehler vorzugehen musst Du einen Gutachter beauftragen und die Bewertung anfechten. Hier sagt die IHK dass, bevor es zum Gerichtsverfahren käme, die IHK die ganze Prüfung selbst zurück ziehen würde. Einen Gerichtstermin musst Du auch erstmal kriegen, dazu einen Anwalt ( was ist der Streitwert ? Hast Du einen Job bekommen nach der Ausbildung ? ) und einen Gutachter zumindest vor finanzieren ( letztes vermute ich, hab das noch nie mit begleitet ). Aber wie in meinem Hilfstext bereits geschrieben ... ein Anfechten einer bestandenen Prüfung wegen einer falschen Note ist sinnbefreit. Nach dem ersten AG fragt niemand mehr nach Deiner Note, nur nach dem Schein
  2. Jo darf sie. Wenn der PA nicht paritätisch besetzt war sind ALLE Leistungen im Zweifel ungültig. Der PA hat ALLE Leistungen bewertet und die sind dann ungültig. Das entscheidet im Zweifel ein Gutachter, nicht Du, nicht die IHK. Den musst DU bezahlen Ich empfehle dringend die Rücknahme des Widerspruchs. Da Du bestanden hast und hier wohl nur ne bessere Note willst ... sinnbefreit, sorry
  3. Mir fehlt der Pflichthinweis auf Datenschutz oder eine Schutzbedarfsanalyse ? Zur Sicherheit kannst Du ja auch noch erwähnen dass Du Kosten/Nutzen mit in die Matrix aufnehmen wirst
  4. normalerweise benötigtst Du für einen externen Link erst die Zustimmung, aber den Link lass ich so stehen. Das Teil macht in der Tat einen guten Eindruck, ich schau mir das mal detaillierter an. Danke
  5. Korrekt. Die ursprüngliche Idee ist vergebens
  6. DAS wäre das Projekt gewesen denke ich. Kann er das sonst nicht bearbeiten ?
  7. da 2/3 der Ausbildung identisch sind nicht sinnvoll. Ich bin nicht mal sicher ob Du das überhaupt kannst da eine abgeschlossene Ausbildung in der Ausrichtung bereits vorliegt. Fortbilden und gut ists
  8. Du kannst ja in Deiner Zeitplanung mit aufnehmen dass Du zb ein Pflichtenheft schreibst. Was die Anträge angeht so hat scheint es jede IHK ein wenig andere Systeme und auch formale Anforderungen Das kann nur DEIN PA entscheiden in Kenntnis des kompletten Antrags. Aber deswegen sollte der nicht abgelehnt werden
  9. Dass Du Dich nachweislich 6-8 Stunden innerhalb der 40 mit der Auswahl eines Produktes beschäftigst. Das kommt mir bei der aktuellen Version nicht ganz eindeutig rüber ? Festlegung von Bewertungskritierien und deren Relevanz, Erhebung der Daten, Erstellung der E-Matrix und dann zb dadurch die Entscheidung
  10. würde ich mit Auflagen versehen. Mir fehlt ein Lasten- oder Pflichtenheft, ein Hinweis auf eine kaufmännische Entscheidung und nachweislich 6-8 Stunden für die Entscheidung. Ich versteh auch noch nicht, ob Deine Zielsoftware scannen soll oder nur ne bessere Textablage werden soll ?
  11. kein einzelnes hinreichend tiefe Thema und überwiegend ITSE Fachbereich
  12. Bitte keine Rechtsberatung. Wir wissen nicht mal ob der TE volljährig ist oder nicht. Hast Du keinen Ausbilder im Betrieb ? Der sollte hier aktiv werden
  13. was genau ist denn für Dich überhaupt ein "Mini-PC" ? Ein Raspberry oder Arduino ? Ein Thin Client ? Ein IOT Gerät, dem man die Intelligenz gar nicht ansieht ? Sowas wie ein HP Mini ProDesc ? Davon abhängig wären vermutlich die Tips
  14. ein Thema. Nicht für einen FiSi Kann ein eigenes Thema sein Punkt. DAS ist es. Nur das und mit 6-8 Stunden Auswahl der Lösung. ... Artikel 9 DSGVO, Artikel 32 und Medizingerätegesetz oder wie das heisst. Nicht wirklich ohne was Du da vor hast Nimm drei Lösungen und begründe Deine Entscheidung Die ganzen Stunden für Dateisystem und Backup sind mir zuviel, Deine Entscheidung ist der Hypervisor. Das sollte der Fokus Deiner Doku sein und dann wird das auch abgenickt. Wir sind hier u.U. härter als in Euren Zulassungen, korrekt. Aber wir tauschen uns auch in einem reinen Bereich für Ausbilder und Prüfer aus und sind uns sicher, dass wir zu Euren Gunsten hier Empfehlungen aussprechen. Die Annahme eines schwachen Themas hat sich nach meiner Erfahrung IMMER zu Lasten des Azubis gerächt. Aber was wir hier durchnicken kommt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit durch, was die (wenigen) Rückmeldungen auch bestätigen.
  15. ich weise einmal auf die Forenregeln hin. Konkrete Hinweise zum Knacken möglicherweise geklauter Geräte sind hier nicht erwünscht. Den Link nehme ich daher auch einmal raus
  16. wenn Dein ANTRAG zusammen mit der Stellungnahme des Ausbilders angenommen wird 6 Monate vor regulärem Ausbildungsende. Vermutlich! Winter 25-26, also Projekt in Q4/25 und FG/Präsi 01/26 ( kommt auf die Kammer drauf an ). Ja. Sollte Dein Ausbilder haben oder der BS-Lehrer. Da ist grad im Januar ne neue Auflage rausgekommen, soweit ich weiss. Soweit mir bekannt ja. Auch für die Vorgänger findest Du hier Themenideen für Projekte und ich weiss sicher von ner Handvoll Ausbildern und Prüfer auch für diese Berufe hier.
  17. Sehr sportlich Für den Rest: es gibt fertige Appliances, die exakt sowas machen. Wenn Du so eine auswählen möchtest ist der Titel vlt etwas unpassend gewählt, oder zumindest nicht ganz eindeutig. Vier Stunden Auswahl ist mir zu kurz. Ich empfehle eher so 6-8 Stunden für eine nachvollziehbare Entscheidung
  18. Wenn es juristisch betrachtet werden würde, zb weil Du trotz einer Aufforderung zur kurzfristigen Anwesenheit nicht erscheinst, ist das die Aussage. Alles andere hätte vor einem Arbeitsgericht keine Relevanz, weil nicht belegbar.
  19. ... wenn Du mitliest dann weisst Du nun dass ein PA die bemängelten Punkte von Dir erwartet ohne darauf hin zu weisen. So viel dazu Dann viel Erfolg
  20. so lautet der Titel also gibt es schon was ? Damit verstehe ich nicht mehr was Du tun wirst. ICH würde den Antrag zurück weisen mit der Bitte die Eigenleistung genauer zu beschreiben. Dies um abzuklären dass Du hoffentlich eher nicht programmierst und mehr Gedanken über die Lösung machst
  21. Solange es keinen relevanten Anteil am Thema hat ist es ok. Hier kann ich den Anteil nur erraten
  22. Analysephase wäre mir zu kurz. Weiterhin unklar: Ok. Du installierst nen Master. Aber: Ist eigentlich ein anderes Thema Hm. Neue Baustelle .... Nicht zulassungsfähig da AE ... Schutzbedarfsanalyse oder Datenschutz ist Pflicht, fehlt komplett Wetten nicht ? Ich denke Du spielst hier eher auf Verschwiegenheit an ... der PA steht unter einer V-Verpflichtung Mit "Datenschutz" hat das nichts zu tun und würde mich fast automatisch zu (für mich) angenehmen Fragen zum Thema bringen Na was denn nun ? Virtualisierungssoftware ? Eine VM darunter ? Eine (nicht zulässige) Automatisierung von Rollouts ??? Konzentrier Dich auf EIN Thema, vorzugsweise die Wahl einer passenden VirtualisierungsLÖSUNG und bleib bei dem Thema. In das Pflichtenheft kannst Du da den Wunsch nach möglichst einfachen Templates oder Unterstützung von solchen Technologien aufnehmen, das aber nicht im Rahmen des Projekts weiter betrachten
  23. wenn Dein Betrieb Dir irgendeinen Zusatzunterricht gegeben hat vermutlich nicht. Wenn er das vergessen hat vermutlich ja. Ruf doch einfach mal bei der IHK an, das ist das einzig zielführende. Oder sprich mit Deinem Ausbilder ob er bereits kontaktiert wurde
  24. das entscheidet (bei uns) der Prüfungsausschuss. Der fordert bei der Anzahl Fehltage vom Ausbildungsbetrieb eine Info an, inwieweit der die Fehlzeiten durch Maßnahmen ausgeglichen hat. Wobei es meines Wissens auch irgendeine Grenze gibt bei der DEINE Ihk die Bremse zieht, aber diesen Wert kenne ich nicht ( da wir diese Fälle ja gar nicht sehen )

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