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charmanta

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  1. aus welcher Prüfung soll das stammen ? Für 1.32 sollte das auch in der Tat eine Differenzkalkulation sein. DIe wird in der Regel zur Ermittlung von Gewinn oder Verlust verwendet Mir fehlt aber zum Verständnis der komplette Kontext
  2. Fangen wir mal damit an was das überhaupt für ein Kabel und Anschluss ist ? Selbst hier auf dem Dorf haben wir keine analoge Übertragung mehr
  3. und damit hast Du Deine Antwort Du kannst absehbaren Aufwand auch mit in eine Entscheidungsmatrix bringen
  4. die KUNDENDOKU beschreibt wie der KUNDE mit der Lösung umgeht. Was sieht er, was bedeutet es ? die ADMINDOKU beschreibt wie ein ADMIN neue Systeme oder neue Abfragen designt oder Alarmlevel anpasst
  5. Damit war das Projekt ungeeignet da vorbestimmt. Der PA erwartet von Dir nun, dass Du trotzdem Alternativen betrachtest und bewertest, dann aber darauf hinweist dass der Kunde Nagios will. Nein. Es geht um Alternativen zu Nagios. Man hat Dir verumutlich aus Zeitmangel ein ungeeignetes Thema unter Auflagen genehmigt. Da die Entscheidung der Hauptteil Deiner Kompetenz sein sollte musst Du hier auch glänzen. Die Migration ist eher unerheblich, die Entscheidung bringt Punkte
  6. Bei uns kann eine Überschreitung von 10% zum Punktabzug führen. Gewertet wird aber alles. Wobei ich eine Überschreitung kaum zur Korrektur bekomme. Glossar zählen wir nicht dazu
  7. Dein Betrieb hat mit dem Ausbildungsvertrag eine sachliche und zeitliche Gliederung abgegeben. Da steht drin, welche Themen Ihr wann vermittelt und daran solltet Ihr Euch halten. Beim FIAE weiss ich nicht wann sowas vermittelt werden sollte aber das erste LJ scheint mir sportlich zu sein
  8. ? Woher kennst Du "Deinen" Prüfer ? Normalerweise stellen sich die Prüfer erst bei der Prüfung vor und Du solltest sie alle nicht kennen ?
  9. alsooo ganz pauschal kann man das nicht sagen. ICH empfehle alle unwichtigen Screenshots und alle, die grösser als 1/3 Seite gross sind in den Anhang zu packen. Das gilt auch für Tabellen und Grafiken. Alles, was zum Verständnis nötig ist und nicht grösser als 1/3 Seite sollte meiner Meinung nach im Hauptteil bleiben.
  10. Korrekt. Als Arbeitgeber finde ich die Regel nach der alten PO einfach besser, dass mit einer -6- die Prüfung gegessen ist. Aber das ist Bundespolitik und beschlossen
  11. doch das ist so. §24 der Prüfungsordnung gibt das her. Das ist (leider) die neue Prüfungsordnung
  12. bedeutet ganz klar ganz neues Thema keine Entscheidungen, kein kfm Ansatz. Das Thema ist tot... Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rahmen nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
  13. EIne Kündigung während der Ausbildung und nach der Probezeit ist nach BBIG §22 nicht ganz einfach: (Zitat) § 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Bei Dir sind das vermutlich andere Gründe. In diesem Fall kommt es zu einer IHK Schlichtung und einer Güteverhandlung. Die einseitige Kündigung durch Dich mit Fortführung der Prüfung ist durch das BBIG so nicht abgedeckt. Also Anruf bei der IHK, aber nach BBIG wird Deine Kündigung nicht akzeptiert. Es sei denn, die IHK macht eine begründete Ausnahme
  14. sorry ich versteh Deine Frage nicht. Du hast in der gestreckten AP1 76 Punkte oder wie meinst Du ? Das Ergebnis würde in die AP1 zu 20% eingehen und Du brauchst hier eben 50 Punkte oder mehr in der Summe, ggfs nach Ablegen der MEP
  15. die Note dieses Teils wird aus den Summen von Doku, Präsi und Fachgespräch gebildet. Nur diese Note muss der Mindestanforderung entsprechen
  16. Ja. Würde ich mir aber gut überlegen. Der Betrieb muss Deinen Vertrag ja entsprechend verlängern
  17. Das nennt sich Rücktritt von der Prüfung Falls Du krank bist brauchst Du ein Attest
  18. ich würde die als Kosten für "Vorbesprechungen" mit aufnehmen. Wobei das nicht allzu sehr in die Tiefe gehen sollte da das Projekt ja erst mit der Zulassung auch Aufwände verursachen darf
  19. die IHKs sind Verwaltungsorgane. Die Zulassung erfolgt durch Profis aus der IT. Was hast Du eigentlich für Vorstellungen ???
  20. charmanta

    Cäsar Chiffre

    die Caesar Chiffre beruht auf einem Versatz der Buchstaben Also nimm doch den Ascii Code des Zeichens, addier X dazu und wenn Du bei Z bist rotierst Du ?
  21. Liqvid … kostet in der kleinsten Version nix. Aber denk mal an die Stromkosten von einem Display bei 24x7….
  22. können wir nun bitte alle mal wieder ein bisschen ruhiger werden ?
  23. Hm. Schwierige Sache da dummerweise zugelassen. Den PA mag ich nicht. Es wäre fairer gewesen, den abzulehnen. Zum Glück ist die besch* Telefonanlage aus den Musterthemen nun endlich raus. Ich zitier mal die DIHK Umsetzungshilfe für die IT Berufe: ### Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rahmen nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen. ### Dies auch für die Kollegen und Forenteilnehmer, die mir immer vorwerfen, dass keine Entscheidungen zu treffen seien und wir hier viel zu schlimm sind Ich kann dem TE nur empfehlen, die oben genannten Punkte mit einem "UND" zu verknüpfen und all dies im Rahmen des Projektes darzustellen. Anlage ist vorgegeben ? Egal. Alternativen betrachten sonst würde es bei uns vermutlich schon mal zwei Noten Abzug geben.

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