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Aurra

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  1. Jo stimmt wohl. Trotzdem stimmt die Aussage es hat den Betriebsrat nicht zu intressieren nicht, da er über jegliche Planung von technischen Anlagen zu unterrichten ist. Ist halt die Frage wie die Fragestellung der Aufgabe war.
  2. Also so pauschal ist die Aussage sicher falsch. Es kommt ganz dadrauf was man mit der DV-anlage machen kann. z.b. kann man damit einen Leistungsnachweis der Mitarbeiter machen? Gesetzes Text habe ich grade nicht zur Hand. Allerdings diese "info" hier: https://www.vnr.de/verlagsshop/article--103.htm

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