
p490
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
402 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Inhaltstyp
Profile
Forum
Downloads
Kalender
Blogs
Shop
Alle Inhalte von p490
-
Vielleicht bekommst Du das auch einfach in den falschen Hals. ICH würde mich ebenso aufregen. MEINE Ansprüche sind auch anders. ICH würde genauso keine 3 haben wollen, da ich auch noch keine einzige auf einem BS Zeugnis hatte. ICH habe in der ganzen BS Zeit in den Arbeiten nur eine 3 und eine 4 gehabt (Rest dementsprechend besser). Wobei aber so eine Prüfung auch immer nur eine punktbezogene Leistung ist. Wenn man an DEM Tag nicht gut drauf war, dann waren 3 gute Jahre "für die Katz" (wobei ich nicht sagen will, dass es bei Dir so gewesen sein muss). Ich würde mich ebenso beschweren, wenn ich der Ansicht wäre, dass man mich unfair bewertet. Und das kann ich auch bei Dir nur befürworten (hab ich auch geschrieben). Nur bin ich auch der Meinung, dass Du nicht mit überzogenen Erwartungen reingehen sollst. Schließlich läßt sich das schwerlich "beweisen". Aber der Punkt ist auch: Uns musst Du von gar nichts überzeugen. Eher andere Stellen...
-
Herrje, leider ist der mündliche Teil der Prüfung so, dass er anfällig dafür ist hochgradig subjektiv zu sein. Es ist mir klar, dass das nicht das einzige Entscheidungskriterium sein darf, aber man kann es im Umkehrschluss leider auch nicht völlig aussen vor lassen. Das kommt schon deswegen, weil Menschen die Prüfung abnehmen. Und wenn ich lese "xyz hat auch locker 94% geschafft" klingt das für mich auch neidisch. Was wirst Du mir nun eigentlich vor? Das ich auch ranzig werde, wenn ich mitbekomme, dass offenkundig schlechte Präsentierer dennoch eine 1 abräumen? Dann bin ich schuldig im Sinne der Anklage. Aber genau deshalb fällt man als "Guter" mit einer 3 auf einmal noch tiefer. Ich habe nur gesagt, dass man nicht immer daran gehen sollte die Ungerechtigkeit nur von einer Seite zu betrachten. Es ist genauso "ungerecht" jemanden zu gut zu bewerten, wie es "ungerecht" ist jemanden zu schlecht zu bewerten. Aber das Leben ist leider nicht immer fair. Wenn man es auf die Spitze treiben wollte, dann müßte die mündliche Prüfung in ganz Deutschland immer vom selben PA abgenommen werden. Sicherlich sollte er versuchen, dass Bestmögliche aus der Situation zu machen. Auch dagegen vorgehen. Man sollte halt nur nicht aus den Augen verlieren, dass so eine Prüfung auch dokumentiert wird. Damit "begründet" der PA ja die Entscheidung und ich glaube ganz einfach, dass man damit rechnen muss nicht viel mit seinem Einspruch zu erreichen...
-
Vielleicht sollte man mal den "anderen" weg gehen. Die einen Prüfer sind anspruchsvoller und die anderen weniger. Warum sind denn die "doof", die anspruchsvoll sind und nicht die, die einem nur für die Anwesenheit eine 1 geben (mal nen bisserl übertieben gesagt)? Vielleicht sollten diese sich mal überlegen, ob es nicht unfair ist so gute Noten zu geben? Schließlich kann ncht jeder ein einser Kandidat sein....
-
Kann ich gut verstehen, dass Du verärgert bist, aber leider ist die mündliche Prüfung so angelegt, dass relativ schlecht zwischen zwei Prüflingen verglichen werden kann. Liegt ja schon daran, dass nicht dieselben Fragen drankommen und jedem ein anderes Gebiet oder Frage anders liegt. Prüfling A kann eine Frage vom Schwierigkeitsgrad her als "leicht" einstufen, während Prüfling B diese als "schwer" einstuft. Bei der nächsten Frage kann das genau andersrum sein. Man kennt doch die Ausrufe: Boah, wenn ich mal so ne leichte Frage gehabt hätte. Insgesamt wäre ich jedoch zufrieden. Ist zwar dumm gelaufen, aber Schwamm drüber. Du hast im Prüfungsteil A doch insgesamt 82% oder (?) und damit ein GUT (84 + 79 / 2 = 81,5%) und kein BEFRIEDIGEND. Oder stehen die "Einzelnoten" (also GH1, GH2, WISO, Präsi, Fachg., Doku) auf dem Zeugnis und nicht gesamt für A und B?
-
hoppala. stimmt. daran hab ich nicht gedacht. natürlich hängt das auch mit den ferien zusammen ich dösbaddel
-
Wie mündlich? Haben einige JETZT schon mündliche Prüfung? Ist ja zum verrückt werden. Wir müssen noch nen Monat warten......
-
?!? Also wenn die Endnote dieselbe ist, kann doch das Ergebnis gar nicht "stark" abweichen, oder seh ich das falsch? Wieviel hat man sich denn "vertan"? Um 3 Punkte oder was?
-
wieviel zählt die Doku in der Abschlussnote??
p490 antwortete auf corsten's Thema in Abschlussprojekte
Teil A: Neeee, jeweils 50% mündlich und 50% Doku, wobei das mündliche sich zusammensetzt aus Präsi & Fachgespräch (also je 25%). Wieso sollte das Fachgespräch 50% zählen? Da werden teilweise nicht mal 5 Fragen gestellt. Teil B: 40% GH1, 40% GH2, 20% WiSo Gesamtnote: A 50%, B 50% Wobei es natürlich wieder Ausnahmen für BaWü etc. gibt -
Win2k: Tastaturlayout lässt sich nicht mehr umstellen
p490 antwortete auf Don_Ownage's Thema in Windows
Man kann sich das Eingabegebietsschema übrigens in der Task-Leiste anzeigen lassen und dann jederzeit ändern. -
2 Monate Pause zwischen Prüfung und 1. Arbeitstag - alg-geld?
p490 antwortete auf muggu's Thema in IT-Arbeitswelt
Dabei hilft nur mal nen Blick in die Hybrid- oder Baumsicht (ich bin auch reiner Linear-Gucker). Er antwortete auf meine Sätze "Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos. Gerade der letzte Satz ist ein gutes Beispiel. In solchen Fällen bekommt man kein Arbeitslosengeld, sondern ähhhhhhh boah Name vergessen ^^" aber on topic: Hier gibts direkt von der Arbeitsagentur eine Seite zur "Selbstberechnung" von ALG I. http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php Natürlich nur nen Richtwert, der rauskommt. Aber zugrundegelegt wird doch das Brutto. Wenn ich meine Werte eingebe, kommt auch ungefähr 60% des Nettodurchschnitts der letzten 12 Monate heraus (bisserl weniger). puh, 224,40 .... das nenn ich net viel. -
Holla die Waldfee, aber mit "nur" 85% in WiSo ists ja fast peinlich bei dem übrigen Ergebnis *G*
-
wieviel zählt die Doku in der Abschlussnote??
p490 antwortete auf corsten's Thema in Abschlussprojekte
Prüfungsteil A: Doku 50%, Präsentation und Fachgespräch 50% (bzw. "jeweils" 25). -
Das verstehen wir auch nicht, aber bei uns ist es auch so, dass wir noch Berufschule haben. :confused: Vor allem, da jetzt Factoring durchgenommen wird, was zumindest die ITSK's in der Prüfung hatten.
-
2 Monate Pause zwischen Prüfung und 1. Arbeitstag - alg-geld?
p490 antwortete auf muggu's Thema in IT-Arbeitswelt
Mich verwundert es immer wieder, dass man echt kaum qualifizierte Antworten von der Agentur für Arbeit bekommt. Diese Regelung wurde ja auch nicht erst gestern geändert und es betrifft sicherlich nicht gerade einen kleinen Teil der Arbeitssuchenden; ist also nicht gerade ein "Ausnahmefall".... -
2 Monate Pause zwischen Prüfung und 1. Arbeitstag - alg-geld?
p490 antwortete auf muggu's Thema in IT-Arbeitswelt
Deswegen hab ich ja "oder" geschrieben Gleiches gilt bei BAB und Wohngeld, usw. Wohngeld gibts quasi nur, wenns nix anderes gibt. -
2 Monate Pause zwischen Prüfung und 1. Arbeitstag - alg-geld?
p490 antwortete auf muggu's Thema in IT-Arbeitswelt
Das gilt seit letzten Jahr (ich glaube 01.01.05) nicht mehr. Früher wurde das "zukünftige Gehalt" genommen, heute nicht mehr. www.arbeitsagentur.de *such, such* ok, hier: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=8237&rqc=6&ls=false&ut=0 Bemessung Für Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 entstehen, wird zur Bemessung nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs. Ausbildung = versicherungspflichtige Beschäftigung 67% des Ausbildungsgehalt netto = ALG I *edit: hoppa stimmt nicht, auch ich mache fehler. es sind 67%, wenn man ein Kind hat. ansonsten nur 60%* so um und bei und das ist definitiv so gibt hier im Forum aber einige Hinweise darauf. such doch mal -
2 Monate Pause zwischen Prüfung und 1. Arbeitstag - alg-geld?
p490 antwortete auf muggu's Thema in IT-Arbeitswelt
? Es gibt keinen Mindestsatz. Wenns Geld nicht reicht, muss man Wohngeld oder anderes oder gar ALG II, also Hartz IV, beantragen. -
2 Monate Pause zwischen Prüfung und 1. Arbeitstag - alg-geld?
p490 antwortete auf muggu's Thema in IT-Arbeitswelt
Also Du bekommst 67% des letzten Nettogehaltes (bzw. Durchschnitt der letzten 12 Monate). Die 350 von muggu waren nur geschätzt. Und arbeitssuchend muss man sein, um Geld zu bekommen. Rein technisch (also nach den Buchstaben des Gesetzes). Natürlich wird durch die AfA meist dennoch gezahlt, aber strenggenommen hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gerade der "Urlaub", also die Tour durch Europa, könnte da problematisch sein. Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf ALG I? Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die 1. arbeitslos sind, 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosigkeit Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der 1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), 2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und 3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit). Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos. Gerade der letzte Satz ist ein gutes Beispiel. In solchen Fällen bekommt man kein Arbeitslosengeld, sondern ähhhhhhh boah Name vergessen ^^ -
2 Monate Pause zwischen Prüfung und 1. Arbeitstag - alg-geld?
p490 antwortete auf muggu's Thema in IT-Arbeitswelt
Das ist ganz unterschiedlich. Generell hat ein Arbeitssuchender auch "Urlaub", der ist aber eng begrenzt. Ansonsten muss er dem Arbeitsmarkt generell zur Verfügung stehen, ansonsten gibts kein Geld. Ich hatte z.B. eine übereifrige Bearbeiterin. Ich wurde am 30.06. aus der Bundeswehr entlassen und hatte einen Ausbildungsvertrag zum 01.08. Die Bearbeiterin wollte sogar ein Vermittlungsgespräch mit mir führen und den ganzen Kram durchziehen. Ich habe sie gefragt, ob sie denn nichts sinnvolleres zu tun hat, schließlich sei ich ja einen Monat später wieder in Arbeit und es gäbe sicherlich genug andere die mehr Hilfe benötigen. Hat wohl geholfen. Wobei anzumerken ist, dass ich eh keinen Anpsruch auf Arbeitslosengeld hatte. Generell finde ich aber, dass wer Urlaub macht und des weiß der sollte kein Geld erhalten. Ist aber meine Meinung und nicht unbedingt die des Gesetzes. -
Geht auch einfacher. Einfach eins vorschreiben und Chef soll seinen Karl-Otto drunter machen. Fertig.
-
Anmeldung zur praktischen Prüfung = schriftliche bestanden?
p490 antwortete auf DevHB's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Wenn Du eine 6 hast (einen Teil unter 30%), dann bist Du durchgefallen. Dann ist auch nix mit Nachprüfung. Nur wenn man insg. unter 50% hat, also eine 5, dann gibt es eine Nachprüfung bzw. mündl. Ergänzungsprüfung. -
Herzlichen Glückwunsch. Aber so langsam würde ich es auch gerne wissen... aber ist ja vielleicht auch besser so. Sonst würde ich mich nur ärgern (auch wenns nix mehr bringt) *G*
-
Anmeldung zur praktischen Prüfung = schriftliche bestanden?
p490 antwortete auf DevHB's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Also uns wurde gesagt, das man etwa 14 Tage vorher darüber informiert wird. Plusminus nen paar Tage. Auch wenn das generell sicherlich überall anders ist, denke ich doch, dass man bis zu diesem Zeitpunkt noch ein Briefchen kommen könnte. -
Es kann beim zweiten Mal aber auch ne 4 werden oder man kann durchfallen. Beim dritten Mal dasselbe. Und dann?
-
Auch wieder wahr. Ich nehme meine Aussage zurück und behaupte genau das Gegenteil!