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charmanta

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Alle Beiträge von charmanta

  1. Solange es keinen relevanten Anteil am Thema hat ist es ok. Hier kann ich den Anteil nur erraten
  2. Analysephase wäre mir zu kurz. Weiterhin unklar: Ok. Du installierst nen Master. Aber: Ist eigentlich ein anderes Thema Hm. Neue Baustelle .... Nicht zulassungsfähig da AE ... Schutzbedarfsanalyse oder Datenschutz ist Pflicht, fehlt komplett Wetten nicht ? Ich denke Du spielst hier eher auf Verschwiegenheit an ... der PA steht unter einer V-Verpflichtung Mit "Datenschutz" hat das nichts zu tun und würde mich fast automatisch zu (für mich) angenehmen Fragen zum Thema bringen Na was denn nun ? Virtualisierungssoftware ? Eine VM darunter ? Eine (nicht zulässige) Automatisierung von Rollouts ??? Konzentrier Dich auf EIN Thema, vorzugsweise die Wahl einer passenden VirtualisierungsLÖSUNG und bleib bei dem Thema. In das Pflichtenheft kannst Du da den Wunsch nach möglichst einfachen Templates oder Unterstützung von solchen Technologien aufnehmen, das aber nicht im Rahmen des Projekts weiter betrachten
  3. wenn Dein Betrieb Dir irgendeinen Zusatzunterricht gegeben hat vermutlich nicht. Wenn er das vergessen hat vermutlich ja. Ruf doch einfach mal bei der IHK an, das ist das einzig zielführende. Oder sprich mit Deinem Ausbilder ob er bereits kontaktiert wurde
  4. das entscheidet (bei uns) der Prüfungsausschuss. Der fordert bei der Anzahl Fehltage vom Ausbildungsbetrieb eine Info an, inwieweit der die Fehlzeiten durch Maßnahmen ausgeglichen hat. Wobei es meines Wissens auch irgendeine Grenze gibt bei der DEINE Ihk die Bremse zieht, aber diesen Wert kenne ich nicht ( da wir diese Fälle ja gar nicht sehen )
  5. auf jeden Fall ist Ausleuchtung und WLAN eher ein ITSE Thema. Für das ursprüngliche Thema "Auswahl einer KI" brauche ich auch keinen FiSi. Das sollte auch ein ITK können. Ich sehe bisher kein eindeutig zulassungsfähiges Thema
  6. Bitte benutz mal die Suchfunktion. Die Fragen werden für DICH SPEZIELL zusammen gestellt, da kann Dir keiner wirklich helfen
  7. Strange. Hatte kurz drüber nachgedacht bei "meiner" IHK anzufragen ... aber das hilft auch nicht zwingend
  8. Denke ich auch. Ruf mal die IHK an ... da können selbst wir als Prüfer nichts zu sagen
  9. wie willst Du denn ohne Betrieb sicherstellen dass der Betrieb Dich bei Deinem Thema unterstützen kann ?
  10. solche Anträge findest Du auch hier über die Suche
  11. Stellen wir also fest dass wir einen Antragsentwurf brauchen um das beurteilen zu können. Ich halte es auch für möglich, aber unwahrscheinlich. Mal sehen wie komplex das überhaupt wird. Die Tiefe, die Sullidor beschreibt, wird man einem Azubi kaum überlassen
  12. Danke .... grumpy old man hat zugeschlagen
  13. sorry, dann frag mal bei Deiner IHK oder Deinem Ausbilder nach. Diesen Prozess kenne ich so nicht sorry
  14. In den mir bekannten Vordrucken der IHK gibst Du das beim Upload an ?
  15. auch bei dem ist eine ENTSCHEIDUNG so nicht klar erkennbar. Ich bin nicht sicher, dass der durchkommt. Bei uns würde der nur unter der Auflage der Betrachtung von Alternativen und Fokussierung auf die Auswahl der Virtualisierung angenommen werden.
  16. Datenschutz oder Risikobewertung fehlt mir noch, sonst ok
  17. also die neue Version hab ich echt mehrfach lesen müssen. Du prüfst also "nur" ob Proxmox alle Anforderungen erfüllt und ob fehlende Features durch Zusatzsoftware ermöglicht werden ? Dann fehlt mir der kaufmännische Ansatz komplett und ich persönlich finde auch die Auswahl zu dünn für den Fisi. Warum steht Proxmox fest ? Kannst Du nicht einfach sagen HyperV soll möglichst weg, was gibts für Alternativen ?
  18. das ist damit ein Arbeitsauftrag. Was gibt es für Alternativen ? Wann rechnen sich diese ? Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, − eine Projektplanung durchzuführen, − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten, − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- ren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.
  19. Es fehlt nur die Erwähnung von Datenschutz oder einer Risikoanalyse und dann sollte das durchgehen
  20. Der erste Gedanke führt zur Ablehnung, da Arbeitsauftrag. Ohne Auswahl wird das Projekt nicht zugelassen
  21. Das kann ein Ausbilder auch zunächst an Dich delegieren. Der Ausbilder prügelt sich aber auch mit der ganzen Verwaltung rum, sachliche und zeitliche Gliederung etc. Er organisiert und überwacht die Ausbildung. Ausbilden dürfen unter seiner Kontrolle auch andere
  22. Das BBIG definiert hier das 1,5 fache der Ausbildungszeit. Also bei drei Jahren für Fisi 4,5 Jahre Anstellung und Arbeit in dem Beruf
  23. Erwähne dass Du Dir 3 unterschiedliche Lösungen ansehen und bewerten wirst und pass die Auswahl dann so an Dann würde mir das schon passen
  24. Hm. Das wäre mir zu schwammig. Erwähne mal dass Du 3 Lösungen vergleichst und bewertest und für diesen Part planst Du so 6-8 Stunden ein. Dazu bitte Hinweis auf Datenschutz oder Schutzwertanalye, das ist Pflicht

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