Zum Inhalt springen

p490

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    402
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von p490

  1. Rein vom vertraglichen abhängig. da dies meist nicht im ausbildungsvertrag geregelt ist, wirds wohl beim gleichen gehalt bleiben wie im dritten ausbildungsjahr.
  2. natürlement: lt. IV. Hartz IV nur bei Erwerbsfähigkeit zu finden bei http://www.sozialhilfe24.de/#top4
  3. btw.: für ALG2 ist Voraussetzung, dass Du erwerbsfähig bist, also mehr als 3 Stunden arbeiten kannst. Es ist KEINE Voraussetzung, dass Du dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehst. Frage: Warst Du bei der ARGE (Arbeitsgemeinschaft in den Komunen) wegen ALG2 oder bei der Agentur für Arbeit?!? Bei der AA kannste des nämlein knicken, da dort natürlich Voraussetzung ist, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
  4. Also die Ablehnung der AA kann ich auch nicht glauben. Ein vermitteltes Praktikum wäre rechtens (weil "unfreiwillig") und ein "freiwilliges" würde Ende der Unterstützung bedeuten?!? Das kann gar nicht sein. Was ich aber eigentlich loswerden wollte: Diese "Praktikanummer" ist unter aller Sau, aber immer häufiger anzutreffen. Ein Praktikum soll dem Praktikanten einen Einblick in die Firma und das Berufsbild geben, genauso wie es dem evtl. zukünftigen Betrieb einen ersten Blick auf den potentiellen Azubi ermöglichen soll. Früher waren das üblicherweise 14 Tage bis einem Monat. In dieser Zeit ist das auch gut möglich, schließlich hat der Betrieb bzw. Auszubildende auch danach noch eine mind. dreimonatige Probezeit in der man sich trennen kann. So ein Praktikum wird aber immer mehr zu einer Probezeit der Probezeit. Ich kann es weder verstehen, dass diese Praktika 3 Monate dauern und erst recht nicht 12 Monate. Vor allem soll man einen Einblick gewinnen und nicht ganze Projekte abwickeln. Das ist Arbeitsleistung und die will bezahlt werden. Es kann gut sein, dass viele ein Praktikum machen sollen oder es gewünscht ist. Ich selbst habe auch nichts dagegen, aber wenn es länger als 14 Tage dauert sollte man dem "Chef" auch klipp und klar sagen: "Sorry, aber ich habe zumindest Unkosten durch die Anfahrt und diese müssen gedeckt werden". Wenn ein Chef das nicht einsieht, ist das ausnutzen vorprogrammiert.
  5. Generell kannst Du überall Nachprüfung machen. ABER: Wenn Du in WiSo jetzt 100% machst gibt das: (100+58*2)/3 = 72 %. Das würde Gesamt nur 49,2% und damit immer noch unter 50% sein. Bleiben GH1 und GH2. Aber ich sags immer wieder. Wenn Ihr halbwegs Eure Noten aufbessern wollt, dann führt kein Weg am "schlechtesten" Fach vorbei. So mußt Du von 33% "nur" auf knapp 42% kommen. Es reicht Dir also, wenn Du in der mündlichen dort 60% machst und das ist zu schaffen. Bedenkt immer, dass Ihr in einer mündlichen Prüfung immer nervös seit; sicherlich nervöser als in einer schriftlichen Prüfung. In der GH2 müßtest Du wiederum über 90% bekommen, damit Du in dem Bereich ausreichend Punkte bekommst fürs Bestehen.
  6. den solltest du sicherlich längst haben. ansonsten bei der zuständigen ihk anfragen. du wirst doch sicherlich wissen, wann deine klassenkameraden mündliche haben. an dem tag (bzw. einen früher/später) wirst auch du haben.
  7. gemäß dem schema vorgehen: GEH, STEH, SCHAU, SCHNAUF, RED. will heißen: zum redepodest gehen, ruhig hinstellen, einmal in die runde schauen und dabei sammeln, einmal tief ein- und ausatmen und einfach reden. aber grundsätzlich ist es immer gleich. man ist einfach aufgeregter, je weniger man darin geübt ist vorzutragen. wenn man das öfters macht, ists egal worüber man vorträgt. man ist einfach nicht so nervös.
  8. ich denke, dass viele PA den Einstieg so gestalten, dass Fragen über Themengebiete drankommen, welche in der Prüfung "ungenügend" bearbeitet wurden oder große Lücken waren (wobei das nicht sein MUSS). Ansonsten kann Dir das wohl leider keiner vorhersagen, was drankommt.
  9. Also arbeitssuchend muss man auf alle Fälle sein, aber generell hat man keinen rechtlichen Anspruch auf etwaige Leistungen wie Umzugsgeld etc. Ich hab z.B. folgendes gefunden, leider aber nichts wo die genauen Voraussetzungen stehen. Also "normal arbeitender" Mensch kann man schließlich solche Kosten steuerlich absetzen; ich denke also nicht, dass man in solchen Fällen von der AA einen Zuschuss bekommt. Ein Umzug wird von der Arbeitsagentur bezahlt, wenn der Arbeitslose einen neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz gefunden hat. Voraussetzung: Die Pendelzeit von der alten Wohnung zum neuen Job muss länger dauern als zweieinhalb Stunden pro Tag. Allerdings übernimmt die Arbeitsagentur höchstens 4.500 Euro der Umzugskosten. Diese Hilfe erhielten noch vor anderthalb Jahren nur finanziell bedürftige Arbeitslose, die das Geld anschließend auch noch zurückzahlen mussten. Jetzt gibt es den Zuschuss ohne Bedürftigkeitsprüfung und Rückzahlungspflicht. Die Umzugshilfe können auch Jugendliche erhalten, die bei der Agentur als Bewerber um eine Lehrstelle gemeldet sind. Um Arbeitslosen die Aufnahme einer Arbeit zu erleichtern, gibt es noch weitere kleinere Hilfen von der Arbeitsagentur: Den Lebensunterhalt bis zur ersten Gehaltszahlung kann ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.000 Euro sichern. Dieses muss in zehn Raten zurückgezahlt werden. Zum ersten Antritt einer entfernten Arbeitsstelle darf die Arbeitsagentur die Reisekosten von bis zu 300 Euro übernehmen; bei Pendlern ist die Übernahme der Fahrtkosten in den ersten sechs Monaten möglich. Ist eine weitere Wohnung erforderlich, so kann es einen Zuschuss für den Mehraufwand der doppelten Haushaltsführung von bis zu 260 Euro pro Monat als Trennungskostenbeihilfe geben. Wer für seinen neuen Job besondere Arbeitskleidung benötigt, kann bis zu 260 Euro von der Agentur erhalten. Für alle diese Sonderhilfen gilt: Der Antrag zur Kostenübernahme bei der Arbeitsagentur muss vor Entstehung dieser Kosten gestellt werden. Also: Vor dem Umzug muss der Antrag formuliert werden – sonst geht man leer aus. Alle Kosten müssen zudem nachgewiesen werden. Und noch eine Hürde: Auf die Leistungen hat man keinen Rechtsanspruch – sie können von der Agentur nur im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel bewilligt werden.
  10. Ich kenne es auch so, dass WAHLLOS Fragen aus dem gegebenen Gebiet gestellt werden können. Also ALLES was zur Fachqualifikation zählt (und Du auch für die Prüfung gelernt hast und nicht nur das was in der Prüfung dran kam). Ich persönlich denke, dass 81% für eine mündliche Prüfung unter den gegebenen Umständen eine nicht einfache Leistung sein werden.
  11. Arbeitssuchend kann man sich ab dem Tag melden an dem man weiß, dass der Arbietsvertrag nicht verlängert wird bzw. gekündigt wurde. Arbeitslos bist Du erst ab dem Tag an dem die Kündigung wirksam wird (je nach Alter, Betriebszugehörigkeit und vertraglicher Regelung unterschiedlich). Um natürlich eine Hilfe von der Agentur für Arbeit zu bekommen muß man natürlich zumindest arbeitssuchend sein, aber ich weiß nicht, ob das ausreicht (oder man faktisch arbeitslos sein muss).
  12. Sagt wer? So richtig eindeutig ist der Satz nicht
  13. Ich bin zwar kein FIAE aber bei gibts uns auch Jemanden, der 30 ist und gerade seine Prüfung absolviert. Er ist auch keine große Leuchte, aber dafür supernett und äußerst hilfsbereit. OK, ich geb ja zu, dass ich über mich selbst schreibe Wir hatten sogar im ersten Lehrjahr jemanden, der noch älter war und bei Beginn der Ausbildung schon das 30. Lebensjahr überschritten hatte.
  14. Also wenn es ein kurzer Film ist (wirklich nur 20 sekunden), finde ich die Idee gut. Wobei ich keine Garantie geben kann, dass das auch andere so sehen. Ich bin KEIN Prüfer. Jedoch sollte ja erwähnt werden, dass Medieneinsatz ein Prüfungskriterium ist.
  15. Mensch Chief, da steht doch aber auch "Bedauerlicherweise existieren je nach IHK unterschiedliche Notentabellen."
  16. Schon vor einer Woche! Hast Du die etwa nicht bekommen?!? Ok, Scherz beiseite. Hast Du schonmal ins Forum geschaut? In wieviele Threads diese Frage steht meine ich? Nochmal: Ist bei jeder IHK anders. Einige bekommen gar keine schriftlichen Ergebnisse vor der mündlichen Prüfung. Allerdings sollte eine "Einladung" für die mündliche Ergänzungsprüfung 1-2 Wochen vorher da sein, ansonsten kann man davon ausgehen, dass keine Ergänzungsprüfung notwendig ist.
  17. Buchhaltung especially AfA (insbesondere bei allen, die Verkauf drin hatten. Da wird dann mal nach nem Buchungssatz gefragt, weil man wissen will wie das buchhaltungstechnisch bewertet bzw. verarbeitet wird; vor allem, wenn man die Abschreibung bei der Bewertung der Kosten z.B. in der Doku nicht berücksichtigt hat)
  18. schon mal was von google gehört? in der regel bieten private institutionen in deiner nähe sowas an und das ist überall anders.
  19. Man darf nicht vergessen, dass man als Beamter die Wahl hat der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zu kehren also in die PKV wechseln kann, da man zu 50% Beihilfeanspruch hat. Natürlich sollte man dies nur machen, wenn man zu 100% gesund ist, aber das sollte einem richtig Punkte bei der Abrechnung bringen. Zudem hat man: Einen sicheren Arbeitsplatz, regelmäßige Gehaltssteigerungen, zusätzliche Gehaltszulagen bei Familien etc.
  20. p490

    FiSi-Gehalt

    Also ich persönlich würde für den Job töten . Du wirst nach Tarif bezahlt, hast nen sicheren Arbeitsplatz und bekommst regelmäßig Lohnerhöhungen (alleine schon des Alters wegen).
  21. Einfach fragen. Letztendlich ists eh Dein Chef, der die Entscheidung fällt...
  22. Sorry, das sollte kein Angriff werden. Ich wollte damit nur sagen, daß eine Ausbildung keine Gleitzonenbeschäftigung ist, obwohl das Entgelt durchaus in diesen Regionen liegt. Nicht, dass Du das falsch angibst.
  23. Tja, da kommen anscheinend wirklich andere Ergebnisse raus. Verwunderlich. Aber wer bekommt den "nur" 500 € brutto als ausgelernter? Ne Ausbildung ist keine Gleitzonenbeschäftigung....
  24. Wie alt bist Du? Wenn über 23 und kinderlos, dann nicht vergessen, daß bei Zuschlag für Kinderlose ein "Ja" rein muss (standardmäßg beim Rechner der Süddeutschen ausgestellt). Das ist ungefähr ein Euro bei dem Gehalt. Denke danach stimmt es.
  25. Tja, ich würde es auch gerne wissen. Bei uns hieß es nur "ihr seid alle über dem Schnitt in WiSo". Frage: "Was heißt über dem Schnitt?" Antwort: "Na, 50%". Ach was? Über 50% in WiSo, was für ne Neuigkeit Genauso wie die Aussage: "Ihr habt so zwischen 60 und 80% in der Fachquali. Nur bei einigen wars knapper. Aber wozu wollt ihr das genau wissen? Reicht doch, wenn Ihr wisst, dass ihr nicht in die Nachprüfung müßt..." Argh, ich wills aber genau wissen.... P.S. Falls die Personen, welche die Zeilen gesagt haben mitlesen, dann: Nix für ungut :bimei

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...