PO Auszug, §11:
§ 11
Prüfungsbereich
Digitale Entwicklung von Prozessen
(1) Im Prüfungsbereich Digitale Entwicklung von Prozessen besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse zu analysieren,
Digitalisierungsvorhaben unter wirtschaftlicher Betrachtung zu planen,
Daten zu erheben, zu kategorisieren und bereitzustellen,
Prozessdaten auszuwählen und Entscheidungsoptionen abzuleiten,
die Durchführung eines Kundenauftrags zu begleiten,
Datenschutz und -sicherheit sicherzustellen und
Projektergebnisse kundengerecht darzustellen.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Pro- jektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betrieb- liche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Also, ich erkenne hier viel zuwenig den kaufmännischen Fokus. Weiterhin bezweifelt der PA ( und auch ich ) dass eine ERP in 40 Stunden sinnvoll ! eingeführt werden kann. Die Durchführung ist eh nicht Dein Thema, Du kümmerst Dich nur um eine (Vor-)Auswahl