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charmanta

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Alle Inhalte von charmanta

  1. Bitte benutz mal die Suchfunktion. Die Fragen werden für DICH SPEZIELL zusammen gestellt, da kann Dir keiner wirklich helfen
  2. Strange. Hatte kurz drüber nachgedacht bei "meiner" IHK anzufragen ... aber das hilft auch nicht zwingend
  3. Denke ich auch. Ruf mal die IHK an ... da können selbst wir als Prüfer nichts zu sagen
  4. wie willst Du denn ohne Betrieb sicherstellen dass der Betrieb Dich bei Deinem Thema unterstützen kann ?
  5. solche Anträge findest Du auch hier über die Suche
  6. Stellen wir also fest dass wir einen Antragsentwurf brauchen um das beurteilen zu können. Ich halte es auch für möglich, aber unwahrscheinlich. Mal sehen wie komplex das überhaupt wird. Die Tiefe, die Sullidor beschreibt, wird man einem Azubi kaum überlassen
  7. Danke .... grumpy old man hat zugeschlagen
  8. sorry, dann frag mal bei Deiner IHK oder Deinem Ausbilder nach. Diesen Prozess kenne ich so nicht sorry
  9. In den mir bekannten Vordrucken der IHK gibst Du das beim Upload an ?
  10. auch bei dem ist eine ENTSCHEIDUNG so nicht klar erkennbar. Ich bin nicht sicher, dass der durchkommt. Bei uns würde der nur unter der Auflage der Betrachtung von Alternativen und Fokussierung auf die Auswahl der Virtualisierung angenommen werden.
  11. Datenschutz oder Risikobewertung fehlt mir noch, sonst ok
  12. also die neue Version hab ich echt mehrfach lesen müssen. Du prüfst also "nur" ob Proxmox alle Anforderungen erfüllt und ob fehlende Features durch Zusatzsoftware ermöglicht werden ? Dann fehlt mir der kaufmännische Ansatz komplett und ich persönlich finde auch die Auswahl zu dünn für den Fisi. Warum steht Proxmox fest ? Kannst Du nicht einfach sagen HyperV soll möglichst weg, was gibts für Alternativen ?
  13. das ist damit ein Arbeitsauftrag. Was gibt es für Alternativen ? Wann rechnen sich diese ? Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
  14. Es fehlt nur die Erwähnung von Datenschutz oder einer Risikoanalyse und dann sollte das durchgehen
  15. Der erste Gedanke führt zur Ablehnung, da Arbeitsauftrag. Ohne Auswahl wird das Projekt nicht zugelassen
  16. Das kann ein Ausbilder auch zunächst an Dich delegieren. Der Ausbilder prügelt sich aber auch mit der ganzen Verwaltung rum, sachliche und zeitliche Gliederung etc. Er organisiert und überwacht die Ausbildung. Ausbilden dürfen unter seiner Kontrolle auch andere
  17. Das BBIG definiert hier das 1,5 fache der Ausbildungszeit. Also bei drei Jahren für Fisi 4,5 Jahre Anstellung und Arbeit in dem Beruf
  18. Erwähne dass Du Dir 3 unterschiedliche Lösungen ansehen und bewerten wirst und pass die Auswahl dann so an Dann würde mir das schon passen
  19. Hm. Das wäre mir zu schwammig. Erwähne mal dass Du 3 Lösungen vergleichst und bewertest und für diesen Part planst Du so 6-8 Stunden ein. Dazu bitte Hinweis auf Datenschutz oder Schutzwertanalye, das ist Pflicht
  20. ich gestatte mir den Hinweis dass ich das Produkt ÜBERALL rausgeschmissen habe nachdem bei mehreren Kunden die Backups nicht mehr lesbar waren. Da gibts genug Alternativen. Es gab die Probleme erst beim Verwenden der Backups, nicht beim Erzeugen
  21. Was wäre denn die Alternative und wo fühlst Du Dich fachlich am sichersten?
  22. Das sagt Dir am sichersten Oracle oder Dein Applikationslieferant
  23. a) Lizenz prüfen ob Du das überhaupt darfst b) Zielhardware sollte so wenig Sockets wie möglich haben da Oracle nach Sockets lizensiert wird c) Linux ist in der Regel abwärtskompatibel. Such Dir ein Linux aus was auf dem Blech supported wird ( in der Regel RedHat oder Suse ), installier das in der aktuellen Version und schau doch mal ob Du Oracle 19c drauf starten kannst. Ich seh da erstmal kein Problem drin https://www.oracle.com/database/technologies/oracle19c-linux-downloads.html Wenn es unbedingt Oracle 12 sein soll kann das ja auch virtuell laufen. ABER auch dann muss die Hardware basierend auf den Sockets des Boards ( nicht der VM ! ) lizensiert werden.
  24. Das Problem ist dass die IHK dieses Thema in der alten VO als Musterprojekt angegeben hatte ... was uns als Prüfer schon immer gestört hat aus exakt diesen Gründen. Wenn der TE ein anderes Thema hätte würde sich jeder PA freuen EDIT: Hab das grade mal verfolgt dass ein PA grade wegen der fehlenden Tiefe hier dann Telekom Basics im Fachgespräch abgefragt hat. Wie ich schon öfter meinte, die Zulassung eines schwachen Themas kann zu einer forcierten Tiefe im Fachgespräch führen

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