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charmanta

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  1. korrekt. Keine hinreichende Tiefe und für das Problem brauch ich auch keinen Fisi
  2. Durch den Programmieranteil ist das Thema nicht mehr geeignet. Ganz ehrlich: wenn die Cloudlösung auch nur ein bisschen taugt dann schickt die Emails. Die gleich ans Ticket wenn da nicht "ok" drin steht. Damit ist das Projekt nochmal gestorben
  3. das ist unerheblich solange die Lösung vernünftig läuft Der Antrag ist inhaltlich sehr kurz gefasst und es fehlt mir Hinweis auf ein Lasten oder/und Pflichtenheft, aber ich würde den mit diesen Auflagen zulassen
  4. Der Prüfungsauschuss bekommt von der IHK einen Hinweis auf auffällige Fehlzeiten. Dann muss im Zweifel der Betrieb Maßnahmen aufzeigen um die Prüfungsfähigkeit zu belegen. Das ist soweit mir bekannt immer eine Individualentscheidung
  5. ich denke allein durch den Titel ist klar dass Du den Unterschied kennst. Solltest Du dann aber in der Arbeit weiter ausformulieren
  6. das ist fast egal was Du lernst ( weil Du das nicht nennst ). Für einen ITSE zuwenig Technik, für einen ITK zu wenig kaufmännisches und für einen FiSi zu anspruchslos. Erstmal nennst Du Deinen Ausbildungsberuf und dann schauen wir weiter. Aber der hier geht garantiert baden
  7. ich bin ziemlich sicher dass Personen, die zumindest zweien der genannten Arbeitgebern angehören, hier nichts über ihren Werdegang erzählen werden (dürfen). Frag da lieber mal direkt an. Du studierst bereits Informatik und hast den FiAe in der Tasche. Was willst Du mehr außer einem Job ?
  8. Deutschland ist toll. Also liesse sich das umsetzen wenn Stefan einmalig gegenüber einer Behörde erklärt dass hier keine meldepflichtigen Geschäfte vermittelt werden können ( was zweifelsohne möglich wäre ). Also nach wie vor möglich, aber mit Aufwand verbunden, solange Dinge hier nicht verschenkt werden.
  9. Naja ... hier ist die Zielgruppe zumindest für Zeug was Azubis brauchen können. Mal sehen was Stefan meint
  10. Wir haben immer wieder mal solche Angebote aber bisher keinen reinen Verkaufsbereich. @StefanE ein Marktplatz ? Keine so schlechte Idee denke ich
  11. in der Annahme dass Du FiSi lernst ... das ist ein Arbeitsauftrag und damit so nicht zulassungsfähig. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
  12. vergleichst Du auch Anbieter oder Komponenten ? Grundsätzlich auf jeden Fall möglich
  13. Du bist kein FISI. Der sucht eine Lösung. Als ITSK suchst baust Du Offerten und berätst, welche am besten passen könnte. Du KANNST als Proof-of-concept was aufbauen, aber Dein Job ist eine kaufmännische Betrachtung von Alternativen. Du suchst also evt eine Speicherlösung und vergleichst einen Fileserver, ein NAS und eine Cloudlösung. Sowas zb. Wobei bei Cloud immer richtig schön an den gedacht werden muss sonst nehmen Dich Leute wie ich wohlmöglich auf die Kimme ...
  14. Du lernst Kaufmann. Also musst Du für ein Problem mehrere Produkte auswählen und dem Kunden eine Empfehlung nachvollziehbar darstellen. Das, was Du da erwähnst, passt gar nicht so recht, aber aus einem Satz kann man eh wenig ableiten § 11 der Prüfungsordnung: Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages (1) Im Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Kunden und Kundinnen auftragsbezogen zu beraten und zu begleiten, kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, eine Projektplanung durchzuführen, eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, IT-Systemlösungen auszuwählen, einzukaufen oder anzupassen, die Umsetzung der IT-Systemlösungen zu koordinieren und die Einführung zu begleiten und den Projektabschluss durchzuführen. ### Ich kenne solche Projekte zb beim Einsatz von MFPs unterschiedlicher Hersteller, einem Ersatz für Virtualierungsserver oder ähnlichem. Also einem Teilbereich für eine Lösung, keine komplette Installation
  15. Du solltest auch den Datenschutz mit dabei bedenken und die entsprechenden Garantien der Anbieter
  16. das ist kein Einzelfall sondern nach Bekunden befreundeter Lehrer eher die Regel ... Nix tun und warten bis er aufwacht
  17. Dein Berufsschullehrer und der uForm Verlag ...
  18. Bewertet wird es nicht ... aber ich kenne durchaus Ausbilder, die hier eine professionelle Arbeit sehen wollen. Ergo auch korrekte Rechtschreibung
  19. hat Dein Ausbilder nicht beim Unterschreiben bemängelt ?
  20. Das wäre ein Fall für eine Schlichtung. Sofern das nicht zu lange her ist stell den Schlichtungsantrag- damit weckst Du auch die IHK Berater. Oder hast Du die fristlose Kündigung ( die wirklich sehr! gut begründet sein muß ) schon schriftlich akzeptiert ?
  21. ich denke dass bei FIDV und grade FIDP noch viel zuwenig praktische Erfahrungen vorliegen und auch die PAs hier gnädiger sind. dafür kommt durch was wir hier nicht mehr bemeckern Ich würde es auch einreichen. Ohne FIDP Prüfer zu sein scheinen mir die relevanten Teile hier abgedeckt zu sein... aber vlt haben wir ja auch (unerkannte) FIDP Prüfer hier ? Oder BS Lehrer ?

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