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charmanta

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Alle Beiträge von charmanta

  1. der FiDV muss nicht wie ein FiSi eine komplexe Entscheidung bringen. IHK Berlin schreibt hier zb: 5.2. Anforderungen an das Projekt Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation sollen Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, hardware- und softwarebasierte Schnittstellen und Komponenten in bestehende Infrastrukturen einzubinden und dabei die Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen, eine vorhandene Systemarchitektur über mehrere Prozessebenen und über deren Prozessabläufe zu bewerten, zu dokumentieren und zu visualisieren, Schnittstellen unterschiedlicher Prozesse und Systeme zu implementieren, zu konfigurieren und in Betrieb zu nehmen, IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, Gesamtzusammenhänge in heterogenen IT-Landschaften zu bewerten und zu beschreiben sowie Übertragungssysteme anforderungsgerecht auszuwählen, zu konfigurieren und in die Gesamtinfrastruktur zu integrieren. Dabei ist zu beachten, dass das ausgewählte Projekt alle genannten Anforderungen erfüllen muss, nicht nur einzelne. ##### Ich bin nur Ausbilder in Teilbereichen für FiDV, aber mir scheint der Antrag zu zulassungsfähig
  2. weil es im Bestehensfall keine Auswirkung auf das Leben hat ? Höchstens der erste AG schaut sich die Note an ... dann ist die egal. Der TE kann aber machen was er mag ... ich halte das nicht für schlimm, nur für vergebene Mühe. Dazu kommt das Risiko, dass bei der WH die Noten schlechter werden bis theoretisch zum Nichtbestehen führen könnten.
  3. um gegen einen Bewertungsfehler vorzugehen musst Du einen Gutachter beauftragen und die Bewertung anfechten. Hier sagt die IHK dass, bevor es zum Gerichtsverfahren käme, die IHK die ganze Prüfung selbst zurück ziehen würde. Einen Gerichtstermin musst Du auch erstmal kriegen, dazu einen Anwalt ( was ist der Streitwert ? Hast Du einen Job bekommen nach der Ausbildung ? ) und einen Gutachter zumindest vor finanzieren ( letztes vermute ich, hab das noch nie mit begleitet ). Aber wie in meinem Hilfstext bereits geschrieben ... ein Anfechten einer bestandenen Prüfung wegen einer falschen Note ist sinnbefreit. Nach dem ersten AG fragt niemand mehr nach Deiner Note, nur nach dem Schein
  4. Jo darf sie. Wenn der PA nicht paritätisch besetzt war sind ALLE Leistungen im Zweifel ungültig. Der PA hat ALLE Leistungen bewertet und die sind dann ungültig. Das entscheidet im Zweifel ein Gutachter, nicht Du, nicht die IHK. Den musst DU bezahlen Ich empfehle dringend die Rücknahme des Widerspruchs. Da Du bestanden hast und hier wohl nur ne bessere Note willst ... sinnbefreit, sorry
  5. Mir fehlt der Pflichthinweis auf Datenschutz oder eine Schutzbedarfsanalyse ? Zur Sicherheit kannst Du ja auch noch erwähnen dass Du Kosten/Nutzen mit in die Matrix aufnehmen wirst
  6. normalerweise benötigtst Du für einen externen Link erst die Zustimmung, aber den Link lass ich so stehen. Das Teil macht in der Tat einen guten Eindruck, ich schau mir das mal detaillierter an. Danke
  7. Korrekt. Die ursprüngliche Idee ist vergebens
  8. DAS wäre das Projekt gewesen denke ich. Kann er das sonst nicht bearbeiten ?
  9. charmanta hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    da 2/3 der Ausbildung identisch sind nicht sinnvoll. Ich bin nicht mal sicher ob Du das überhaupt kannst da eine abgeschlossene Ausbildung in der Ausrichtung bereits vorliegt. Fortbilden und gut ists
  10. Du kannst ja in Deiner Zeitplanung mit aufnehmen dass Du zb ein Pflichtenheft schreibst. Was die Anträge angeht so hat scheint es jede IHK ein wenig andere Systeme und auch formale Anforderungen Das kann nur DEIN PA entscheiden in Kenntnis des kompletten Antrags. Aber deswegen sollte der nicht abgelehnt werden
  11. Dass Du Dich nachweislich 6-8 Stunden innerhalb der 40 mit der Auswahl eines Produktes beschäftigst. Das kommt mir bei der aktuellen Version nicht ganz eindeutig rüber ? Festlegung von Bewertungskritierien und deren Relevanz, Erhebung der Daten, Erstellung der E-Matrix und dann zb dadurch die Entscheidung
  12. würde ich mit Auflagen versehen. Mir fehlt ein Lasten- oder Pflichtenheft, ein Hinweis auf eine kaufmännische Entscheidung und nachweislich 6-8 Stunden für die Entscheidung. Ich versteh auch noch nicht, ob Deine Zielsoftware scannen soll oder nur ne bessere Textablage werden soll ?
  13. kein einzelnes hinreichend tiefe Thema und überwiegend ITSE Fachbereich
  14. Bitte keine Rechtsberatung. Wir wissen nicht mal ob der TE volljährig ist oder nicht. Hast Du keinen Ausbilder im Betrieb ? Der sollte hier aktiv werden
  15. was genau ist denn für Dich überhaupt ein "Mini-PC" ? Ein Raspberry oder Arduino ? Ein Thin Client ? Ein IOT Gerät, dem man die Intelligenz gar nicht ansieht ? Sowas wie ein HP Mini ProDesc ? Davon abhängig wären vermutlich die Tips
  16. ein Thema. Nicht für einen FiSi Kann ein eigenes Thema sein Punkt. DAS ist es. Nur das und mit 6-8 Stunden Auswahl der Lösung. ... Artikel 9 DSGVO, Artikel 32 und Medizingerätegesetz oder wie das heisst. Nicht wirklich ohne was Du da vor hast Nimm drei Lösungen und begründe Deine Entscheidung Die ganzen Stunden für Dateisystem und Backup sind mir zuviel, Deine Entscheidung ist der Hypervisor. Das sollte der Fokus Deiner Doku sein und dann wird das auch abgenickt. Wir sind hier u.U. härter als in Euren Zulassungen, korrekt. Aber wir tauschen uns auch in einem reinen Bereich für Ausbilder und Prüfer aus und sind uns sicher, dass wir zu Euren Gunsten hier Empfehlungen aussprechen. Die Annahme eines schwachen Themas hat sich nach meiner Erfahrung IMMER zu Lasten des Azubis gerächt. Aber was wir hier durchnicken kommt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit durch, was die (wenigen) Rückmeldungen auch bestätigen.
  17. ich weise einmal auf die Forenregeln hin. Konkrete Hinweise zum Knacken möglicherweise geklauter Geräte sind hier nicht erwünscht. Den Link nehme ich daher auch einmal raus
  18. wenn Dein ANTRAG zusammen mit der Stellungnahme des Ausbilders angenommen wird 6 Monate vor regulärem Ausbildungsende. Vermutlich! Winter 25-26, also Projekt in Q4/25 und FG/Präsi 01/26 ( kommt auf die Kammer drauf an ). Ja. Sollte Dein Ausbilder haben oder der BS-Lehrer. Da ist grad im Januar ne neue Auflage rausgekommen, soweit ich weiss. Soweit mir bekannt ja. Auch für die Vorgänger findest Du hier Themenideen für Projekte und ich weiss sicher von ner Handvoll Ausbildern und Prüfer auch für diese Berufe hier.
  19. Sehr sportlich Für den Rest: es gibt fertige Appliances, die exakt sowas machen. Wenn Du so eine auswählen möchtest ist der Titel vlt etwas unpassend gewählt, oder zumindest nicht ganz eindeutig. Vier Stunden Auswahl ist mir zu kurz. Ich empfehle eher so 6-8 Stunden für eine nachvollziehbare Entscheidung
  20. Wenn es juristisch betrachtet werden würde, zb weil Du trotz einer Aufforderung zur kurzfristigen Anwesenheit nicht erscheinst, ist das die Aussage. Alles andere hätte vor einem Arbeitsgericht keine Relevanz, weil nicht belegbar.
  21. ... wenn Du mitliest dann weisst Du nun dass ein PA die bemängelten Punkte von Dir erwartet ohne darauf hin zu weisen. So viel dazu Dann viel Erfolg
  22. so lautet der Titel also gibt es schon was ? Damit verstehe ich nicht mehr was Du tun wirst. ICH würde den Antrag zurück weisen mit der Bitte die Eigenleistung genauer zu beschreiben. Dies um abzuklären dass Du hoffentlich eher nicht programmierst und mehr Gedanken über die Lösung machst
  23. Solange es keinen relevanten Anteil am Thema hat ist es ok. Hier kann ich den Anteil nur erraten

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