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Face09

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  1. Wie Maniska bereits schrieb: Es kommt auf den AG an. Was man auf jeden Fall verhandeln kann und auch sollte ist die Stufe. Mit Berufserfahrung sollte sogar mindestens die Stufe 2 drin sein. Auf keinen Fall die 1.
  2. Wenn bei der EG11 Stelle die Voraussetzungen in der Person (fehlendes Studium) fehlen, sollte eine EG tiefer = EG10 eingestellt werden.
  3. Du hast die Aussage von tTt nicht richtig gelesen. Er kommt nach Ablauf von 12 weiteren Jahren in die, für die ca. 75.000 € benötigte Erfahrungsstufe 6. Das ist nicht der Ist-Zustand........ Ist-Zustand = 58k.
  4. Ich würde jetzt erstmal die Tarifverhandlungen der Länder abwarten. Laufen ja derzeit. Die Chance sollte relativ groß sein, dass die Entgeltordnung im Bereich IT nahezu von den Kommunen auch für den Bereich TV-L übernommen wird. Danach muss man dann halt, wie das bei den Kommunen auch war, als IT-ler einen Antrag auf Überleitung in die neue Entgeltordnung stellen. Das Verfahren für die Überleitung, ist bei den Arbeitgebern der Kommunen bekannt und erprobt. Die Erfahrungen hieraus werden auch dem TV-L zugute kommen. Alle Angaben ohne Gewähr.
  5. Bist du Bund-, Landes- oder Kommunalbeschäftigter? Im Bereich Kommunen gibt es in der Entgeltordnung IT bis EG12 keinerlei Anforderung an ein Studium.
  6. Wurde ein Antrag nach §29b Abs. 1 TVÜ-VKA gestellt (aufgrund neuer EGO im IT-Bereich)? Diesem folgt keine Entscheidung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Er entfaltet seine Wirkung unmittelbar und du wärst in der EG10 eingruppiert. Bei dem Aufgabenspektrum ist die EG10 meiner Meinung Minimum. Wenn du stv. Personalratsvorsitzender bist, besteht eine Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft? Ggfls. Eingruppierungsfeststellungsklage einleiten nach einer ersten Beratung der Gewerkschaft. Habe die Höhergruppierung seinerzeit Begründet nach EG10 Fallgruppe 2: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht." In EG 8 steht zum Gestaltungsspielraum: Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert. Da ich in EG9b war, habe ich ja bereits Aufgaben gehabt, die über den Gestaltungsspielraum EG 8 hinausgehen > somit also EG10. Nach einer Gewissen Wartezeit zum nächsten Stufenaufstieg werde ich in den nächsten Jahren den Antrag für EG11 gleich hinterher schicken: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.) Wenn man diverse Zertifikate und Schulungen z.B. im VMware - oder Microsoft Bereich vorweisen kann, sollte auch die EG11 drin sein nach einigen Jahren Berufserfahrung.......... Habe übrigens ähnliche Aufgaben wie du bei unserer Kommune (Landkreis). Eine Begründung folgte von unserer Personalabteilung nicht, nur > herzlichen Glückwunsch > Höhergruppierung erfolgt zum 01.01.17.
  7. Ich und noch einige andere Mitarbeiter aus der IT sind, aufgrund der neuen Entgeltordnung, mittlerweile von der EG9b in die Eg10 gekommen. Nur die mit weniger Berufserfahrung sind erstmal in der 9b verblieben. Habe in 2017 den Antrag auf Überleitung in die EG10 gestellt, aufgrund neuer EGO und Tätigkeitsmerkmale in der IT.
  8. Hat schon jemand von euch aufgrund der neuen Entgeltordnung (TVÖD-VKA) im Bereich IT einen Antrag auf Höhergruppierung bzw. Überprüfung der Eingruppierung gestellt? Eigentlich müssten alle Stellen in dem Bereich vom Arbeitgeber neu bewertet werden aufgrund der völlig neuen Richtlinien, die ab dem 1.1.17 gelten........
  9. Branche: Öffentlicher Dienst Firmengröße: ~1.000, ca. 650 PC - Arbeitsplätze an mehreren Standorten Mitarbeiter in der IT: 6 Webentwicklung/Administration: 1 (Elektrotechniker) Administration / Beschaffung / Helpdesk: 5 (3x Informatikkaufmann, 1x Verwaltungsfachangestellter, 1x Elektrotechniker)
  10. Hier mal eine aktuelle Gehaltsstudie von Robert Half. Ein Teil davon beschäftigt sich mit dem IT-Bereich. Über die Aussagekraft solcher Studien soll sich jeder seine eigene Gedanken machen. Ich denke als Anhaltspunkt kann man solche Studien heranziehen, wobei wir im Öffentlichen Dienst von den darin genannten Gehältern noch ein ordentliches Stück weg sind wenn ich mir hier die Eingruppierungen anschaue.......... https://s3-us-west-2.amazonaws.com/cfn-itmcc-izs3bucket-prod-izdbms3bucket-x9xmcuenerv0/Germany/Gehaltsuebersicht-Deutschland-2015-RobertHalf.pdf?utm_source=edm&utm_medium=microweb&utm_campaign=&utm_content=&utm_term=
  11. Hast du da neue Informationen? Der bisherige Stand ist das die neu verhandelte Entgeltordnung nur für den Bereich TVÖD-Bund übernommen wird und dort gilt. Des weiteren hast du die neue Entgeltordnung aus dem TV-L verlinkt. Diese hat mit der neuen Entgelttabelle TVÖD-Bund nicht viel gemeinsam da die Redaktionsverhandlungen immernoch laufen.
  12. Grade das hier gefunden: Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei» Leitartikel Tarif » Tarifeinigung Entgeltordnung Bund und das: BMI - Nachrichten -Bund einigt sich mit Gewerkschaften auf neue Entgeltordnung zum TVöD Für uns Fachinformatiker hört sich das doch sehr gut an. Ist zwar erstmal nur für den Bereich Bund aber das sollte doch dann für die Kommunen 1:1 übernommen werden?
  13. Gibt es hier eigentlich FISI's im ö.D. welche die Technikerzulage aus dem TVÖD bekommen?
  14. Hier mal ein Link der dbb vom 27. September: Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik vereinbart - dbb beamtenbund und tarifunion Die Tätigkeitsmerkmale wurden nur redaktionell bereinigt weil Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sich mal wieder nicht einigen konnten.

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