zuwenig Futter um das genau zu sagen.
Erste Idee: wer sind denn Kunden ? Gewerbliche Ansprechpartner oder natürliche Personen ?
Zweite Idee: "Analytics" .... eigene ? Guschl Analytics ??
Grundsätzlich ist das denkbar. Gruss an den internen Datenschützer: Der Betrieb und damit ER muss das im Verfahren belegen aufgrund welcher Rechtsgrundlage er das vorhat. ICH würde das NICHT wegen Vertragserfüllung, sondern auf DSGVO 6.1 Lit F und dann behelfsweise mit Lit B begründen ....
ER muss dann aber auch darlegen wielange die Daten gespeichert werden, was die Weitergabekontrolle angeht etc ...
Ein pauschales "geht" ist nicht des Datenschützers Arbeit