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Alle Inhalte von charmanta
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mal abgesehen davon, daß das Projekt zu trivial ist. Der Einsatz von Nagios, abgewogen gegen andere Produkte, wäre ein FiSi Projekt. Die Erweiterung von Nagios um ein paar simple Bots ( sorry, ist aber so ) ist nicht als "komplexes Thema" zu sehen
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Du hast mich mißverstanden. Schreibe im Antrag, daß Du verschiedene Ansätze prüfen und bewerten wirst ( was Du dann erst in der Doku machst ). Und erwähne ruhig, daß Du auf Kundenwunsch mit einer Blacklist von Internetseiten und IPs und einem Trafficquota arbeiten wirst.
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Ich wüsste nicht, wieso das Aufsetzen eines Proxys ein zu komplexes Thema sein sollte. Hab ich persönlich schon mindestens 10x gesehen Nenn das Thema einfach "Evaluation und Einrichtung von Methoden zur Absicherung eines WLAN" ... und erwähne im Antrag, daß Du mehrere Ansätze verfolgen wirst. Und vielleicht macht Ihr demnächst eigene Threads auf ... wird n bischn unübersichtlich
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bereits im Antrag, damit der SICHER durchkommt
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dann schreibe das mal präziser und vermerke vielleicht noch mal so zwei, drei Ansätze, die Du Dir wirklich ansehen wirst
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@maverick: Dein Thema ist zu dünn. Eine Absicherung eines WLAN ist eigentlich nicht mehr wirklich komplex. Wenn Du verschiedene Ansätze beleuchtest und dann begründest, wieso Du nen Benutzer-Auth-Svr aufsetzt ... dann hätts höhere Chancen. So tippe ich auf höchstens 50% für die Annahme des Projekts
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@gisbert: nur EINE Stunde für eine Produktauswahl ? Das riecht sehr verdächtig nach einer bereits getroffenen Produktauswahl Damit wirst Du meiner Meinung nach baden gehen. Auch ist das Theme der Überwachung von Traffic ein echtes Problem .... Du wirst richtig schick herausarbeiten müssen, daß trotzdem der Datenschutz gewährt ist. Richte den Fokus Deiner Arbeit auf eine echte Auswahl unterschiedlicher Ansätze. Dein Vorschlag riecht ziemlich nach ner Klick-Orgie ...
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ich wäre da vorsichtig. Für ein Projekt erwartet der PA eigene komplexe nachvollziehbare Entscheidungen. Die solltest Du auch bei einem Testnetz nachweisen können
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ich gestehe, ich habs nur überflogen. Würde bei mir aber durchkommen
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... es fällt mir schwer zu glauben, daß Du die Tips nicht verstehst. Bitte lies #26 nocheinmal durch... * DU * musst arbeiten. Eine Auswahl eines Anbieters als Projekt wird SCHEITERN ! Wenn Du dieses Projekt so machen willst ( wovon ich nochmals nachdrücklich ABRATE ) dann geht das VIELLEICHT, wenn Du : - mehrere Anbieter fertiger Internetauftritte vergleichst mit - mehreren SHOPSYSTEMEN, DIE DU SELBST EINRICHTEST UND BETREUST ! Und das ganze dann nachvollziehbar entscheidest, speziell unter Berücksichtigung von Folgekosten.
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falls Du FiSi bist ist das zu dünn. Für nen ITSE wäre das ok
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Ich fürchte, Du hast den Vorredner missverstanden. Du sollst keinen Onlineshop aussuchen, Du sollst einen basteln Das käme in der Tat durch ... nur wäre das eher was für nen FiAe. Ein Projekt, in dem Du einige konkurrierende Angebote über fertige Webseiten von Fremdfirmen gegen ein paar gängige Web Shop Programme abwägst ( unter dem Aspekt Kosten/Nutzen, aber auch langfristige Pflege und TCO ) halte ich für realisierbar. Ein Projekt über die Einführung von Blackberries ( warum und wofür, gibts Alternativen, was brauchst Du für Infrastruktur dafür, Kosten/Nutzen, TCO ) halte ich auch für brauchbar. Aber ein Grosshändler sollte doch auch eine intere EDV Lösung haben. Kann man da nicht über Umrüstungen, Erweiterungen, Alternativen nachdenken ?
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Nochmal lesen .... das Projekt ist Käse und lässt sich meiner Meinung nach NICHT verwenden. Und eine Formulierung "bla und sülz" lassen wir bitte im Sandkasten ... Beim Kaufmann hast Du irgendwas mißverstanden. Du lernst Informatikkaufmann. Abschlußprojekte für einen IK sind z.b. "Anschaffung und Einrichtung einer Lagerverwaltungssoftware" oder "Erstellung einer Projektstrukturplan-Datenbank", beide komplett verfügbar im Musterbuch für Projektarbeiten "Projektarbeiten IT-Berufe", E1NS-Verlag, Bestellnr 01148 http://www.amazon.de/gp/product/3427011488/302-0358253-3957604?v=glance&n=299956 Die Qualifikationen Deines Lehrberufs weisen aus, daß Du Berater für die Einsetzbarkeit von Lösungen bist, betriebliche Anforderungen in Lösungen und Konzepte umsetzen kannst und selbst auch für Systembereitstellungen sowie Anwendersupport einsetzbar bist. Ein simpler Angebotsvergleich einer externen Leistung ist da wirklich zu flach. Achja, bevor Du nach Quellen hierfür fragst: Bundesagentur für Arbeit, Heft 23 Beruf - Bildung Zukunft IT-Berufe
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Fein. Und in der mündlichen erklärst Du mir schön ausführlich den Unterschied zwischen einer Angebotsauswertung und einem Angebotsvergleich .... zusammen mit möglichen Methoden und Bewertungskriterien. Nächste Zeitplanung bitte zu Deiner Sicherheit Achso, hab das Thema selbst jetzt erst gelesen. Ist zu billig, damit kommst Du nicht durch. Bei diesem Thema hast Du selbst höchstens eine triviale Entscheidungsleistung zu erbringen, Deine eigene Kompetenz stellst Du gar nicht dar. Ich würde das ganze Thema kippen und mir was neues überlegen.
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ich darf auf meine Hinweise zu diesem Thema aufmerksam machen: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/94821-tips-zu-praesentation-fachgespraech.html
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Wenn verschiedene Lösungsansätze gegeneinander bewertet werden und das ganze mit ner Kosten/Nutzenrechnung versehen wird ist das ein absolut übliches Projekt
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Das Thema wäre mir so zu trivial, sorry. Das ist nach meiner Auffassung kein wirklich komplexes Thema im Sinne der Prüfungsordnung. Kommt aber sicher darauf an, wie Du genau den Antrag formulierst. Ich würde im Moment so sagen, daß das Thema eher nicht durch kommt Nachtrag: In der Annahme, daß Du FiSi Azubi bist
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das Thema könnte durchkommen, wenn Du die kaufmännischen Belange und auch betriebssystemübergreifende Lösungen mit betrachtest. Der Topic "Gruppenrichtlinien" zeigt ja schon eindeutig einen Fokus auf nur ein OS
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Grossraum Frankfurt: 42 Jahre, 10 Jahre Berufspraxis, Verheiratet, 1 Kind ... wurde nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit von einem Geschäftsfreund unbefristet eingestellt und verdient 2000,- Euro Brutto. KEIN EINZELFALL. Die fetten Jahre sind vorbei. Das Gehalt ist gering ... aber es ist ein festes Gehalt und es ist ne Basis, sich hoch zu arbeiten Sorry, wenn diese Infos nicht jedem gefallen ... aber ich sehe sehr deutlich den Verfall von Gehältern und Stundensätzen. Und das über alle Profile in der IT.
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Sie kann gegen das Ergebnis bei der IHK Beschwerde einlegen. Das kostet zumindest nichts und evt. ruft die IHK den PA nocheinmal zusammen. Nach meiner Erfahrung ist es aber in der Praxis so, daß die IHK ( auch wegen der Kosten ) Beschwerden nur dann anerkennt, wenn ein formaler Fehler nachweisbar ist ( hat mcp ja schon sehr schön geschrieben ). Ein Widerspruch führt definitiv zu Kosten, sowohl bei der Kammer, wie auch bei Gericht. Und in der Praxis ist es so, daß die Noten des PA eher unanfechtbar sind. Drei unterschiedliche Personen haben sich auf eine Note geeinigt. Ich deute die Formulierung "weniger als nichts" so, daß da keine Notenbesserung zu erwarten ist. Der PA hat bei der Notenvergabe alle Teilnoten im Auge und sollte den Schritt zur nächsten Note gesehen haben. Ich muss auch hier die Meinung des Vorredners teilen ... offensichtlich war der PA der Meinung, daß eine bessere Note nicht verdient war. Auch wenn es hart klingt: Spar Dir das Geld für den Widerspruch .... Der wird Dir nur den Geldbeuten leeren
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Rechtsgrundlage zur Akteneinsicht
charmanta antwortete auf wahrheit's Thema in IHK-Prüfung allgemein
im zweiten Link ja, aber der Berliner Link gilt für "normale" Prüfungen Hatte ich sehr wohl gesehen. Aber es ist wirklich schwer, hier öffentliche Grundlagen zu finden. -
Rechtsgrundlage zur Akteneinsicht
charmanta antwortete auf wahrheit's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Es ist durchaus möglich, daß es weitere Gesetze gibt, die hier zusätzlich greifen Und die Niederschrift ist eine reine aufgesplittete Bewertung der einzelnen Punkte. Damit wirst Du meiner Meinung nach wenig anfangen können. Aber schreib ruhig mal wie es weiter geht. Wie gesagt, ich kenne aus der Praxis auch nur Fälle mit unmittelbarem Antrag auf Einsicht. Und ein Widerspruch kommt praktisch nur wegen formaler Mängel zustande. Nachtrag: Ich bin ziemlich sicher, daß ein Jurist der IHK grade neutrale Aussagen macht. Er wäre antastbar, wenn er es nicht täte -
Rechtsgrundlage zur Akteneinsicht
charmanta antwortete auf wahrheit's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Die Antworten stehen doch schon oben im Post von Chief Wiggum .... Also nochmal, es gilt das Verwaltungsrecht spezifisch für Dein Bundesland. Wieso fragst Du nicht einfach den Juristen bei der IHK ? Der kann Dir Deine Anfrage unter Benennung der Grundlage ja ablehnen Und mal ganz ehrlich: wenn Du nach drei Jahren in eine bestandene Prüfung sehen willst dann wirst Du Dir schon Neugierde unterstellen lassen müssen. Weil ein formaler Grund nun ganz sicher verjährt ist. Bei einer iHK habe ich das hier gefunden: http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildungspruefungen/pruefungsord/Pruefungsordnung-(PO)-Umschulungen.jsp Zitat: § 26 Prüfungsunterlagen Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gemäß Â§ 21 Abs. 4 sind zehn Jahre aufzubewahren. Damit sind die Prüfungen selbst ( in der Annahme, daß andere IHK das genauso machen ) bereits vernichtet. NACHTRAG: gilt scheinbar auch woanders: http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/pruefung/weiterbildung/ausbilderpruefungsordnung/ Dein Antrag wäre also zu stellen gemäß Ausbilderprüfungsordnung §27. Wobei mir auch hier bekannt ist, daß die Kammern das normalerweise nur bei Durchfallern machen. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist mir nicht bekannt. -
... erwähne das und das Projekt geht baden * DU * musst arbeiten. Nicht arbeiten lassen Es geht um Deine Entscheidungen und ( bei der Prüfung ! ) nicht um Deine Fähigkeiten, ein Team mit komplexen Aufgaben zu deligieren und zu führen. Sry, so waad dat nix
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Schau erstmal ob Du überhaupt nen Nebenjob haben darfst und in welchem Umfang